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Terminsicherheit

Mineralische Haftbrücke im Winterbau
Terminsicherheit

Eine mineralische Haftbrücke mit neuartiger doppelter Verbundhaftung beschleunigt den Bauablauf unter widrigen Klimabedingungen. Wie Tests zeigen, kann Gipsputz ohne Risiken für die sichere Haftung schneller auf Beton aufgebracht werden – selbst wenn noch nicht die vorgeschriebene Beton-Restfeuchte von 3 Masse-Prozent erreicht ist.

Dr.-Ing. Abdul Aziz Jamel, VG-Orth GmbH & Co. Kg

Der Winter steht vor der Tür und damit eine Zeit, in der Wetter und Temperatur oft Putzarbeiten verzögern und damit Bauablaufpläne gehörig durcheinander bringen. Zu dieser Jahreszeit können etliche Wochen vergehen, bis Beton als Untergrund für Gipsputz die nach DIN V 18550 vorgeschriebene Restfeuchte von maximal 3 Masse-Prozent erreicht hat. Den Putzauftrag schon vor Erreichen dieses Wertes auszuführen, haben verantwortliche Putzunternehmer in der Vergangenheit meist abgelehnt. Bisher tat die Bauleitung auch gut daran, auf diese Einwände zu hören und nicht auf einer vorzeitigen Ausführung der Putzarbeiten zu bestehen.
Doppelte Verbundhaftung
Mit der Entwicklung einer völlig neuen Generation von Haftbrücken für Gipsputz auf Beton und anderen zementgebundenen Untergründen hat sich die Situation jetzt gewandelt. Der Gipsspezialist VG-Orth hat die Haftbrücke MultiGips PermaHaft 24 in sein Sortiment aufgenommen. Während herkömmliche Haftbrücken in der Regel auf Kunststoffdispersionen basieren, handelt es sich bei PermaHaft 24 um eine mineralische Haftbrücke. Sie wird mit einem speziellen Spachtel aufgetragen und bildet einen extrem starken Haftverbund mit einer doppelten, sowohl chemischen als auch physikalischen Verbindung, zwischen den bislang als unvereinbar geltenden Bindemittelwelten Zement und Gips. Unter günstigen Bedingungen kann bereits 24 Stunden nach Auftrag der Haftbrücke mit den Putzarbeiten begonnen werden. Längere Standzeiten optimieren das Ergebnis.
Die Rezeptur spielt insbesondere auf Betonuntergründen mit erhöhter Restfeuchte ihre Stärken aus, kann aber auch für andere zementgebundene Untergründe eingesetzt werden. Die Bauleitung hat in Abstimmung mit dem Putzerfachbetrieb durch die neue Haftbrücke die Möglichkeit, eine beschleunigte Gewerkeabfolge zu organisieren und so dem allgegenwärtigen Termindruck zu begegnen. Das Handwerk kann adäquat auf bauseitige Erfordernisse reagieren und flexibel mit den Putzarbeiten beginnen, ohne Risiken bei der Haftungssicherheit eingehen zu müssen.
Tests für sichere Haftung
Bevor die neue Haftbrücke mit ihren speziellen Verarbeitungsregeln (siehe Merkblatt) für Betonuntergründe mit mehr als 3 Masse-Prozent Restfeuchte freigegeben wurde, hat MultiGips sie ausführlich von der MPA Braunschweig als neutraler Organisation untersuchen lassen. Bei der Testreihe ging es darum, wie sich Gips-putz und die mineralische Haftbrücke PermaHaft 24 unter extrem ungünstigen Winterbedingungen verhalten. Für die Versuche wurden die Herstellerempfehlungen hinsichtlich der Austrocknungszeit von PermaHaft 24 bis zum Beginn der Putzarbeiten von mindestens 24 Stunden auf drei bzw. sieben Tage verlängert.
Als Probekörper wurden Stahlbetonplatten frisch hergestellt und mit Folien sowie dichtenden Anstrichen absichtlich an der Austrocknung gehindert. Zu den erschwerenden Verarbeitungsbedingungen in den Tests der MPA Braunschweig gehörten außerdem eine Lagertemperatur von lediglich +2 °C, eine relative Luftfeuchtigkeit bis zu 95 % sowie besonders komplizierte Betonqualitäten (u. a. überdurchschnittlicher Alkaligehalt).
Haftbrücke im Winterklima
Damit gaben die Testbedingungen bei der MPA Braunschweig die Bedingungen auf einer Herbst-/Winterbaustelle sehr realitätsnah wieder. Dort verstreichen in der Regel etliche Wochen, bis der Putzauftrag erfolgen kann. Die mineralische Haftbrücke soll diese Wartezeit verkürzen, weshalb sie im Rahmen der Untersuchungen bereits 21 Tage nach Herstellung der Stahlbetonplatten aufgebracht wurde. Das ist eine außerordentlich kurze Frist, die sich mit den herkömmlichen Haftbrücken auf Dispersionsbasis bisher faktisch nicht bzw. nur unter großem Risiko für die Putzhaftung einhalten ließ.
Weitere drei bzw. sieben Tage nach Auftrag der Haftbrücke wurde ein Maschinenputzgips aufgespritzt, abgezogen, nachgeschnitten, gefilzt und geglättet. Die geputzten Flächen lagerten zunächst für eine Woche bei +2 °C im „Winter-Klima“ und anschließend für acht Wochen in einem Trockenschrank bei +40 °C. Auf diese Weise konnte der Gipsputz vollständig durchtrocknen und die im Beton enthaltene Porenlösung aus dem Beton durch den Putz diffundieren. Der Prozess simulierte die real über mehrere Jahre verlaufende Austrocknung von Gipsputz und Stahlbetonuntergrund. Nach acht Wochen konnte sicher davon ausgegangen werden, dass im Beton keine nennenswerte Restfeuchte mehr vorhanden und auch der Putz vollständig getrocknet war. Der Verbund zwischen Putz, Haftbrücke und Beton konnte auf seine Haftzugfestigkeit geprüft werden.
Verbund über Eigenfestigkeit
Die Anforderung an die Haftzugfestigkeit von 0,10 MPa nach DIN EN 13279–1 wurde von allen Proben erfüllt. Selbst die in der Fachliteratur empfohlene höhere Mindesthaftzugfestigkeit von 0,20 N/mm² konnte sicher erreicht werden. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal der Prüfserien bildet das Bruchmuster (Trennfall) der einzelnen Versuche.
Bei den Proben mit einem Putzauftrag sieben Tage nach der Haftbrücke trat der Bruch ausschließlich im Putz auf. Das heißt, die Verbundwirkung der Haftbrücke war größer als die Eigenfestigkeit des Putzes. Dieses Ergebnis bestätigt die Angabe des Herstellers, wonach längere Standzeiten der Haftbrücke die Haftung insgesamt optimieren. Aber auch die Platten, die lediglich drei Tage nach dem Auftrag der Haftbrücke verputzt wurden, erfüllen unter den bewusst ungünstig gewählten Rahmenbedingungen bei Betonrezeptur, Temperatur und Luftfeuchtigkeit alle Anforderungen an die Haftzugfestigkeit. Die neue Haftbrücke ist also auch unter besonders schwierigen winterlichen Bedingungen in der Lage, einen sicheren Haftverbund zwischen Gipsputz und Beton zu gewährleisten.
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