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Parkdachsystem besteht Brandprüfung

Betonfertigteilplatten und XPS-Dämmstoffe im Umkehrdachprinzip
Parkdachsystem besteht Brandprüfung

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Das Parkdachsystem ‚1095‘ ist ein Komplettsystem zur Erstellung von hochwertigen Parkdecks im Umkehrdachverfahren. Es besteht aus sicher verketteten Betonfertigteilplatten als Fahrbelag sowie hochdruckfesten, geschlossenzelligen XPS-Dämmstoffplatten von Austrotherm. Die MFPA Leipzig GmbH untersuchte das Brandverhalten des Parkdachsystemaufbaus und erteilte den Nachweis über die bestandene Prüfung.

Das patentierte ‚BTE Stelcon‘ System beinhaltet Standardfahrplatten aus hochwertigem Beton der Festigkeitsklasse C45/55 in der Rutschhemmklasse R13 V6, XPS-Hartschaumplatten als Wärmedämmung, eine Verbundabdichtung, die Wasserunterläufigkeit verhindert sowie Zubehör für den Einbau. Auf diese Weise können Parkdecks mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtbelastung gebaut werden.

Parkdecks im Umkehrdachverfahren stellen erhöhte Anforderungen an die Dämmstoffe, beispielsweise an die Druckfestigkeit oder auch an die Dämmwirkung bei unmittelbarer Wasserbeaufschlagung. Den gleichbleibenden Qualitätsstandard in diesem System gewährleisten ‚XPS TOP 50 SF‘ Dämmplatten von Austrotherm. Sie sind nahezu geschlossenzellig, nehmen kein Wasser auf und sind hochdruckfest. Die Druckspannung liegt bei einer 2 %-igen Stauchung bei 0,18 N/mm2 gemäß DIN EN 1606.

Besonderheit: Offene Fugen

Das Parkdachsystem ‚1095‘ sieht Fugen von ca. 3 mm Breite zwischen den Betonfertigteilplatten vor. Hierüber läuft das Oberflächenwasser ab und wird über die Dämmplattenoberfläche abgeführt.

Über die Fugen könnte allerdings eine brennbare Flüssigkeit eindringen: So zum Beispiel Benzin, das sich bei einem Brand entzünden und in der Folge zu einem Ausbreiten des Feuers unten den Betonplatten führen könnte. Deshalb wurde die Gesellschaft für Materialforschung und Prüfungsanstalt für das Bauwesen Leipzig mbH mit einem Originalbrandversuch beauftragt.

Brandprüfung

Die Brandprüfung erbrachte ein positives Ergebnis: Trotz der vorhandenen Fugen stellte sich kein eigenständiger Brand an den darunter liegenden XPS-Dämmplatten ein. Sie wurden durch das Benzin zwar angelöst und durch die Brandhitze in der Folge thermisch zersetzt, aber sie brannten nicht (Prüfbericht Nr. PB 3.2/22–016–1).

Die Brandprüfung ging von folgenden Voraussetzungen im realen Parkdachaufbau aus: Die Fugenbreite beträgt 3 bis bis maximal 4 mm und im Bereich der Wandanschlüsse unterbindet eine dichte und feste Umrandung aus Gummigranulat eine seitliche Ventilation unterhalb der Betonplatten.


B1 Prüfung für XPS-Dämmstoffe nicht mehr relevant

In Ausschreibungen wird häufig immer noch eine B1 Prüfung für XPS-Dämmstoffe nach DIN 4102–1 gefordert.

Austrotherm, einer der führenden Hersteller von XPS-Dämmstoffen, weist deshalb darauf hin, dass die B1 Prüfung nach DIN 4102–1 eine nationale Anforderung ist, die baurechtlich gesehen nicht mehr an XPS-Dämmstoffe gestellt werden darf. Der europäische Gerichtshof urteilte hierzu wie folgt: An Bauprodukte, die in einer europäischen Norm erfasst sind, dürfen mit Stichtag 16.10.2016 keine nationalen Anforderungen nach oben genannter DIN-Norm mehr gestellt werden (EUGH-Urteil C-100.13 vom 16.10.2014). Relevant für das Brandverhalten der XPS-Dämmstoffe ist demnach ausschließlich die EN 13164 unter Beachtung der EN 13501–1.

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