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Unsichtbare Sicherheit

Oberlandesgericht in Hamm
Unsichtbare Sicherheit

Die gläserne Eingangshalle mit ihrem transparenten Vordach und ihrer 25 m hohen und 15 m breiten Glasfront an der Heßlerstraße bildet das neue Erkennungsmerkmal des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm. Hier findet – so die augenfällige Symbolik der Aluminium-Glas-Konstruktion – die Rechtsprechung für jedermann sichtbar im Namen des Volkes und nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Diese Transparenz lässt sich selbst im heute unvermeidlichen Sicherheits- und Kontrollbereich an der Eingangstür feststellen. Die Eingangshalle sowie zwei sich anschließende Konferenzräume stehen den Bürgern in Hamm auch für Ausstellungen und Veranstaltungen zur Verfügung.
Gleichheit vor dem Gesetz
Die 70 m lange, 25 m hohe und sich am Ende von 15 auf 10 m Breite verjüngende Eingangshalle wird an drei Seiten von älteren Gebäudeteilen des OLG eingerahmt. Dadurch entsteht der Eindruck eines geschützten, öffentlichen Platzes, einer belebten Piazza. Beleuchtungskörper, die an Straßenlaternen erinnern, unterstreichen diese Wirkung.
Durch die Eingangsfront, eine raumhohe Verglasung im rechten hinteren Teil der Halle sowie durch die teilweise transparente Dachkonstruktion wird Tageslicht in die Eingangshalle geführt. Ein auffälliges Kunstobjekt aus linear angeordneten Leuchtdioden und eloxiertem Aluminium erinnert mit seinem rot leuchtenden Schriftzug an Artikel drei des Grundgesetzes: „Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich“.
Eingangshalle
In der „Piazza-Halle“ sind wesentliche Servicefunktionen für die Bürger untergebracht. Erste Anlaufstelle ist die optisch auffällige Infothek. An die Eingangshalle schließt sich der Sitzungstrakt mit seinen 21 unterschiedlich großen Sitzungssälen sowie Konferenz- und Besprechungszimmern an.
Die Seitenflügel sind durch eine die Eingangshalle überquerende Metallbrücke miteinander verbunden und ermöglichen so im 2. OG eine direkte Fußgängerverbindung zwischen den Gebäudeteilen.
Hinter der neuen Aluminium-Glas-Fassade mit rund 60 m Gesamthöhe, welche die linke Abgrenzung der Eingangshalle bildet, liegen die 14 Bürogeschosse mit den Serviceräumen, die der Richterschaft und den Senaten räumlich unmittelbar zugeordnet sind. Darüber thront noch ein so genanntes Technikgeschoss.
Somit wird der ursprüngliche Gebäudekomplex durch die gläserne Fassade deutlich überragt.
Nicht erkennbarer Schutz
Aus baurechtlichen Gründen galt es, die Glasfassaden in verschiedenen Bereichen als Brandschutzkonstruktionen zu gestalten. Neben der hundertprozentigen Funktionstauglichkeit legten die Bauverantwortlichen besonderen Wert auf die „Diskretion“ der Sonderbauteile.
Sie sollten als solche nicht zu erkennen sein und sich von der optischen Anmutung der „normalen“ Aluminium-Glas-Konstruktion in nichts unterscheiden.
Die Entscheidung fiel schließlich, nicht nur auf Grund der Brandschutzanforderungen, sondern auch aus Gründen einer Zeit und Kosten sparenden Verarbeitung, zugunsten der Wicona-Brandschutzkonstruktion WICTEC 50 FP. Dabei handelt es sich um eine vielseitige klassische Pfosten-Riegel-Konstruktion mit durchgängig schlanken Ansichtsbreiten von nur 50 mm.
Diese Brandschutzfassade entspricht der Feuerwiderstandsklasse F30 bzw. G30. Damit verfügt der Systemanbieter Hydro Building Systems GmbH über eine allgemein zugelassene Aluminium-Brandschutzfassaden-Konstruktion mit durchgängig filigranen Ansichtsbreiten und vielfältigen gestalterischen Möglichkeiten. Die brandschützende Aluminium-Pfosten-Riegelfassade wurde in diesem Objekt senkrecht vorgehängt. Sie kann allerdings auch als eingestellte Konstruktion hergestellt werden und ist gleichermaßen für den Einsatz in Innen- und Außenbereichen geeignet.
Wichtig für eine nahtlos transparente Architektur im Brandschutzbereich, so wie sie beim OLG Hamm gewünscht wurde, ist der durchgängig filigrane Charakter der Fassade auch bei Inneneckausbildungen, Treppenhäusern oder Atrien.
Ohne Kompromisse
Ferner ist die Brandschutzkonstruktion als Sonderbauteil nicht zu erkennen und somit mit den normalen Wicona-Fassaden im OLG Hamm optisch wie auch verarbeitungstechnisch absolut identisch. Neben der Brandschutzkonstruktion kam dort die Pfosten-Riegel-Fassade WICTEC 50 zum Einsatz.
Architekten und Planer brauchten daher bei der Planung der Hammer Brandschutzfassaden keine gestalterischen Kompromisse einzugehen. Beim repräsentativen Gerichtsgebäude wurde somit sehr diskret die geforderte „Unsichtbarkeit“ der Sicherheitskonstruktion erreicht.
Ergänzend zur Fassade wurden zahlreiche ein- und zweiflügelige T30-Brandschutztüren WICSTYLE FP eingebaut. Auch hier entspricht die schlanke Optik dem Gesamteindruck der Fassade. Die Verarbeitung erfolgte ebenfalls nach den bekannten Verarbeitungsrichtlinien des Wicona-Systembaukastens.
Vorteilhaft in Hamm war die Zulassung der Brandschutzkonstruktion für Geschosshöhen bis 5000 mm und für unbegrenzte Längen. Dadurch können auch größere Elemente in der Werkstatt vorgefertigt und anschließend vor Ort montiert werden.
Weitere Informationen
Brandgeschützte Aluminium-Pfosten-Riegelfassade bba 557
Architekten: Bau und Liegenschaftsbetrieb BLB NRW Soest Projektleiter Heinz Kleeschulte
Unsere Top-3-Projekte des Monats
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