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Nicht verhandelbar

Baustoffstruktur beeinflusst Brandverhalten
Nicht verhandelbar

Dipl.-Ing. Olaf Schröder/r.

F 90 A ist fast schon ein alltäglicher Begriff. Doch führt die tägliche Auseinandersetzung mit baulichem Brandschutz nicht zum Selbstverständnis. Die Thematik ist umfangreich.
Ständig fließen neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis in die Vorschriften und Anforderungen ein, neue Materialien, Baustoffe und Konstruktionen werden entwickelt und geprüft.
Die Unsicherheit bei Fragen zum Brandschutz zeigt sich u. a. in der anhaltend häufigen Nachfrage bei Beratenden Ingenieuren.
Landesbauordnungen und Musterbauordnung
Die Generalklausel des Brandschutzes lautet: Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind.
Geregelt werden die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) bzw. der Musterbauordnung (MBO).
In den Landesbauordnungen ist auch die Verantwortung des Bauherrn und des Entwurfsverfassers geregelt. Alle Anforderungen – auch der Brandschutz – sind einzuhalten. Brandschutz ist nicht verhandelbar.
Die DIN 4102 regelt die Prüfung aller Baustoffe und Bauteile. Künftig werden die Grundlagen zur Durchführung von Brandprüfungen in DIN EN 1363, DIN EN 1364 und DIN EN 1365 geregelt und entsprechen im Wesentlichen den bisher in Deutschland verwendeten.
Die Klassifizierungen nach DIN 4102–2 wurden den europäischen Klassifizierungen gegenübergestellt und bleiben vorerst gleichwertig anwendbar.
Baustoffe werden entsprechend ihrem Brandverhalten in Baustoffklassen gemäß DIN 4102–1 Tab.1 eingeteilt.
Bauteile werden nach ihrem Brandverhalten mit Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102–2 gekennzeichnet.
Für Bauteile, die in Teil 4 der DIN 4102 genannt werden, gilt die dort angegebene Einstufung ohne Nachweis. Porit-Porenbeton ist als genormtes Bauprodukt in der DIN 4102–4, der Sammlung geprüfter, klassifizierter Baustoffe und Bauteile, genannt.
Darüber hinausgehende, nicht genormte Anwendungen bedürfen einer gesonderten Prüfung.
Unterschiedliche Wandarten
Nach DIN 4102–2 und –4 wird im Gegensatz zu den Landesbauordnungen zwischen folgenden Wandarten unterschieden:
  • nichttragende Wände (immer raumabschließend)
  • tragende, raumabschließende Wände
  • tragende, nicht raumabschließende Wände
  • Pfeiler bzw. kurze Wände (per Definition: Wandlänge < 1 m).
Raumabschließende Wände werden grundsätzlich nur einseitig brandbeansprucht. Bauaufsichtlich sind damit Trennwände zwischen Wohnungen oder Nutzungseinheiten gemeint. Sie dienen auch zur Bildung von Brandbekämpfungsabschnitten.
Nichtraumabschließende Wände werden grundsätzlich zwei- oder vierseitig brandbeansprucht. Darunter fallen tragende Wände innerhalb eines Brandabschnittes, z.B. innerhalb einer Wohnung.
Tragende Wände können also sowohl raumabschließend als auch nicht raumabschließend sein. Dieses führt in der Praxis häufig zu Missverständnissen.
Nichttragende Wände sind grundsätzlich raumabschließend.
Die Klassifizierung von Einzelbauteilen nach DIN 4102 setzt voraus, dass die Bauteile, an denen die klassifizierten Einzelbauteile angeschlossen werden, mindestens derselben Feuerwiderstandsklasse und Benennung angehören.
Neben den Mindestwanddicken und den Anforderungen an Steine und Mörtel ist die fachgerechte Ausführung der Wandanschlüsse ebenso wichtig. Die Prüfkriterien für den Raumabschluss einer Wand lauten:
  • es dürfen keine Flammen auf der dem Feuer abgekehrten Seite auftreten,
  • im Mittel dürfen keine Temperaturerhöhungen über 140 °C auftreten,
  • kein Einzelwert darf 180 °C überschreiten.
Die bauaufsichtliche Anforderung feuerbeständig F90 A bedeutet, dass die genannten Prüfkriterien 90 Minuten erfüllt werden müssen.
Porit-Wände haben sich in Brandprüfungen und auch in der Praxis bei tatsächlichen Bränden sehr gut bewährt. Sie haben die für alle Wandarten nach DIN 4102–2 erforderlichen Nachweise.
