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Neues Gesetz gegen Radongas - Gasdichte Hauseinführungen

Neues Gesetz gegen Radongas
Öffnungen für Hauseinführungen sollten gasdicht sein

Öffnungen für Hauseinführungen sollten gasdicht sein
Hauseinführungen sollten zuverlässig gasdicht sein und den Eintritt von Radongas verhindern bzw. erschweren. Bild: FHRK
Hauseinführungen sollten zuverlässig gasdicht sein und den Eintritt von Radongas verhindern bzw. erschweren. Bild: FHRK
Hauseinführungen sollten zuverlässig gasdicht sein und den Eintritt von Radongas verhindern bzw. erschweren. Bild: FHRK

Öffnungen für Hauseinführungen durch Bodenplatte oder Kellerwand sollten zuverlässig gasdicht sein. Denn das Bundesamt für Strahlenschutz hat erstmals einen Referenzwert zur Bewertung der Radongas-Konzentration in Aufenthaltsräumen festgelegt. Dieser sollte möglichst unterschritten werden.

Das Einatmen von Radon zählt nach dem Rauchen zu den größten Risiken, an Lungenkrebs zu erkranken. Seit dem 17. Juni 2017 erfasst das neue Strahlenschutzgesetz erstmals die Radonbelastung. Bis Ende 2018 sollen neue Rechtsverordnungen die gesetzlichen Bestimmungen konkretisieren. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) legte u.a. einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen fest. Dieser sollte nach dem Minimierungsgrundsatz des Strahlenschutzes möglichst unterschritten werden.

Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das aus dem Erdboden austritt. Da es schwerer als Luft ist, kann es sich in Gebäuden anreichern. Das gilt nicht nur für Keller; auch im Erdgeschoss nicht unterkellerter Häuser kann es gesundheitsschädliche Konzentrationswerte erreichen, wenn es nicht oft genug durch offene Türen entweichen kann.

Häuser brauchen deshalb geeignete Schutzmaßnahmen, die den Zutritt von Radongas verhindern oder zumindest erschweren. In seinem Maßnahmenkatalog zu dem Gesetz empfiehlt das BfS: „Neu zu errichtende Gebäude sollten so geplant werden, dass in den Aufenthaltsräumen Radonkonzentrationen von mehr als 100 Becquerel pro Kubikmeter im Jahresmittel vermieden werden“.

Öffnungen für Hauseinführungen durch Bodenplatte oder Kellerwand, durch die Ver- und Entsorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas und Telekommunikation in das Gebäude geführt werden, sollten zuverlässig gasdicht sein. Industriell gefertigte Hauseinführungen sind auf Gas- und Wasserdichtheit entsprechend der Vorgaben des DVGW geprüft. Sie gelten als Stand der Technik. Viele Netzbetreiber, z.B. Stadtwerke, schreiben ihre Verwendung vor und lehnen ungeprüfte Baustellenlösungen ab.

Kostenfreie Druckschriften zu Gebäudeeinführungen sendet der Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK) auf Anfrage zu (info@fhrk.de).

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