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Leichte Trennwände im Sinne der Norm

Neue Bemessung für Trennwandzuschlag
Leichte Trennwände im Sinne der Norm

Leichte Trennwände im Sinne der Norm
Leichte Trennwände aus massiven MultiGips Wandbauplatten erlauben flexible Grundrissaufteilungen. Bilder: VG-Orth GmbH GmbH & Co. KG
Nicht tragende innere Trennwände für flexible Grundrisse und bedarfsweise nachträgliche Veränderung erfahren in der überarbeiteten Norm hinsichtlich des erforderlichen Trennwandzuschlags eine neue Bewertung. Die kleine, zunächst unscheinbar wirkende Änderung hat in der Praxis erhebliche Konsequenzen für Architekten und Statiker.

Dipl.-Ing. Fred Fischer, VG-ORTH GmbH & Co. KG

Die Neufassung von DIN 1055–3: 2006–03 Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 3: Eigen- und Nutzlasten für Hochbauten wurde zum 1.1.2007 bauaufsichtlich eingeführt. Während bisher für leichte Trennwände nur das Flächengewicht pro Quadratmeter maßgeblich war und die Höhe vernachlässigt wurde, ist nun die tatsächliche Eigenlast der Trennwand anzusetzen.
Bei der Auswahl von Ausführungsart und Material muss darauf geachtet werden, dass die Trennwand bei den im Projekt vorgesehenen Wandhöhen eine leichte Trennwand im Sinne der Norm ist. Für die Bemessung der Decke ist außerdem der Trennwandzuschlag in der richtigen Höhe zu berücksichtigen. Andernfalls können kostenträchtige Projektänderungen und/oder Deckenverstärkungen erforderlich werden.
Alle einschaligen Wände aus MultiGips Wandbauplatten sind bis 3,30 m Höhe leichte Trennwände nach DIN 1055–3. Das gilt ebenso für die zweischalige Konstruktion aus den massiven Gipsplatten (innere Brandwand). Viele Wandtypen erfüllen das Kriterium auch bei noch größeren Höhen.
Für Decken, die leichte Trennwände tragen, darf nach DIN 1055–3:2006–03 ein vereinfachter statischer Nachweis geführt werden. Die Trennwand wird dabei nicht als Einzellast berücksichtigt, sondern mit einem gleichmäßig verteilten Zuschlag zur Verkehrslast der Decke.
Als „leicht“ gelten Trennwände bis zu einer Linien-Eigenlast von maximal 5 kN/m. Eine Ausnahme bilden Wände, die parallel zu den Balken von Decken mit nicht ausreichender Querverteilung stehen. Sie dürfen nur eine Höchstlast von 3 kN/m aufweisen. In die Ermittlung der Eigenlast gehen das Flächengewicht des Wandbaumaterials und bei Mauerwerk auch des erforderlichen Wandputzes sowie die Wandhöhe ein. Dadurch überschreitet konventionelles Mauerwerk oft die Kriterien einer leichten Ausführung im Sinne der Norm. Die Trennwände müssen dann als Einzellast nachgewiesen und ggf. auf speziellen Wandträgern errichtet werden.
Leichte Trennwände für Neubau und Sanierung
MultiGips Wandbauplatten ermöglichen eine wirtschaftliche und massive, aber trotzdem leichte Ausführung der Trennwände – auch bei den heute üblichen größeren Raumhöhen im hochwertigen Wohnungsbau. Die Wände werden im massiven Trockenbau errichtet und benötigen keinen Putz. Das reduziert zum einen den Feuchteeintrag in das Gebäude und senkt zum anderen das Wandgewicht. Aus dem Flächengewicht der Platten und der Wandhöhe ergibt sich unmittelbar die Eigenlast.
Als leichte Trennwände lassen sich Gipsbauplatten an jeder beliebigen Stelle der Decke ausführen. Es müssen keine Positionen von Deckenbalken oder Unterzügen beachtet werden. Falls erforderlich, ist bis etwa 3,60 m Wandhöhe auch die Errichtung auf schwimmendem Estrich möglich. Die endgültige Raumaufteilung kann erst sehr spät im Bauablauf festgelegt werden, eventuell sogar erst nach der Fertigstellung oder nachdem der Bauherr einen Mieter bzw. Käufer für die Immobilie gefunden hat. Im Rahmen späterer Sanierungen oder Umnutzungen lassen sich leichte Trennwände einfach versetzen oder hinzufügen, so dass völlig neue Grundrisse entstehen können. Gerade bei der Modernisierung von Bausubstanz der 1950er bis 1970er Jahre, die künftig verstärkt auf der Tagesordnung stehen wird, eröffnen sich damit neue Perspektiven für flexible Grundrisse.
Selbst die Brandabschnitte eines Gebäudes können neu eingerichtet bzw. angeordnet werden. Denn auch ein zweischaliger Wandaufbau aus MultiGips Wandbauplatten, für den ein Prüfzeugnis als innere Brandwand vorliegt, erfüllt bis 3,30 m Wandhöhe die Anforderungen an eine leichte Trennwand.
bba-Infoservice Leichte Trennwände 548
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