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Vorteil bei Polizei und Police

Einbruchmeldeanlagen: Wachsende Komplexität
Vorteil bei Polizei und Police

Markus Hoeft

Bei der Detailplanung einer Einbruchmeldeanlage arbeitet der Planer in der Regel mit einem Elektro-Fachplaner zusammen.
Es geht deshalb für den Architekten (und in diesem Artikel) weniger um raffiniertes Spezialwissen bei der Sicherheitstechnik, sondern eher darum, die allgemeinen Einsatzkriterien für Einbruchmeldesysteme bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen und sie als eindeutige Anforderungen für den Fachplaner zu formulieren.
Zudem ist der Architekt der erste Ansprechpartner und Berater des Bauherrn wenn es darum geht, ob für ein konkretes Bauvorhaben überhaupt ein Einbruchschutz erforderlich ist und wenn ja, in welchem Maß.
Die Frage beantwortet sich unkompliziert bei Neubauten oder Sanierungen für sicherheitssensible Firmen oder Institutionen. Diese legen entweder einen ausführlichen Forderungskatalog vor, der dann abgearbeitet werden muss oder der künftige Gebäudenutzer bringt seinen Fachplaner für die Sicherheit gleich mit.
Doch auch jenseits der besonders auf Schutz gegen Einbruch und Diebstahl angewiesenen Branchen lässt sich das Ob und Wie der Sicherheitstechnik relativ einfach klären, wenn der künftige Gebäudenutzer bereits zu Planungsbeginn bekannt ist.
In Absprache mit diesem Nutzer und eventuell seiner Versicherung kann dann eine Gefährdungsanalyse entwickelt sowie ein passendes Schutzkonzept umgesetzt werden.
Schwieriger ist die Situation, wenn Büro- oder Gewerbeimmobilien zu planen sind, ohne dass die künftigen Nutzer bzw. Mieter bereits feststehen.
Der Bauherr kann in diesem Fall mit dem Einbau von Sicherheitsmaßnahmen die Vermietungs-chancen seiner Immobilie erhöhen und eventuell ganz neue Gruppen von Mietinteressenten ansprechen.
Zugleich muss er jedoch eine Vorab-Investition leisten, deren Nutzen und deren genaue technische Anforderungen noch nicht sicher feststehen.
Ein individuell zugeschnittenes Schutzkonzept lässt sich unter diesen Umständen nicht umsetzen. Trotzdem kann und muss der Architekt bei der grundsätzlichen Festlegung des Sicherheitsniveaus gegen Einbruch einige Rahmenbedingungen berücksichtigen, die den Aufwand für eventuelle spätere Anpassungen sowie Nach- und Umrüstungen gering halten.
Mechanisches und elektronisches Zusammenspiel
Die erste Maßnahme gegen Einbrüche ist stets die mechanische Sicherung der Gebäudeöffnungen. Je nach baulicher Situation sind dafür Türen, Fenster und Verglasungen mit einbruchhemmender Qualität vorzusehen, in besonderen Fällen, etwa bei Leichtbauweisen, eventuell auch die Umfassungswände gegen Durchbruch zu schützen.
Der mechanische Schutz muss lückenlos alle für einen Einbruch relevanten Zugangsmöglichkeiten umfassen, also auch die im täglichen Betrieb nicht benutzten, z.B. Lichtkuppeln, Lichtschächte oder Kellerfenster.
Mechanische Sicherungen können den Aufwand für einen Einbruch erheblich erhöhen und ihn damit sozusagen uneffektiv machen. Sie bieten jedoch keinen absoluten Schutz. Wenn das zu erlangende Diebesgut sehr wertvoll ist und/oder die Lage des Objekts ein relativ ungestörtes kriminelles Handeln erlaubt, lassen sich die Täter eventuell trotzdem nicht abschrecken.
Zusätzlichen Schutz bietet dann die elektronische Überwachung durch Einbruchmeldeanlagen, landläufig auch Alarmanlagen genannt. Die verbreitetste Form der Meldung ist der Externalarm, bei dem optische und akustische Signalgeber außen am Gebäude montiert sind und die allgemeine Öffentlichkeit informieren. Dies soll die doppelte Wirkung haben, dass einerseits die Täter ihren Versuch aufgeben und andererseits Passanten die Polizei informieren. Wo – speziell nachts – keine Passanten zu erwarten sind, sollten Einbruchmeldeanlagen mit Fernalarm installiert und mit der Zentrale eines Wach- und Sicherheitsunternehmens verbunden werden.
