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Feuerwiderstandsklassen - DIN 4102 & DIN EN 13501 im Vergleich

Brandverhalten von Bauteilen
Feuerwiderstandsklassen nach deutscher und europäischer Norm

Feuerwiderstandsklassen nach deutscher und europäischer Norm
Zerstörtes Gebäude nach einem Brand. Bild: MarieLou/stock.adobe.com

Bauteile werden hinsichtlich ihres Brandverhaltens in sogenannte Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Diese beschreiben, wie lange Bauteile – z.B. Wände, Decken, Stützen, Türen u.Ä. – ihre Funktionalität bei einem Brand aufrechterhalten können. Auf nationaler Ebene erfolgt die Klassifizierung nach DIN 4102-2, auf europäischer Ebene nach DIN EN 13501-2.

Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102-2

In der »DIN 4102-2: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen« werden insgesamt fünf Feuerwiderstandsklassen unterschieden:

Feuerwiderstandsklassen und Feuerwiderstandsdauer nach DIN 4102-2

Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer
F 30 ≥ 30 Minuten
F 60 ≥ 60 Minuten
F 90 ≥ 90 Minuten
F 120 ≥ 120 Minuten
F 180 ≥ 180 Minuten

Die Ziffer bezeichnet die Dauer in Minuten, die das Bauteil einem Normbrand standhält, ohne dabei seine Funktionalität zu verlieren.

Als Leistungskriterien gelten dabei …

  •  die Tragfähigkeit,
  • der Raumabschluss sowie
  • die Wärmedämmung des Bauteils.

Das bedeutet: Während der genannten Zeitspanne darf das (tragende bzw. aussteifende) Bauteil seine Tragfähigkeit nicht verlieren, das raumabschließende Bauteil weder von Flammen noch Rauch durchdrungen werden (= Raumabschluss) – und auch die Oberflächentemperatur auf der vom Feuer abgewandten Seite des jeweiligen Bauteils darf nicht steigen (= Wärmedämmung). Trifft nur eines dieser drei Kriterien nicht mehr zu, dann gilt der Feuerwiderstand als „gebrochen“.

Der allgemeine Kennbuchstabe „F“ steht für Bauteile wie Wände, Decken, Stützen, Unterzüge und Treppen. Andere Bauteile haben eigene Kennbuchstaben für die Kennzeichnung ihrer Feuerwiderstandsklasse:

Kennbuchstaben für Feuerwiderstandsklassen unterschiedlicher Bauteile nach DIN 4102-2

Kennbuchstabe für die
Feuerwiderstandsklasse
Bauteile
F Wände, Decken, Stützen, Unterzüge, Treppen
G (Brandschutz-)Verglasungen, Fenster
I Installationsschächte und -kanäle
K Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen
L Lüftungskanäle und -leitungen
R Rohrabschottungen und -durchführungen
S Kabelabschottungen
T Feuerschutzabschlüsse wie Türen, Tore, Rollläden
W nichttragende Außenwände
  • Beispiel: Eine Tür, die ihre Funktionalität im Brandfall mindestens 30 Minuten (aber weniger als 60 Minuten) aufrechterhält, wird in die Feuerwiderstandsklasse T 30 eingeordnet.

Weiter spezifiziert werden kann das Brandverhalten von Bauteilen, indem zur Feuerwiderstandsklasse auch noch die Kennung der Baustoffklasse hinzugefügt wird.

  • Beispiel: Ein Bauteil mit der Kennung F 30-B besteht in seinen wesentlichen Bestandteilen aus brennbaren Baustoffen (= B) und hält dem Feuer mindestens 30 Minuten stand (= F 30).

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Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501-2

Auch auf europäischer Ebene gibt es ein Klassifizierungssystem für Feuerwiderstandsklassen. Die Einteilung erfolgt nach »DIN EN 13501-2: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen«.

Die europäische Norm gilt parallel zur deutschen DIN-Norm.

Auch die DIN EN 13501-2 gibt den Feuerwiderstand in Minuten an – allerdings berücksichtigt sie dabei nicht nur fünf unterschiedliche „Zeitstufen“ wie die DIN 4102-2, sondern neun:

  • 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180 sowie 240 Minuten.

