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DEKRA warnt vor Asbest in Brandschutzklappen

Altlasten in Gebäuden
DEKRA warnt vor Asbest in Brandschutzklappen

DEKRA warnt vor Asbest in Brandschutzklappen
Laut DEKRA-Experten sind in Deutschland schätzungsweise 500.000 asbesthaltige Brandschutzklappen in Betrieb. Bild: DEKRA

Die Asbest-Sachverständigen von DEKRA warnen: Zahlreiche alte Brandschutzklappen sind asbesthaltig. Aufgrund ihres Alters können viele nicht mehr sicher betrieben werden – und müssten eigentlich ausgetauscht werden.

Schätzungsweise 500.000 asbesthaltige Brandschutzklappen

Bis Ende der 1980er-Jahre kam in vielen Gebäuden auch in Brandschutzklappen das mittlerweile verbotene Asbest zum Einsatz. In den alten Bundesländern können Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen bis Baujahr 1988/1989 asbesthaltige und somit stark gesundheitsschädliche Bauteile enthalten. Nach Expertenschätzungen sind heute noch rund 500.000 asbesthaltige Brandschutzklappen in Betrieb.

Die Asbest-Richtlinie von 1989 erlaubte den Weiterbetrieb, da bei unbeschädigten Blättern und Dichtungen keine wesentliche Asbestfreisetzung befürchtet wurde. Viele Anlagen weisen inzwischen jedoch deutliche Alterungserscheinungen auf und können besonders beim Auslösen der Brandschutzklappen Asbestfasern freisetzen und eventuell Gebäudenutzer gefährden, warnen DEKRA-Experten.

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Prüfung nach standardisiertem Vorgehen

Da auch das Prüf- und Wartungspersonal bei seinen Arbeiten gefährdet werden könnte, lehnen zahlreiche Firmen die gesetzlich vorgeschriebene Wartung und Prüfungen an asbesthaltigen Brandschutzklappen inzwischen ab.

Zum übergangsweise sicheren Weiterbetrieb der Klappen hat der Gesamtverband Schadstoffsanierung Ende März 2021 mittlerweile Handlungsempfehlungen vorgestellt – denn der gebotene Austausch aller asbesthaltiger Brandschutzklappen wird nicht innerhalb weniger Jahre möglich sein.

Asbest-Sachverständige von DEKRA überprüfen nach diesem standardisierten Verfahren, wie übergangsweise ein sicherer Weiterbetrieb der alten Systeme möglich ist. Sie beurteilen zudem, ob und unter welchen Bedingungen eine brandschutztechnische Prüfung erfolgen kann und ob eine Sanierungsdringlichkeit besteht.

Kann bei normaler Nutzung eine – in der Regel nicht zu erwartende – Gefährdung der Nutzer nicht ausgeschlossen werden, kann DEKRA weitere Untersuchungen durchführen. So können beispielsweise die betroffenen Bereiche auf Asbestvorkommen geprüft und falls nötig Messungen von Staub- und Raumluft vorgenommen werden.

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