Sicherheit und Versicherung
Neben den beschriebenen eigentlichen Schutzfunktionen können Einbruchmeldeanlagen für den Nutzer/Mieter von Büro- und Gewerbeimmobilien einen weiteren Vorteil bieten: Wenn seine Versicherungsgesellschaft die Anlage anerkennt, führt dies eventuell zu günstigeren Bedingungen und niedrigeren Beiträgen bei der Einbruchdiebstahlversicherung. Oder etwas salopp formuliert: Einbruchmeldeanlagen helfen nicht nur der Polizei, sondern auch der Police.
Über die Auswirkungen einer Einbruchmeldeanlage auf den Versicherungsvertrag entscheidet jede Versicherungsgesellschaft im Einzelfall und nach den eigenen internen Richtlinien.
Verbindliche Aussagen für Details im konkreten Einzelfall können deshalb nur vom Versicherer kommen. Die Basis der dortigen Entscheidungen ist die anerkannte Prüfung und Zertifizierung jeder einzelnen Sicherheitskomponente.
Es reicht also nicht aus, lediglich eine geprüfte Einbruchmeldeanlage auszuwählen, sondern es müssen in der Regel auch die gesamte Peripherie sowie die Planung, der Einbau und der spätere Betrieb des Systems den VdS-Richtlinien entsprechen.
VdS ist die Kurzbezeichnung der VdS Schadenverhütung GmbH, Köln, deren Alleingesellschafter der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ist.
Das Unternehmen prüft und zertifiziert in den Bereichen Brandschutz und Security Produkte und Systeme der Sicherungstechnik sowie Fachfirmen für Planung, Montage und Instandhaltung von Sicherungstechnik und Wach- und Sicherheitsdienste. Im VdS-Verlag erscheint außerdem das Richtlinienwerk der Deutschen Sachversicherer.
Zertifiziert und attestiert
Grundlegende Regelwerke für die Planung und Errichtung von Einbruchmeldeanlagen sind:
  • DIN VDE 0100 – Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V.
  • DIN VDE 0800 – Fernmeldetechnik, Teil 1: Errichtung und Betrieb der Anlagen, Teil 2: Erdung und Potenzialausgleich.
  • DIN VDE 0833 – Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall, Teil 1: Allgemeine Festlegungen, Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.
  • Im Aufbau befindet sich außerdem die mehrteilige Normenreihe DIN EN 50131 – Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.
Wird eine Berücksichtigung der Anlage bei der Versicherung angestrebt, beeinflussen eine Reihe von VdS-Richtlinien die Planung.
Die Grundlagen beschreibt VdS 2311 „Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen; Planung und Einbau“. Nach einer Empfehlung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sollte für jede Einbruchmeldeanlage „eine VdS-Anerkennung oder ein gleichwertiges Zertifikat“ nachgewiesen werden.
Wie schon angedeutet setzt die Anerkennung voraus, dass die Einbruchmeldeanlage nach den VdS-Richtlinien geplant und unter ausschließlicher Verwendung VdS-anerkannter Anlagenteile, die auf funktionsgemäßes Zusammenwirken abgestimmt sind, von einer ebenfalls VdS-anerkannten Errichterfirma installiert wird.
Diese Firma muss gleichzeitig die Instandhaltung übernehmen und über die VdS-Konformität ein Attest ausstellen, das als Nachweis gegenüber der Versicherung dient. Ein Musterformular dieses Attestes enthält VdS 2170.
Auch wenn der Architekt die Einbruchmeldeanlage nicht selbst plant, sollte er im Interesse des Bauherrn auf die Lückenlosigkeit bei der VdS-Anerkennung der Einbauteile und Arbeitsschritte achten. Denn einzelne nicht-zertifizierte Komponenten können die Anerkennung und damit den Wert der ganzen Investition in Frage stellen.
