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Massiv- und Trockenbau kombiniert

Geprüfte nicht tragende Brandwände
Massiv- und Trockenbau kombiniert

Eine zweischalige Konstruktion aus Gips-Wandbauplatten ist bei der MPA Braunschweig erfolgreich als Brandwand geprüft worden. Neben massiven Wänden aus Mauerwerk und Montage-Ständerwänden mit Trapezblecheinlage steht dem Planer damit eine dritte Ausführungsmöglichkeit für die in den Landesbauordnungen geforderte Bildung von Brandabschnitten zur Verfügung.

Gips-Wandbauplatten kombinieren die Vorteile des Massiv- und des Trockenbaus, weshalb die Bauweise auch massiver Trockenbau genannt wird: Die Wände lassen sich wie Mauerwerk ohne Unterkonstruktion errichten und bestehen homogen aus einem Material, haben also an jeder Stelle die gleichen Eigenschaften. Im Unterschied zu Mauerwerk werden Gips-Wandbauplatten jedoch (fast) ohne Wasser versetzt.
Ebenfalls dem Trockenbau entlehnt sind die großen Plattenformate für den zügigen Baufortschritt sowie das geringe Gewicht und die schlanke Ausführung der Konstruktionen. Mit diesen Eigenschaften und der jetzt vorliegenden Prüfung einer anerkannten Prüfstelle kann der Planer wirtschaftliche und leichte, dabei aber massive Brandwände in Gebäuden realisieren.
Allgemeine Anforderungen
Die Notwendigkeit und Anordnung von Brandwänden im Wohnungsbau regeln die jeweils zutreffenden Landesbauordnungen (LBO). Für andere Gebäudearten können sich Forderungen aus weiteren Regelwerken ergeben, etwa der Industriebaurichtlinie oder der Verkaufsstättenverordnung.
Die Musterbauordnung (MBO), an der sich die meisten LBO orientieren, verlangt Brandwände für den Abschluss von Gebäuden sowie für die Unterteilung ausgedehnter Gebäude in Abständen von nicht mehr als 40 m (innere Brandwand). Die dadurch entstehenden Brandabschnitte sollen nicht mehr als 1 600 m² Grundfläche haben. Brandwände als Gebäudeabschluss werden ohne Versatz durch alle Geschosse hochgeführt.
Innere Brandwände dürfen innerhalb des Gebäudes auch versetzt angeordnet sein, wenn die Decken die Bedingung F 90-A erfüllen. Öffnungen in Brandwänden sind im Allgemeinen nicht zulässig, können aber für innere Brandwände statthaft sein, wenn selbstschließende feuerbeständige Türen oder Schleusen eingebaut werden (T 90). Mit den inneren Brandwänden und der Bildung von Brandabschnitten soll im Brandfall die Ausbreitung des Feuers im Gebäude verhindert und der Schaden örtlich eingegrenzt werden. Damit Brandwände diese Funktion sicher erfüllen, müssen sie aus nicht brennbarem Material bestehen und feuerbeständig sein (F 90).
Diese Bedingungen allein würden eine ganze Reihe von Wandkonstruktionen erfüllen. Für die besondere Qualität „Brandwand“ wird jedoch zusätzlich gefordert, dass die Wände auch unter mechanischer Belastung feuerbeständig bleiben, also unter Feuereinwirkung 90 Minuten sicher standhalten.
Die mechanische Widerstandsfähigkeit im Brandfall ist nach DIN 4102 Teil 3 normiert. Die dort beschriebene Prüfung für die Stoßbeanspruchung hat eine zweischalige Konstruktion aus Gips-Wandbauplatten jetzt bei der MPA Braunschweig erfolgreich bestanden, womit der Planer den Wandaufbau als innere, nicht tragende Brandwand einsetzen kann.
Trockenbau mit Nut und Feder
