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Arten von Brandschutz und Schutzziele

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Arten von Brandschutz und Schutzziele

Arten von Brandschutz und Schutzziele
Gut gekennzeichneter Flucht- bzw. Rettungsweg. Bild: luishaitzerfotos/stock.adobe.com

Laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 26.01.2012) gehört Brandschutz zu den vom Architekten zu erbringenden Grundleistungen. Brandschutznachweise und -konzepte sind – als bautechnische Nachweise gemäß Musterbauordnung (MBO) § 66 – ein wichtiger Bestandteil jedes Bauantrags. Hier erfahren Sie, welche unterschiedlichen Arten von Brandschutzmaßnahmen es gibt und welche Schutzziele damit verfolgt werden.

  1. Baulicher Brandschutz
  2. Anlagentechnischer Brandschutz
  3. Organisatorischer Brandschutz

Schutzziele

In § 14 MBO werden die Schutzziele des Brandschutzes in einem Satz zusammengefasst:

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Diese Schutzziele können mit ganz unterschiedlichen Brandschutzmaßnahmen erreicht werden.

  • Schutz vor Feuer und Rauch: Ein Brand sollte sich nicht unkontrolliert ausbreiten. Im Idealfall wird er auf eine möglichste kleine Brandfläche begrenzt. Dabei helfen können bauliche Maßnahmen (z.B. Einteilung von Gebäuden in Brand- und Rauchabschnitte; Einsatz von Baustoffen bzw. raumabschließenden Bauteilen, die nachweislich widerstandsfähig gegen Brandausbreitung sind u.Ä.) oder auch anlagentechnische Maßnahmen (z.B. Rauch-Wärme-Abzugsanlagen).
  • Rettung von Menschen und Tieren: Für die Selbst- und Fremdrettung von Menschen und Tieren sind Flucht- und Rettungswege innerhalb und außerhalb von Gebäuden einzuplanen. Dazu zählen z.B. notwendige Flure, Treppen, Treppenräume u.Ä. Diese müssen vor Feuer und Rauch geschützt sowie ausreichend dimensioniert, beleuchtet und gekennzeichnet sein. Auch eine frühzeitige Alarmierung ist in diesem Zusammenhang wichtig. Für Sonderbauten existieren spezielle Regelungen.
  • Wirksame Löscharbeiten: Ein Gebäude muss von der Feuerwehr ungehindert von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erreicht werden können. Die Standsicherheit des Gebäudes im Brandfall muss für eine bestimmte Zeit gewährleistet sein. Zudem müssen Löschanlagen bzw. fest installierte Leitungen für die Löschwasserversorgung zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls sind auch Maßnahmen zur Rauchfreihaltung oder Entrauchung erforderlich.

Die Maßnahmen können unterschiedlichen Brandschutzarten zugeordnet werden. Grundsätzlich unterscheidet man den vorbeugenden vom abwehrenden Brandschutz.

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Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes entgegenzuwirken. Dazu zählen bauliche, anlagentechnische sowie organisatorische Maßnahmen.

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Baulicher Brandschutz

Bauliche Brandschutzmaßnahmen berücksichtigen vor allem die folgenden Aspekte:

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Anlagentechnischer Brandschutz

Anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen gliedern sich wiederum in zwei Hauptbereiche :

  • Brandschutz durch technische Einrichtungen und Anlagen: Hierzu zählen Brandschutzmaßnahmen, die durch technische Anlagen realisiert werden. Sie dienen beispielsweise der Alarmierung und Branddetektion, aber auch der Brandlöschung, Entrauchung u.Ä.
  • Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung: Er umfasst alle baulichen oder anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen, die dazu dienen, die immer komplexer werdenden technischen Anlagen in Gebäuden vor Brandausbrüchen bzw. -schäden zu schützen.

Zu den typischen gebäudetechnischen Anlagen, die dem Brandschutz dienen, zählen z.B:

  • Brandmeldeanlagen nach DIN 14675,
  • Feuerlöschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Wandhydranten u.Ä.),
  • Anlagen zur Löschwasserrückhaltung,
  • maschinelle und natürliche Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232,
  • Rauchansaugsysteme (z.B. zur Rauchdetektion in Fußböden- oder Deckenhohlräumen, in denen Leitungen verlegt wurden),
  • Brandschotts bzw. Brandschutzklappen für Bauteile mit Anforderungen an den Feuerwiderstand, die von Durchdringungen betroffen sind (z.B. durch Kabelanlagen, Rohre, Lüftungsleitungen u.Ä.).

Vor allem bei Sonderbauten wie beispielsweise Versammlungsstätten sind die Anforderungen an den anlagentechnischen Brandschutz um ein Vielfaches höher als bei reinen Wohnhäusern.

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Organisatorischer Brandschutz

Organisatorische Brandschutzmaßnahmen ergänzen die baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen. Sie sollen hauptsächlich zu einer reibungslosen Alarmierung und Evakuierung beitragen. Zu den organisatorischen Brandschutzmaßnahmen gehören z.B.:

  • Erstellung von Brandschutzordnungen, Alarm-, Flucht- und Rettungsplänen,
  • Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen,
  • Instandhaltung und Wartung von baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen,
  • Schulung im Umgang mit Löschgeräten und Alarmierungseinrichtungen,
  • Bestellung von Brandschutzbeauftragten.

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Abwehrender Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz erfolgt, wenn es brennt. Dazu gehören vor allem passive und aktive Maßnahmen der Feuerwehr. Diese sind in den Feuerwehrgesetzen der Länder geregelt und betreffen nicht das Baurecht.

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