Auch die Anzahl der Leistungskriterien ist in der europäischen Norm höher als in der DIN 4102-2. Die DIN EN 13501-2 unterscheidet u.a. folgende Kriterien für die Beschreibung des Feuerwiderstands eines Bauteils – unabhängig von dessen Funktion im Gebäude:

Leistungskriterien für Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501-2

Kennbuchstabe Leistungskriterium Anforderung
R Tragfähigkeit kein Verlust der Standsicherheit
E Raumabschluss Verhinderung des Feuer- und Gasdurchtritts
I Wärmedämmung Begrenzung der Übertragung von Wärme auf die vom Feuer abgewandte Seite
W Wärmestrahlung Begrenzung des Durchtritts der Wärmestrahlung auf die vom Feuer abgewandte Seite
M Mechanische Stabilität Stabilität bei Stoßbeanspruchung
S Rauchdurchlässigkeit Begrenzung des Durchtritts der Wärmestrahlung auf die vom Feuer abgewandte Seite
C Selbstschließende Eigenschaft Stabilität bei Stoßbeanspruchung
P Energieversorgung Aufrechterhaltung der Energieversorgung

Dazu kommen Angaben zur Richtung der Feuerwiderstandsdauer (z. B. i → o, von innen nach außen).

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Deutsche und europäische Norm im Vergleich

Im Vergleich zur DIN 4102-2 ist die Klassifizierung nach DIN EN 13501-2 deutlich differenzierter und genauer – aber auch sehr viel komplizierter.

  • Zeitstufen: Die deutsche Norm kennt fünf, die europäische Norm hingegen neun unterschiedliche Zeitstufen.
  • Leistungskriterien: In der Klassifizierung nach DIN EN 13501 werden nicht nur die drei Leistungskriterien Tragfähigkeit, Raumabschluss und Wärmedämmung berücksichtigt, sondern auch noch weitere Kriterien wie z.B. Wärmestrahlung, mechanische Stabilität u.a. (s.o.).
  • Bewertung der Leistungskriterien: Nach DIN EN 13501-2 ist es zudem erlaubt, die einzelnen Leistungskriterien isoliert zu bewerten. Das ist ein Unterschied zur DIN 4102. Hier gilt der Feuerwiderstand eines Bauteils als „gebrochen“, wenn nur eines der drei Kriterien Tragfähigkeit, Raumabschluss und Wärmedämmung nicht mehr zutrifft.

Beispiel: Bleibt eine Wandkonstruktion im Brandfall bis zu 70 Minuten standsicher, kann sie nach europäischer Norm mit dem Kürzel R 60 bezeichnet werden – auch wenn der Raumabschluss schon nach 50 Minuten versagt und die Wärmedämmung nach 35 Minuten. Bewertet man Tragfähigkeit (R) und Raumabschluss (E) gemeinsam, gilt die (europäische) Feuerwiderstandsklasse RE 45. Und wird zusätzlich die Wärmedämmung (I) berücksichtigt, ergibt sich die Feuerwiderstandsklasse REI 30. Nach deutscher Norm wäre hier nur die Klassifizierung F 30 zulässig.

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Feuerwiderstandsklassen und bauaufsichtliche Anforderungen

Die Landesbauordnungen (LBO) regeln, welche Brandschutzanforderungen jeweils an ein Bauteil gestellt werden – abhängig von der Gebäudeklasse, Gebäudeart und Höhenlage der Geschosse. Dabei werden folgende bauaufsichtliche Anforderungen unterschieden:

  •  feuerhemmend,
  • hochfeuerhemmend,
  • feuerbeständig.

Die Feuerwiderstandsklassen können diesen bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet werden – sowohl nach DIN 4102-2 als auch nach DIN EN 13501-2.

Bauaufsichtliche Anforderungen und Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102

Bauaufsichtliche Anforderung Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-2 Baustoffklasse nach DIN 4102-1 Kurzbezeichnung
feuerhemmend F 30 B F 30-B
feuerhemmend / aus nichtbrennbaren Baustoffen F 30 A F 30-A
hochfeuerhemmend / in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen F 60 AB F 60-AB
hochfeuerhemmend / aus nichtbrennbaren Baustoffen F 60 A F 60-A
feuerbeständig / tragende und aussteifende Teile nicht brennbar F 90 AB F 90-AB
feuerbeständig / aus nichtbrennbaren Baustoffen F 90 A F 90-A
Gebäudeabschlusswände, die jeweils von innen nach außen die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden und aussteifenden Teile des Gebäudes, mindestens jedoch feuerhemmende Bauteile, die von außen nach innen die Feuerwiderstandsfähigkeit feuerbeständiger Bauteile haben F 30 (von innen)
F 90 (von außen)
B F 30-B (von innen)
F 90-B (von außen)
höchstfeuerbeständig / aus nichtbrennbaren Baustoffen F 120 A F 120-A

Quelle: Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Ausgabe 2020/1 (S.183)

Bauaufsichtliche Anforderungen und Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501 – Tragende Bauteile