Gips-Wandbauplatten bestehen durch und durch aus Stuckgips. Sie werden ohne Mörtel, allein mit Fugengips als Kleber im Verband versetzt. Das umlaufende Nut-und-Feder-Profil an den Stirnseiten sichert dabei die einfache und passgenaue Montage. Die Standardplatten, wie sie auch für Brandwände verwendet werden, haben ein Format von 500 x 666 mm, wodurch der vom Trockenbau gewohnte schnelle Baufortschritt erreicht wird: Bereits drei Platten ergeben einen Quadratmeter.
VG-ORTH, der einzige deutsche Hersteller von Gips-Wandbauplatten, bietet die Elemente in Dicken von 60, 80 und 100 mm an. Es können ohne jede Unterkonstruktion ein- oder zweischalige Wände errichtet werden, bei Bedarf auch mit einer zusätzlichen Wärme- und/oder Schalldämmung zwischen den beiden Schalen.
Die als Brandwand geprüfte Konstruktion kommt ohne solche Zusatzdämmung aus. Sie besteht aus zwei 60 mm dicken Gips-Wandbauplatten, zwischen denen sich ein spezielles Glasgittergewebe befindet und die mit drei Schrauben je Quadratmeter untereinander verbunden werden. Die Wandaußenseiten erhalten jeweils einen 18 mm dicken Gipsputz, der aus einer Mischung von VG-ORTH Haftputzgips und VG-ORTH Kleber besteht. In den Putz sind abermals Glasgittergewebe eingebettet.
Schlanke und leichte Massivwand
In Summe ergibt das eine wirtschaftlich auszuführende massive Brandwand mit nur 160 mm Dicke. Zum Vergleich: Gemauerte Brandwände liegen je nach Steinmaterial meist in Größenordnungen von 240 bis 300 mm. Auch das Wandgewicht ist bei Gips-Wandbauplatten deutlich kleiner als bei herkömmlichem Mauerwerk. Die geprüfte Brandwand hat eine Flächenlast von knapp unter 150 kg/m² und zählt damit zu den leichten Trennwänden.
Diese Wände können ohne besondere Wandträger oder Verstärkungen an beliebiger Stelle auf F 90-Rohdecken angeordnet werden. Zu berücksichtigen ist bei der Deckenberechnung lediglich ein Zuschlag von 1,25 kN/m² zur Verkehrslast.
Brandwände aus Gips-Wandbauplatten lassen sich in unbegrenzter Länge ausführen. Ein umlaufender Steinwollestreifen (12 mm dick, Schmelzpunkt ab 1 000 °C) sichert den dichten, aber elastischen – und damit schallschutzoptimierten – Anschluss an die benachbarten Bauteile.
Aktiver Beitrag gegen Brand
Die Möglichkeit, mit Gips-Wandbauplatten besonders schlanke Brandwände auszuführen, ergibt sich vor allem aus den ausgezeichneten Brandschutzeigenschaften des Baustoffs. Gips ist nicht brennbar (Baustoffklasse A 1) und leistet sogar einen aktiven Beitrag gegen die Brandausbreitung. Denn im Kristallgefüge sind pro Gips-Molekül zwei Wassermoleküle eingelagert, aber nicht chemisch gebunden. Im Falle eines Brandes verdampft das Kristallwasser und bildet einen schützenden Dampfschleier. Dieser sorgt dafür, dass die Temperatur auf der feuerabgewandten Seite der Gips-Wandbauplatten nur sehr langsam ansteigt.
Schon eine einschalige Wand mit nur 60 mm Dicke besitzt dadurch 30 Minuten Feuerwiderstand. Bei 80 mm Dicke der Gips-Wandbauplatten entspricht eine Trennwand ohne Putz bereits F 120-A, bei 100 mm Dicke sogar F 180-A. Die Elemente können dadurch nicht nur für die oben beschriebene Brandwandkonstruktion eingesetzt werden, sondern eignen sich ebenfalls für alle nicht tragenden Trennwände sowie Schachtwände oder Stützenbekleidungen mit Brandschutzanforderungen.
Weitere Informationen
Brandwand aus Gips-Wandbauplatten bba 537
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