Baustoffe werden hinsichtlich ihres Brandverhaltens in sogenannte Baustoffklassen eingeteilt. Die Landesbauordnungen regeln, welche Baustoffklassen wo in der Gebäudekonstruktion zum Einsatz kommen dürfen. Auf nationaler Ebene erfolgt die Klassifizierung nach DIN 4102-1, auf europäischer Ebene nach DIN EN 13501-1. Hier erfahren Sie, worin sich diese unterscheiden.
- Baustoffklassen nach DIN 4102-1
- Baustoffklassen nach DIN EN 13501-1
- Deutsche und europäische Norm im Vergleich
- Hinweise / FAQ
Baustoffklassen nach DIN 4102-1
Nach »DIN 4102-1: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen« werden Baustoffe in …
- nichtbrennbare (= Baustoffklasse A) sowie
- brennbare (= Baustoffklasse B) Baustoffe unterteilt.
Diese werden jeweils nochmals differenziert, sodass es insgesamt fünf Baustoffklassen gibt.
Baustoffklassen nach DIN 4102 |
Anforderung | Baustoffe |
---|---|---|
A1 | nichtbrennbar ohne brennbare Bestandteile | z.B. Kies, Zement, Kalk, Mörtel, Beton, Ziegel, Glas, Stahl … |
A2 | nichtbrennbar mit brennbaren Bestandteilen | z.B. Gipskartonplatten mit geschlossener Oberfläche … |
B1 | schwerentflammbar | z.B. Holzwolle-Leichtbauplatten, Hartschaum-Wärmedämmplatten mit zusätzlichem Flammschutz, Kunstharzprodukte … |
B2 | normalentflammbar | z.B. PVC-Bodenbeläge, Gipskarton-Verbundplatten, elektrische Leitungen, Dach- und Dichtungsbahnen aus Bitumen … |
B3 | leichtentflammbar | z.B. Schaumkunststoffe … |
Baustoffklassen nach DIN EN 13501-1
Auch auf europäischer Ebene gibt es ein Klassifizierungssystem für Baustoffklassen. Die Einteilung erfolgt nach »DIN EN 13501-1: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten«.
Ziel der DIN EN 13501 ist es, die europaweit unterschiedlichen Klassifizierungssysteme zu harmonisieren. Die europäische Norm gilt parallel zur deutschen DIN-Norm.
Nach DIN EN 13501-1 gibt es nicht nur fünf, sondern sieben Baustoffklassen. Außerdem werden zusätzlich die Rauchentwicklung (s1 – s3) sowie das Abtropfverhalten (d0 – d2) von Baustoffen berücksichtigt. Damit ist die Einteilung nach europäischer Norm deutlich komplexer.
Baustoffklassen nach DIN EN 13501 |
Anforderung |
---|---|
Klassen A1, A2 | nicht brennbar |
Klasse B | schwerentflammbar |
Klasse C | schwerentflammbar |
Klasse D | normalentflammbar |
Klasse E | normalentflammbar |
Klasse F | leichtentflammbar |
Die Aufteilung nach Rauchentwicklung erfolgt in Kleinbuchstaben:
Rauchentwicklung nach DIN EN 13501 |
Anforderung |
---|---|
s1 | keine oder kaum Rauchentwicklung |
s2 | begrenzte Rauchentwicklung |
s3 | unbeschränkte Rauchentwicklung |
Die Rauchentwicklung hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Rettung von Menschen, da sie zu einer stark eingeschränkten Sicht führen kann. Außerdem erhöht sie die Wahrscheinlichkeit von Rauchvergiftungen. Deshalb wird der Rauchentwicklung eine wichtige Bedeutung zugemessen.
Auch die Aufteilung nach Abtropfverhalten erfolgt in Kleinbuchstaben:
Abtropfverhalten nach DIN EN 13501 |
Anforderung |
---|---|
d0 | kein Abtropfen |
d1 | begrenztes Abtropfen |
d2 | starkes Abtropfen |
Durch das Abtropfen bei einem Brand (z.B. von einer Decke) können weitere Brandherde entstehen. Je mehr Einzelbrände, desto schwieriger gestalten sich die Löscharbeiten. Deshalb berücksichtigt die DIN EN 13501 explizit auch das Abtropfverhalten von Baustoffen.
Hinweis: Das Brandverhalten von Rohrdämmstoffen bzw. Bodenbelägen wird gesondert durch Angabe eines Buchstabens gekennzeichnet.
- L – Brandverhaltensklasse für Rohrdämmstoffe (Beispiel: CL – s2, d0)
- fl – Brandverhaltensklasse für Bodenbeläge (Beispiel: Cfl – s1)
Deutsche und europäische Norm im Vergleich
Die unterschiedlichen Baustoffklassen nach DIN 4102 und DIN EN 13501 sind nicht direkt aufeinander übertragbar, da ihnen unterschiedliche Prüfkriterien zugrundeliegen. Nur bei nichtbrennbaren Baustoffen (Klasse A) gibt es eine weitgehende Übereinstimmung zwischen nationaler und europäischer Normung.
Nach der Muster-Verwaltungsvorschrift »Technische Baubestimmungen (MVV TB) Anhang 4« können allerdings sowohl die nationalen als auch die europäischen Bezeichnungen den bauaufsichtlichen Benennungen (nicht brennbar, schwer entflammbar, normal entflammbar und leicht entflammbar) zugeordnet werden.
Baustoffklasse nach DIN 4102 |
Baustoffklasse nach DIN EN 13501 |
keine Rauch- entwicklung |
kein brennendes Abtropfen |
Bauaufsichtliche Anforderung |
---|---|---|---|---|
A1 | A1 | x | x | nichtbrennbar ohne brennbare Bestandteile |
A2 | A2-s1, d0 | x | x | nichtbrennbar mit brennbaren Bestandteilen |
B1 | B, C-s1, d0 | x | x | schwerentflammbar |
A2, B, C-s2, d0 | x | schwerentflammbar | ||
A2, B, C-s3, d0 | x | schwerentflammbar | ||
A2, B, C-s1, d1 | x | schwerentflammbar | ||
A2, B, C-s1, d2 | x | schwerentflammbar | ||
A2, B, C-s3, d2 | schwerentflammbar | |||
B2 | D-s1, d0 | x | x | normalentflammbar |
D-s2, d0 | x | normalentflammbar | ||
D-s3, d0 | x | normalentflammbar | ||
D-s1, d2 | x | normalentflammbar | ||
D-s2, d2 | normalentflammbar | |||
D-s3, d2 | normalentflammbar | |||
E | x | normalentflammbar | ||
E-d2 | normalentflammbar | |||
B3 | F | leichtentflammbar |
Hinweise / FAQ
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