Bauteile werden hinsichtlich ihres Brandverhaltens in sogenannte Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Diese beschreiben, wie lange Bauteile – z.B. Wände, Decken, Stützen, Türen u.Ä. – ihre Funktionalität bei einem Brand aufrechterhalten können. Auf nationaler Ebene erfolgt die Klassifizierung nach DIN 4102-2, auf europäischer Ebene nach DIN EN 13501-2.
- Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102-2
- Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501-2
- Deutsche und europäische Norm im Vergleich
- Feuerwiderstandsklassen und bauaufsichtliche Anforderungen
- Hinweise / FAQ
Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102-2
In der »DIN 4102-2: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen« werden insgesamt fünf Feuerwiderstandsklassen unterschieden:
Feuerwiderstandsklassen und Feuerwiderstandsdauer nach DIN 4102-2
Feuerwiderstandsklasse | Feuerwiderstandsdauer |
---|---|
F 30 | ≥ 30 Minuten |
F 60 | ≥ 60 Minuten |
F 90 | ≥ 90 Minuten |
F 120 | ≥ 120 Minuten |
F 180 | ≥ 180 Minuten |
Die Ziffer bezeichnet die Dauer in Minuten, die das Bauteil einem Normbrand standhält, ohne dabei seine Funktionalität zu verlieren.
Als Leistungskriterien gelten dabei …
- die Tragfähigkeit,
- der Raumabschluss sowie
- die Wärmedämmung des Bauteils.
Das bedeutet: Während der genannten Zeitspanne darf das (tragende bzw. aussteifende) Bauteil seine Tragfähigkeit nicht verlieren, das raumabschließende Bauteil weder von Flammen noch Rauch durchdrungen werden (= Raumabschluss) – und auch die Oberflächentemperatur auf der vom Feuer abgewandten Seite des jeweiligen Bauteils darf nicht steigen (= Wärmedämmung). Trifft nur eines dieser drei Kriterien nicht mehr zu, dann gilt der Feuerwiderstand als „gebrochen“.
Der allgemeine Kennbuchstabe „F“ steht für Bauteile wie Wände, Decken, Stützen, Unterzüge und Treppen. Andere Bauteile haben eigene Kennbuchstaben für die Kennzeichnung ihrer Feuerwiderstandsklasse:
Kennbuchstaben für Feuerwiderstandsklassen unterschiedlicher Bauteile nach DIN 4102-2
Kennbuchstabe für die Feuerwiderstandsklasse |
Bauteile |
---|---|
F | Wände, Decken, Stützen, Unterzüge, Treppen |
G | (Brandschutz-)Verglasungen, Fenster |
I | Installationsschächte und -kanäle |
K | Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen |
L | Lüftungskanäle und -leitungen |
R | Rohrabschottungen und -durchführungen |
S | Kabelabschottungen |
T | Feuerschutzabschlüsse wie Türen, Tore, Rollläden |
W | nichttragende Außenwände |
- Beispiel: Eine Tür, die ihre Funktionalität im Brandfall mindestens 30 Minuten (aber weniger als 60 Minuten) aufrechterhält, wird in die Feuerwiderstandsklasse T 30 eingeordnet.
Weiter spezifiziert werden kann das Brandverhalten von Bauteilen, indem zur Feuerwiderstandsklasse auch noch die Kennung der Baustoffklasse hinzugefügt wird.
- Beispiel: Ein Bauteil mit der Kennung F 30-B besteht in seinen wesentlichen Bestandteilen aus brennbaren Baustoffen (= B) und hält dem Feuer mindestens 30 Minuten stand (= F 30).
Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501-2
Auch auf europäischer Ebene gibt es ein Klassifizierungssystem für Feuerwiderstandsklassen. Die Einteilung erfolgt nach »DIN EN 13501-2: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen«.
Die europäische Norm gilt parallel zur deutschen DIN-Norm.
Auch die DIN EN 13501-2 gibt den Feuerwiderstand in Minuten an – allerdings berücksichtigt sie dabei nicht nur fünf unterschiedliche „Zeitstufen“ wie die DIN 4102-2, sondern neun:
- 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180 sowie 240 Minuten.
Auch die Anzahl der Leistungskriterien ist in der europäischen Norm höher als in der DIN 4102-2. Die DIN EN 13501-2 unterscheidet u.a. folgende Kriterien für die Beschreibung des Feuerwiderstands eines Bauteils – unabhängig von dessen Funktion im Gebäude:
Leistungskriterien für Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501-2
Kennbuchstabe | Leistungskriterium | Anforderung |
---|---|---|
R | Tragfähigkeit | kein Verlust der Standsicherheit |
E | Raumabschluss | Verhinderung des Feuer- und Gasdurchtritts |
I | Wärmedämmung | Begrenzung der Übertragung von Wärme auf die vom Feuer abgewandte Seite |
W | Wärmestrahlung | Begrenzung des Durchtritts der Wärmestrahlung auf die vom Feuer abgewandte Seite |
M | Mechanische Stabilität | Stabilität bei Stoßbeanspruchung |
S | Rauchdurchlässigkeit | Begrenzung des Durchtritts der Wärmestrahlung auf die vom Feuer abgewandte Seite |
C | Selbstschließende Eigenschaft | Stabilität bei Stoßbeanspruchung |
P | Energieversorgung | Aufrechterhaltung der Energieversorgung |
Dazu kommen Angaben zur Richtung der Feuerwiderstandsdauer (z. B. i → o, von innen nach außen).
Deutsche und europäische Norm im Vergleich
Im Vergleich zur DIN 4102-2 ist die Klassifizierung nach DIN EN 13501-2 deutlich differenzierter und genauer – aber auch sehr viel komplizierter.