Wärmeleitfähigkeit und Feuchtegehalt
Während diverse hochwärmedämmende Wandbaustoffe bei Wandstärken von 36,5 cm die Klassifizierung F30-A erreichen, erfüllen nichttragende Wände aus Porit-Porenbeton bereits beidseitig verputzt ab 7,5 cm F90-A.
Begründen lässt sich diese Eigenschaft einerseits durch die geringe Wärmeleitfähigkeit, wodurch im Brandfall die auftretenden hohen Temperaturen gedämmt werden.
Somit ergeben sich auf der dem Feuer abgewandten Seite nur relativ geringe Temperaturerhöhungen. Andererseits beeinflusst die Baustoffstruktur mit einem praktischen Feuchtegehalt von ca. 4 M-% das Brandverhalten. Diese wird bei Temperaturen von ca. 100 °C ausgetrieben.
Weiterhin enthält Porenbeton gebundenes Kristallwasser, das zwischen 200 und 800 °C abgespalten wird. So ergibt sich bis ca. 650 °C eine Zunahme der Druckfestigkeit.
Diese positiven Eigenschaften machen sich selbst Prüfinstitute zu Nutze, indem Prüfkammern mit Porenbeton ausgekleidet werden. Weiterhin wird Porit-Porenbeton auch im Kachelofenbau eingesetzt. Durch die brandschutztechnischen Eigenschaften des Porenbetons wird bei tragendem Mauerwerk mit Wandstärken ab 11,5 cm (Mindestwandstärke nach DIN 1053–1 für tragendes Mauerwerk) bereits die Klassifizierung F90-A erreicht.
Brandwände
Aus den oben genannten Eigenschaften resultiert u. a. auch die Brandwandeignung von Porit-Porenbeton.
Brandwände sind im Sinne des Baurechts und nach DIN 4102–3 völlig getrennt von den klassifizierten Wänden zu betrachten und müssen grundsätzlich erhöhte Anforderungen erfüllen. Sie müssen:
  • aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (Baustoffklasse A)
  • der Feuerwiderstandsklasse F90 entsprechen
  • einer dreimaligen Stoßbeanspruchung von 3 000 Nm widerstehen.
Weitere Randbedingungen sind für Porenbeton in DIN 4102–4, Abschnitt 4.8 festgelegt. So erfüllt Porit-Porenbeton bereits in der Rohdichteklasse 0,4 mit einer Wandstärke von 24 cm die Brandwandanforderung, jedoch müssen die Stoßfugen glatt und vermörtelt ausgeführt werden.
Um die Gefahr von Ausführungsfehlern von vornherein zu minimieren, sollte auf die Vermörtelung der Stoßfugen in der Ausschreibung explizit hingewiesen werden.
Für einen reibungslosen Bauablauf ist eine frühzeitige Bestellung der Steine mit glatten Stirnseiten notwendig, da es sich in der Regel nicht um Lagerprodukte handelt.
Gemeinsame Auslegung
Das Brandverhalten einer Gesamtkonstruktion wird durch das schwächste Glied bestimmt. Daher ist eine gemeinsame Auslegung verschiedener Anforderungen erforderlich.
Ein kritischer Aspekt sind hierbei Einbauten und Installationen. Generell beziehen sich die Feuerwiderstandsklassen klassifizierter Wände stets auf Wände ohne Einbauten.
Bezogen auf Schlitze bedeutet dies, dass der Restquerschnitt einer Wand auch im Bereich von Schlitzen die erforderliche Mindestwanddicke gemäß DIN 4102–4 besitzen muss. Hierbei ist es jedoch möglich, einzeln verlegte Kabel zu überputzen oder Schlitze mit Brandschutzplatten zu verschließen.
Steckdosen, Schalterdosen usw. dürfen bei raumabschließenden Wänden erst ab einer Gesamt-Wanddicke (Mindestdicke + Bekleidungsdicke) > 140 mm gegenüberliegend eingebaut werden.
Ein besonderes Augenmerk ist auf Wand- und Deckenanschlüsse zu legen.
So müssen Dämmschichten in Anschlussfugen aus Mineralwolle der Baustoffklasse A mit einem Schmelzpunkt > 1000 °C und einer Rohdichte > 30 kg/m³ bestehen. Da die Fugen stramm und dicht ausgefüllt werden, hat sich in der Praxis das Ankleben mittels Dünnbettmörtel zu Lagesicherung bewährt.
Fazit
Grundlage für ein bauphysikalisch funktionierendes Mauerwerk ist die richtige Baustoffwahl, eine fundierte Planung sowie eine qualitativ hochwertige Ausführung. Mit Porit-Porenbeton lässt sich ein optimaler Wärmeschutz mit den Anforderungen des Brandschutzes einfach in Einklang bringen und umsetzen.
Weitere Informationen
Brandschutz mit Porenbeton bba 562
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