Bauaufsichtliche Anforderung Feuerwiderstandsklasse nach DIN EN 13501-2 Baustoffklasse nach DIN EN 13501-1
  ohne Raumabschluss mit Raumabschluss  
feuerhemmend R 30 REI 30 E – d2
feuerhemmend / aus nichtbrennbaren Baustoffen R 30 REI 30 A2 – s1,d0
hochfeuerhemmend / in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen R 60 REI 60 A2 – s1,d0
brennbar / Dämmstoffe nichtbrennbar mit brandschutztechnisch wirksamer Bekleidung R 60

K 60

REI 60

K 60

Dämmstoff und brandschutztechnisch wirksame Bekleidung: A2 – s1,d0;im Übrigen: E – d2
feuerbeständig / tragende und aussteifende Teile nicht brennbar R 90 REI 90 A2 – s1,d0;im Übrigen E – d2
feuerbeständig / aus nichtbrennbaren Baustoffen R 90 REI 90 A2 – s1,d0
Brandwand (feuerbeständig / aus nichtbrennbaren Baustoffen) REI 90-M A2 – s1,d0
Wand anstelle einer Brandwand (hochfeuerhemmend / aus nichtbrennbaren Baustoffen / auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung standsicher) REI 60-M A2 – s1,d0
Wand anstelle einer Brandwand (hochfeuerhemmend / tragende Teile brennbar, Dämmstoffe nichtbrennbar mit brandschutztechnisch wirksamer Bekleidung) REI 60-M

K260

tragende und aussteifende Teile E; im Übrigen A2 – s1,d0
höchstfeuerbeständig / aus nichtbrennbaren Baustoffen R 120 REI 120 A2 – s1,d0

Quelle: Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Ausgabe 2020/1 (S.185) » die Klassifizierung für nichttragende Innen- und Außenwände finden Sie auf S.186 f.

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Hinweise / FAQ

Welche Klassifizierung ist in Deutschland relevanter – die nach DIN 4102-2 oder DIN EN 13501-2?
Beide Normen sind in Deutschland parallel gültig. Die DIN 4102-2 ist in Deutschland aber nach wie vor die Standardnorm für die Baupraxis – mit den komplexeren Feuerwiderstandsklassen der DIN EN 13501 wird weniger gearbeitet. Die Geltungsdauer der nationalen Norm wurde bis jetzt nicht begrenzt.
Wie erfolgt die Einteilung der Bauteile in Feuerwiderstandsklassen?
Um ein Bauteil entsprechend seinem Feuerwiderstand zu klassifizieren, ist eine Prüfung des Brandverhaltens notwendig. Die Brandprüfung erfolgt über einen Brandversuch. Wie diese Brandversuche auszusehen haben, ist in Deutschland beispielsweise in DIN 4102-2 oder 4102-14 geregelt, auf europäischer Ebene u.a. in EN 13501 ff., EN 1363 ff. oder EN 13823.

Für Bauteile und Baustoffe, die in der DIN 4102-4 katalogisiert sind, ist keine Brandprüfung notwendig. Diese können ohne einen Brandversuch eingesetzt und verwendet werden.

Für normativ nicht abgebildete Konstruktionen und solche, die auch über einen Brandversuch nicht ausreichend klassifiziert werden können, kann die Verwendbarkeit über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall nachgewiesen werden.

Welcher Unterschied besteht zwischen Feuerwiderstandsklasse und Baustoffklasse?
Baustoffklassen beschreiben das Brandverhalten von Baustoffen, aus denen sich ein Bauteil zusammensetzt. Dabei wird grob zwischen brennbaren und nichtbrennbaren Baustoffen unterschieden (weitere Informationen siehe unter Baustoffklassen »).

Bei den Feuerwiderstandsklassen geht es hingegen um die Frage, wie lange ein ganzes Bauteil – z.B. eine Wand, eine Decke oder eine Tür – einem Brand standhält.

Aus der Brennbarkeit oder Nichtbrennbarkeit eines Baustoffs kann nicht unmittelbar auf die Feuerwiderstandsklasse eines Bauteils geschlossen werden. Stahl beispielsweise ist ein Baustoff, der nicht brennbar ist – bei großer Hitze kann er jedoch schmelzen und seine Tragfähigkeit schnell verlieren. Holz wiederum ist brennbar; wird eine Holzwand allerdings einem Brand ausgesetzt, verkohlt ihre Oberfläche und das weitere Abbrennen wird stark verzögert.

Somit kann ein Bauteil, das aus einem brennbaren Baustoff besteht, einem Brand u.U. länger standhalten als ein Bauteil aus schwer- oder nichtentflammbaren Baustoffen.

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