- Zeitstufen: Die deutsche Norm kennt fünf, die europäische Norm hingegen neun unterschiedliche Zeitstufen.
- Leistungskriterien: In der Klassifizierung nach DIN EN 13501 werden nicht nur die drei Leistungskriterien Tragfähigkeit, Raumabschluss und Wärmedämmung berücksichtigt, sondern auch noch weitere Kriterien wie z.B. Wärmestrahlung, mechanische Stabilität u.a. (s.o.).
- Bewertung der Leistungskriterien: Nach DIN EN 13501-2 ist es zudem erlaubt, die einzelnen Leistungskriterien isoliert zu bewerten. Das ist ein Unterschied zur DIN 4102. Hier gilt der Feuerwiderstand eines Bauteils als „gebrochen“, wenn nur eines der drei Kriterien Tragfähigkeit, Raumabschluss und Wärmedämmung nicht mehr zutrifft.
Beispiel: Bleibt eine Wandkonstruktion im Brandfall bis zu 70 Minuten standsicher, kann sie nach europäischer Norm mit dem Kürzel R 60 bezeichnet werden – auch wenn der Raumabschluss schon nach 50 Minuten versagt und die Wärmedämmung nach 35 Minuten. Bewertet man Tragfähigkeit (R) und Raumabschluss (E) gemeinsam, gilt die (europäische) Feuerwiderstandsklasse RE 45. Und wird zusätzlich die Wärmedämmung (I) berücksichtigt, ergibt sich die Feuerwiderstandsklasse REI 30. Nach deutscher Norm wäre hier nur die Klassifizierung F 30 zulässig.
Feuerwiderstandsklassen und bauaufsichtliche Anforderungen
Die Landesbauordnungen (LBO) regeln, welche Brandschutzanforderungen jeweils an ein Bauteil gestellt werden – abhängig von der Gebäudeklasse, Gebäudeart und Höhenlage der Geschosse. Dabei werden folgende bauaufsichtliche Anforderungen unterschieden:
- feuerhemmend,
- hochfeuerhemmend,
- feuerbeständig.
Die Feuerwiderstandsklassen können diesen bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet werden – sowohl nach DIN 4102-2 als auch nach DIN EN 13501-2.
Bauaufsichtliche Anforderungen und Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102
Bauaufsichtliche Anforderung | Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-2 | Baustoffklasse nach DIN 4102-1 | Kurzbezeichnung |
---|---|---|---|
feuerhemmend | F 30 | B | F 30-B |
feuerhemmend / aus nichtbrennbaren Baustoffen | F 30 | A | F 30-A |
hochfeuerhemmend / in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen | F 60 | AB | F 60-AB |
hochfeuerhemmend / aus nichtbrennbaren Baustoffen | F 60 | A | F 60-A |
feuerbeständig / tragende und aussteifende Teile nicht brennbar | F 90 | AB | F 90-AB |
feuerbeständig / aus nichtbrennbaren Baustoffen | F 90 | A | F 90-A |
Gebäudeabschlusswände, die jeweils von innen nach außen die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden und aussteifenden Teile des Gebäudes, mindestens jedoch feuerhemmende Bauteile, die von außen nach innen die Feuerwiderstandsfähigkeit feuerbeständiger Bauteile haben | F 30 (von innen) F 90 (von außen) |
B | F 30-B (von innen) F 90-B (von außen) |
höchstfeuerbeständig / aus nichtbrennbaren Baustoffen | F 120 | A | F 120-A |
Quelle: Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Ausgabe 2020/1 (S.183)
Bauaufsichtliche Anforderungen und Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501 – Tragende Bauteile
Bauaufsichtliche Anforderung | Feuerwiderstandsklasse nach DIN EN 13501-2 | Baustoffklasse nach DIN EN 13501-1 | |
---|---|---|---|
ohne Raumabschluss | mit Raumabschluss | ||
feuerhemmend | R 30 | REI 30 | E – d2 |
feuerhemmend / aus nichtbrennbaren Baustoffen | R 30 | REI 30 | A2 – s1,d0 |
hochfeuerhemmend / in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen | R 60 | REI 60 | A2 – s1,d0 |
brennbar / Dämmstoffe nichtbrennbar mit brandschutztechnisch wirksamer Bekleidung | R 60
K 60 |
REI 60
K 60 |
Dämmstoff und brandschutztechnisch wirksame Bekleidung: A2 – s1,d0;im Übrigen: E – d2 |
feuerbeständig / tragende und aussteifende Teile nicht brennbar | R 90 | REI 90 | A2 – s1,d0;im Übrigen E – d2 |
feuerbeständig / aus nichtbrennbaren Baustoffen | R 90 | REI 90 | A2 – s1,d0 |
Brandwand (feuerbeständig / aus nichtbrennbaren Baustoffen) | – | REI 90-M | A2 – s1,d0 |
Wand anstelle einer Brandwand (hochfeuerhemmend / aus nichtbrennbaren Baustoffen / auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung standsicher) | – | REI 60-M | A2 – s1,d0 |
Wand anstelle einer Brandwand (hochfeuerhemmend / tragende Teile brennbar, Dämmstoffe nichtbrennbar mit brandschutztechnisch wirksamer Bekleidung) | – | REI 60-M
K260 |
tragende und aussteifende Teile E; im Übrigen A2 – s1,d0 |
höchstfeuerbeständig / aus nichtbrennbaren Baustoffen | R 120 | REI 120 | A2 – s1,d0 |
Quelle: Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Ausgabe 2020/1 (S.185) » die Klassifizierung für nichttragende Innen- und Außenwände finden Sie auf S.186 f.
Hinweise / FAQ
- bba-Dossier Brandschutz (kostenloser PDF-Download) »
- Weitere Fachbeiträge, Projekte und Produkte zum Thema Brandschutz »