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Radon-Schutzmaßnahmen ab dem 31.12. verpflichtend

Moderne Abdichtungsmaterialien helfen bei der Umsetzung
Radon-Schutzmaßnahmen ab dem 31.12. verpflichtend

Radon-Schutzmaßnahmen ab dem 31.12. verpflichtend
Für den Transport von Radon aus dem Boden ins Gebäudeinnere sorgt der "Kamineffekt": Warme Luft steigt auf und bewirkt im Keller und in den untersten Stockwerken einen leichten Unterdruck.

Das Einatmen von Radon zählt neben dem Rauchen zu den größten Risiken, an Lungenkrebs zu erkranken. Radon ist ein natürliches, im Boden vorkommendes Edelgas. Es entsteht beim Zerfall von Radium, einem Folgeprodukt von Uran. Durch undichte Gebäudehüllen kann radonreiche Luft aus dem Untergrund ins Gebäudeinnere gelangen, wo es sich vorwiegend im Keller und in den unteren Stockwerken verteilt. Jetzt sollen neue gesetzliche Regelungen für angemessene Schutzmaßnahmen sorgen.

Risikoanalyse und Radonmessung helfen, die Gefahr zu erkennen, und geeignete bauliche Maßnahmen vermindern die Gefahr um ein Vielfaches.

Das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ regelt auch den „Schutz vor Radon“.

Konkrete Verpflichtung für Architekten bei Neubauten:

„Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn 1. die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden …“

Aber auch der Gebäudebestand muss untersucht werden:

„Wer im Rahmen der baulichen Veränderung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen Maßnahmen durchführt, die zu einer erheblichen Verminderung der Luftwechselrate führen, soll die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Betracht ziehen, soweit diese Maßnahmen erforderlich und zumutbar sind.“

Die Verpflichtungen treten am 31. Dezember 2018 in Kraft.

Je nach Radonrisiko müssen bauliche Maßnahmen getroffen werden. Aber: Radonmessungen im Baugrund lassen keine gesicherten Aussagen über die zu erwartende Radonkonzentration in den Wohnräumen zu. Die wichtigste Präventionsmaßnahme setzt beim Fundament an. Eine dichte und durchgehende Betonplatte bietet wirksamen Schutz vor Radon – allerdings nur dann, wenn auch die notwendigen Durchbrüche für Zu- und Ableitungen fachgerecht abgedichtet werden.

Sichere Bauwerksabdichtung

Eine sichere Abdichtung gelingt beispielsweise mit dem System Gefitas der Gefinex GmbH . Die als „radonsicher“ zertifizierte Bauwerksabdichtung „Gefitas PE RS“ sichert die Bodenplatte gegen aufsteigende Bodenfeuchtigkeit und gegen Radongaseintritt aus dem Erdreich. Ein integriertes Klebeband erleichtert die Verbindung der Bahnen untereinander. Alternativ stehen Folien mit dünnerer Kaschierung zu Verfügung. Systemanschlussstreifen, fixier- und Dichtbänder sowie passender Klebstoff erleichtern die komplette, fachgerechte Abdichtung.

das Unternehmen Gefinex auf bba-online »

Auch die vollflächig selbstklebende EPDM-Bahn „Resitrix SK W“ von Carlisle ist radondicht.

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