Startseite » News »

Neue Fördermöglichkeiten für Flächenheizungen

Seit Juli 2021
Neue Fördermöglichkeiten für Flächenheizungen

Flächenheizungen als Niedrigtemperatur-Heizsysteme sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Deshalb gibt es für sie umfangreiche Fördermöglichkeiten. Seit 1. Juli 2021 können für bestimmte Maßnahmen Zuschüsse bzw. eine Kreditförderung bei der KfW beantragt werden.

Wärmepumpen und Brennwertkessel erreichen nur in Kombination mit einer Flächenheizung die niedrigsten Co2-Emissionen sowie die niedrigsten Betriebskosten. Konsequenterweise werden daher Flächenheizungen und Flächenkühlungen im Rahmen der Förderprogramme stark berücksichtigt. Folgende Förderprogramme für Flächenheizungen und Flächenkühlungen gibt es derzeit: 

  • die zum 1. Januar 2021 neu aufgelegte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenpakete für Neubau und Bestand sowie
  • den zum 1. Januar 2020 neu aufgelegten Steuerabzug bei energetischer Sanierung.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

a) BEG EM | Einzelmaßnahmen BESTAND

Zum 1. Januar 2021 ist das BAFA-Investitionsprogramm in der »Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM)« aufgegangen und bietet im Paket mit einem Kesselaustausch eine Förderung von 20 bis 45 Prozent der Investitionssumme an. In diesem Rahmen wird auch die Flächenheizung gefördert.

Im Programm »Heizungsoptimierung bei Wohngebäudesanierung« werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden gefördert, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Dazu gehören z.B. …

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve,
  • der Einbau von Flächenheizungen und von Wärmespeichern im Gebäude (bzw. gebäudenah),
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm »Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude« geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Seit dem 1. Juli 2021 kann eine Kreditförderung für BEG-Einzelmaßnahmen bei der KfW beantragt werden.

b) BEG WG und BEG NWG | Wohn- und Nichtwohngebäude BESTAND

Seit dem 1. Juli 2021 kann eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) bei der KfW beantragt werden (ggf. mittelbar über die Hausbank). Die Förderung für Baubegleitung kann direkt zusammen mit dem Kredit oder Zuschuss beantragt werden.

Wird ein Wohngebäude zum Effizienzhaus saniert oder ein frisch saniertes Effizienzhaus gekauft, besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direkt ausgezahlten Zuschuss.

Seit dem 1. Juli 2021 fördert die KfW die Optimierung der Heizungsanlage durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent. Hierbei gilt:

  • Maximal 60.000 Euro als Kredit je Wohneinheit.
  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
  •  Ist die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird? Dann steigt der Tilgungszuschuss für diese Maßnahme um 5 Prozent.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung.
  • Grundsätzlich gilt: Erst nach Beantragung starten.

c) BEG WG und BEG NWG | Wohn- und Nichtwohngebäude NEUBAU

Seit dem 1. Juli 2021 können die neuen Förderkredite und Zuschüsse der »Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)« auch für einen Neubau beantragt werden. Die Förderung für Baubegleitung wird direkt zusammen mit dem Kredit oder Zuschuss beantragt.

Wird ein neues Effizienzhaus gebaut oder gekauft, wird dieses wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert. Grundsätzlich gilt: Erst nach Beantragung starten.

Die sich aus den Förderrichtlinien ergebenden Fördersätze und Konditionen hat das Ökozentrum NRW in der folgenden Grafik zusammengefasst.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der Übersicht
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der Übersicht. Bild: Ökozentrum NRW

Steuerabzug bei energetischer Sanierung

Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen bietet als »zweite Säule« eine Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen. Mit ihr ist es möglich, Aufwendungen energetischer Sanierungen ab 2020 für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren durch einen prozentualen Abzug von 20 Prozent bis maximal 40.000 Euro pro Objekt von der Steuerschuld abzusetzen.

Der Steuerabzug bei energetischer Sanierung (z.B. Optimierung bestehender Heizungsanlagen) gilt, sofern diese älter als zwei Jahre sind. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind, unter anderem die Flächenheizung und -kühlung.

Die Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gelten befristet für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029. Die geplante Laufzeit von 10 Jahren schafft die Möglichkeit für die Branche der energetischen Gebäudesanierungen, sich auf die steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen einzustellen und entsprechende Kapazitäten aufbauen.

Fazit

Bereits 2020 waren die Bedingungen für den Einsatz von Flächenheizungen und Flächenkühlungen durch umfangreiche Fördermöglichkeiten gut. In der Zusammenführung der verschiedenen Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in 2021 setzt sich dieser Weg fort.

Förderübersicht BEG »
Übersicht Bundesförderung für effiziente Gebäude »
Förderfähige Maßnahmen BEG Heizungsoptimierung »
Übersicht BEG-Maßnahmen des Ökozentrum NRW »


Mehr zum Thema

Unsere Top-3-Projekte des Monats
MeistgelesenNeueste Artikel
Denkmalgerechte Fassadensanierung des Kulturamtes Rottenburg am Neckar
Neue „Alte Welt“

Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der bba-Infoservice? Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum bba-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des bba-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de