Klassen für das Risiko und die Anlage
Weitere Beratung wird der Bauherr bei der Festlegung des Sicherheitsniveaus benötigen.
Die VdS-Richtlinien unterscheiden für Einbruchmeldeanlagen die Klassen A, B und C.
Klasse A entspricht einer einfacheren Bauweise bei geringem Risiko, Klasse C dem größten Aufwand bei hohem Sicherheitsrisiko.
Außerdem werden die Risiken in Sicherungsklassen eingeteilt.
Für Wohnungen gelten die Sicherungsklassen von SH1 (ständig bewohnte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern) bis SH4 (nicht ständig bewohnte Gebäude).
Bei Gewerberäumen werden sechs Klassen von SG1 bis SG6 unterschieden. SG1 sind Objekte mit relativ geringem Einbruchrisiko, etwa Bibliotheken oder Zahnarztpraxen.
Dementsprechend enthalten SG5 und SG6 sehr hochwertige Objekte wie Banken oder Gold- und Juwelenhändler. Die genaue Zuordnung der Betriebsarten zu den Sicherungsklassen sowie die daraus abzuleitende Klasse der Anlage enthält VdS 2311.
Einbruchmeldeanlagen der einfachsten Klasse A sind nur für Wohnungen vorgesehen. Gewerbe nach SG1 und SG2 benötigt die mittlere Klasse B. Ab SG3 und damit für einen großen Teil von Gewerbegebäuden wird die höchste Klasse C verlangt.
Sie umfasst in der Maximalkonfiguration die Überwachung aller relevanten Gebäudeöffnungen auf Öffnen und/oder Verschluss und/oder Durchstieg.
Enthalten ist außerdem die Überwachung der Zugänge zu den Schalteinrichtungen sowie eine Raumüberwachung.
Beratungsbedarf bei der Konfiguration
Umfassende Überwachungen der Klasse C können einen erheblichen Aufwand bei der Verkabelung verursachen und damit auch die allgemeine Gebäudeplanung beeinflussen.
Je nach Situation bildet dann eventuell der Einsatz funkbasierter Einbruchmeldeanlagen eine Alternative, die als relativ neue Technik inzwischen zur Verfügung stehen.
Auch so genannte Hybridlösungen sind möglich, bei denen die unauffällige Funktechnik zum Beispiel repräsentative Räume überwacht, während in den Nebenräumen die wirtschaftlichere, aber optisch unattraktivere Verkabelung zum Einsatz kommt.
Bei der Planung kann außerdem eine Rolle spielen, ob neben dem Einbruch weitere Überwachungs- und Meldefunktionen mit der Anlage abgedeckt werden sollen.
In Frage kommen beispielsweise die Erweiterung als Einbruch- und Überfallmeldeanlage, bei der der Nutzer unauffällig einen Alarm per Hand auslösen kann.
Andere mögliche Ergänzungen sind Meldungen im Falle von Brand, Rauchentwicklung oder Wassereinbruch sowie die Überwachung der Temperatur in gekühlten bzw. klimatisierten Räumen.
Denkbar ist auch die Verbindung der Einbruchmeldeanlage mit einem Zutrittskontrollsystem oder einer Videoüberwachung bestimmter Bereiche.
Die technischen Möglichkeiten entwickeln sich hier rasant und die Kombination mehrerer Funktionen hat den Vorteil, dass der Betreiber für seine gesamte Überwachungstechnik nur eine Anlage mit nur einem Ansprechpartner hat.
Andererseits darf durch die wachsende Komplexität der Systeme nicht ihre eigentliche Aufgabe der Einbruchmeldung behindert werden und es darf nicht zu Missverständnissen bei der Alarmierung sowie zu Fehlalarmen kommen.
Die genaue Konfiguration ist deshalb in Abhängigkeit vom Projekt genau abzuwägen, wofür der Bauherr die Beratungskompetenz seines Architekten benötigt.
Weitere Informationen zu Einbruchmeldeanlagen
ABB Stolz- Kontakt GmbH bba 545
Bosch Sicherheitssysteme bba 546
Novar GmbH bba 547
Security Center GmbH & Co. KG bba 548
Siemens Building Technologies bba 549
Telenot Electronic GmbH bba 550
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