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Entscheidend ist die Qualität des Putzgrundes

Neue Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton
Entscheidend ist die Qualität des Putzgrundes

Hans-Joachim Riechers, Duisburg / jo

Moderne Putzsysteme sind in der Lage, Unregelmäßigkeiten des Untergrundes auszugleichen. Aber wo liegen die Grenzen? Welche Putzsysteme sind für welchen Untergrund geeignet?
Bei der Vielfalt moderner Baustoffe ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Den Ansprüchen von Planern und Bauherren ist selbstverständlich Rechnung zu tragen. Sie möchten nicht nur eine dauerhaft schöne, wetterfeste Oberfläche, sondern auch gestalterisch und materialtechnisch auf der Höhe der Zeit sein.
Die für den jeweiligen Anwendungsfall beste Lösung zu finden, wird nun ein ganzes Stück einfacher: Gemeinsam mit anderen Verbänden hat der Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) die „Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton“ veröffentlicht. Sie sind das neue Standardwerk für das Verputzen mit mineralischen Innen- und Außenputzen.
Leitlinien ersetzen Einzelmerkblätter
Die neuen „Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton“ wenden sich an Architekten, Planer, Bauunternehmen und ausführende Handwerksbetriebe sowie an interessierte Bauherren oder Wohnungsbaugesellschaften.
Sie gelten für häufig vorkommende Putzgründe wie z. B. Mauerwerk oder Beton bei Neubauten, können sinngemäß aber auch auf ähnliche Putzgründe, z. B. bei Altbauten, angewendet werden.
Die Leitlinien wurden in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den unterschiedlichen Fachkreisen erarbeitet. Sie geben die derzeitigen allgemein anerkannten Regeln der Technik wieder und ersetzen die bisherigen Einzelmerkblätter für Ziegelmauerwerk, Porenbeton und Leichtbeton.
In den Leitlinien werden alle gängigen Putzgründe beschrieben: Mauerwerk aus Ziegeln, Kalksandsteinen, Porenbetonsteinen oder Leichtbetonsteinen, Wandelemente und Wandtafeln sowie Wände aus Beton.
Ob ein Untergrund problemlos verputzt werden kann, hängt entscheidend von seiner fachgerechten Ausführung ab.
Die Leitlinien beschreiben, worauf zu achten ist: Bei Mauerwerk z. B. auf das vorgeschriebene Überbindemaß und auf offene Stoßfugen oder Fehlstellen, die direkt beim Vermauern mit geeignetem Mörtel verschlossen werden müssen. Weisen einzelne Steine Risse auf, so lassen sich diese meist ohne zusätzliche Maßnahmen überputzen. Das gilt jedoch nicht, wenn solche Risse über mehrere Steinlagen hinweggehen.
Inhomogenitäten sollten vermieden werden. Deshalb ist es ratsam, bei Rollladenkästen und Deckenranddämmungen die von den jeweiligen Mauersteinherstellern angebotenen Ergänzungsprodukte zu verwenden. Damit entfällt ein störender Materialwechsel im späteren Putzgrund.
Gerade bei Mauerwerk ist darüber hinaus entscheidend, dass es in der Phase des Rohbaus trocken gehalten wird. Durchfeuchtetes Mauerwerk kann nicht verputzt werden und muss vor dem Verputzen ausreichend lange trocknen. Die Leitlinien definieren einen Putzgrund als ausreichend trocken, wenn oberflächennah (bis etwa 30 mm Tiefe) die in DIN V 4108–4 bzw. DIN EN 12524 für diesen Baustoff genannte Ausgleichsfeuchte annähernd erreicht ist.
Liegen im Putzgrund erhebliche Unregelmäßigkeiten vor, so sind besondere Maßnahmen erforderlich, die in den Leitlinien beschrieben sind. Diese Maßnahmen reichen von einer notwendigen statischen Überprüfung bis zu einer Verlängerung der erforderlichen Standzeiten.
In putztechnischer Hinsicht führen Unregelmäßigkeiten des Putzgrundes immer zu einer erhöhten Beanspruchung des Putzsystems. Um diese Beanspruchung gering zu halten, hat es sich bewährt, auf den Unterputz zusätzlich einen Armierungsputz mit vollflächiger Gewebeeinlage aufzubringen.
Neu: Stufen für die Ausführungssicherheit
In Abhängigkeit vom Untergrund und den Umgebungsbedingungen unterliegen Putze unterschiedlichen Beanspruchungen. Je höher die Beanspruchung, desto höher sollte auch die Ausführungssicherheit gewählt werden.
In den Leitlinien werden für die Ausführungssicherheit zum ersten Mal verschiedene Ausführungsstufen definiert.
Es gibt die Ausführungsstufen „ungeeignet“, „bedingt geeignet“, „geeignet“ und „besonders geeignet“.
In der Ausführungsstufe „bedingt geeignet“ ist ein schadensfreies Verputzen nur möglich, wenn der Untergrund regelgerecht ausgeführt wurde und das Putzsystem keiner erhöhten Beanspruchung ausgesetzt ist.
Bestehen daran Zweifel, so ist eine höhere Ausführungsstufe, d. h. ein anderes Putzsystem, zu wählen.
Als Zusatzmaßnahme, mit der die Ausführungssicherheit deutlich erhöht werden kann, wird das Aufbringen eines Armierungsputzes mit vollflächiger Gewebeeinlage beschrieben.
Die möglichen Ausführungsstufen sind in den Leitlinien in Abhängigkeit vom jeweiligen Untergrund übersichtlich in einer Tabelle dargestellt.
Neue Begriffe und klare Definitionen
Die Leitlinien gehen auf alle zur Zeit am Markt befindlichen Putztypen ein.
Bei den Leichtputzen wird erstmalig zwischen Leichtputz Typ I und Leichtputz Typ II unterschieden. Leichtputze Typ II werden marktüblich auch als „Superleichtputz“, „Ultraleichtputz“ oder „Faserleichtputz“ bezeichnet.
Die Leitlinien enthalten Tabellen, in denen die Eigenschaften der Putze anhand typischer Kennwerte charakterisiert sind.
Die Leitlinien geben den derzeitigen Stand der Technik wieder. Die entsprechenden Fachkreise haben an den Leitlinien mitgewirkt. Nun müssen praktische Erfahrungen gesammelt werden. Es ist geplant, die Leitlinien nach etwa zwei Jahren zu überarbeiten. Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind beim federführenden Industrieverband WerkMörtel willkommen.
Weitere Informationen
Leitlinien bba 513
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