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Schwer entflammbare PU-Dännstoffe
Neue DIN EN 13501-1: Mit Entfall der Bauregelliste B Teil 1 wird auch das Brandverhalten von Baustoffen für Deutschland neu geregelt. Für Baustoffe, die nach den harmonisierten europäischen Normen gefertigt sind, wird das Brandverhalten nicht mehr anhand der altbekannten Baustoffklassen nach DIN 4102–1 (Baustoffklassen A1, A2 sowie B1 und B2) bewertet, sondern ausschließlich nach der inzwischen bauaufsichtlich eingeführten DIN EN 13501. Dämmstoffe werden damit nicht nur nach den Brandreaktionsklassen (RtF) von A (nicht brennbar) bis F (leicht entflammbar) unterschieden, sondern auch nach weiteren Kriterien wie der Rauchentwicklung (s1 – s3), dem brennenden Abtropfen (d0 – d2) sowie künftig möglicherweise auch dem Glimmverhalten. Als Vorreiter der PU-Branche stellte puren auf der BAU 2017 technisch weiterentwickelte, schwer entflammbare PU-Dämmstoffe nach der neuen DIN EN 13501–1 vor. Damit einher gehen neue Anwendungsmöglichkeiten für die gesamte Gebäudehülle.
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