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Mit Brandschutzschaum abschotten bis EI 120

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Mit Brandschutzschaum abschotten bis EI 120

Mit Brandschutzschaum abschotten bis EI 120
Bild: ZZZapp-Zimmermann
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Mit der neuen ZZ-Brandschutzmasse NE von Zapp-Zimmermann lassen sich Abschottungen von Elektro-, Telekommunikations- und optischen Faserkabeln bis zu einem Durchmesser von 21 mm schnell und einfach erstellen. Auch schwer zugängliche, unregelmäßige Bauteilöffnungen werden bis zu einer Feuerwiderstandsklasse von EI 120 sicher verschlossen. Das gilt für Bauteilöffnungen in Massivwänden und -decken ebenso wie in leichten Trennwänden mit einer maximalen Größe von 100 mm x 100 mm bzw. 113 mm Durchmesser. Die Belegung der Öffnung darf maximal 60 % der Gesamtfläche betragen. Bereits durch Einbringen der ZZ-Brandschutzmasse NE in einer Dicke von mindestens 15 mm je Bauteilseite entsteht eine Kabelabschottung der Feuerwiderstandsklasse EI 90. In leichten Trenn- und Massivwänden beträgt die Mindestbauteil- und Mindestschottstärke 100 mm, in Massivdecken sind 150 mm erforderlich (bei einer Mindestfülltiefe von jeweils 2 x 15 mm). Aufgrund der hohen Standfestigkeit der Brandschutzmasse NE ist diese bei kleinen Kabeldurchführungen auch ohne Hinterfüllmaterial leicht zu verarbeiten. Bei größeren Öffnungen empfiehlt der Hersteller die Verwendung von Mineralwolle oder Hinterfüllmaterial aus Pappe oder Kunststoff (z. B. PE-Rundschnüre). Bei größeren Deckenöffnungen sollte eine unterseitige Schalung erfolgen, die – sofern sie aus Pappe oder Kunststoff (z. B. Klebeband) besteht – auf der Abschottung verbleiben kann.

Zum Verfüllen der Abschottung wird die 1-Komponenten Kartusche in das Auspressgerät eingelegt und die Masse gleichmäßig in die Öffnung eingebracht. Anschließend kann die ZZ-Brandschutzmasse NE mit einem Glättspachtel oder einem Pinsel und etwas Wasser abgeglättet werden. Eine Arbeitserleichterung bietet sie bei Abschottungen in leichten Trennwänden: Hier entfällt das Einbringen einer zusätzlichen Laibungsbekleidung, wenn der Hohlraum in der Wand mit Mineralwolle verfüllt ist. Für die Feuerwiderstandsklasse EI 120 sind Mindestfülltiefen von 2 x 50 mm und Mindestschottstärken in Wänden und Decken von 150 mm auszuführen.
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