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Neue DIN für mehr Sicherheit

Projektierung großflächiger Dächer
Neue DIN für mehr Sicherheit

Dipl.-Ing. Thomas Hegger, Gschäftsführender Vorstand des FVLR Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e.V, Detmold

Großflächige Leichtdächer, oft genutzt als Bedachung weiträumiger Industrie- und anderer Sonderbauten, bergen im Brandfall spezielle Risiken. Wichtige Hinweise und Anforderungen zum baulichen Brandschutz bei diesen Dächern sind in der überarbeiteten und im Oktober 2003 neu veröffentlichten Norm DIN 18 234 zu finden.
Einheitliche Kriterien
Die Bewertung des Brandverhaltens einzelner Baustoffe oder Bauteile nach DIN 4102 alleine reicht heute nicht mehr aus. Erst durch weitere Systemprüfungen des gesamten Daches kann das Zusammenwirken der unterschiedlichen, im Dachaufbau eingesetzten Baustoffe und Bauweisen im Brandfall ausreichend sicher beurteilt werden.
Die vollständig neu überarbeitete DIN 18 234 definiert nun einheitliche Bewertungskriterien für diese Systemprüfungen und stellt geeignete Materialkombinationen und Dachkonstruktionen vor.
Entscheidende Minuten
Dächer, die nach DIN 18 234 geprüft wurden, weisen ein wesentlich verbessertes Brandverhalten im Vergleich zu den früher gebräuchlichen und in der Regel unklassifizierten großflächigen Dächern auf. So erfüllen nach DIN 18 234 geprüfte Dächer bei Bränden vom Innenraum aus das Schutzziel einer Begrenzung der Brandweiterleitung im Bereich der Dachfläche. Damit soll sicher gestellt sein, dass diese Dächer sich bei einem Brand von innen nicht oder nur sehr verzögert am Brandgeschehen beteiligen. Entsprechend der DIN 18 234 ausgeführte großflächige Dächer widerstehen bei einem lokal begrenzten Brand in einem Innenraum mindestens 20 Minuten lang dem Feuer und den Feuerfolgeprodukten. Die DIN 18 234 ist als allgemein anerkannte Regel der Technik grundsätzlich zu beachten. In der Regel haftet im Brandfall der Planer dafür, dass die Dächer nach DIN 18 234 ausgeführt werden.
Anwendungsbereich
Wichtige Änderungen in der Neufassung: Gegenüber der früheren Ausgabe ist die neue Fassung dieser Normenreihe nicht nur für Dächer im Industriebau, sondern für eine Vielzahl flacher oder bis 20 Grad geneigter Dächer von Räumen mit großen Abmessungen anwendbar. Die frühere Beschränkung des Anwendungsbereichs auf einschalige Dächer (Warmdächer) mit Abdichtungen wurde aufgehoben und ergänzt durch Anforderungen und Lösungen für mehrschalige Dächer und auch für großformatige Dachdeckungen mit einer Einzelfläche von mindestens 0,4 m².
Der Geltungsbereich der DIN 18 234 ist bewusst weit gefasst. Größendefinitionen sind jeweils den Landesbauordnungen bzw. deren Vorschriften für Bauwerke besonderer Art und Nutzung zu entnehmen. So regelt die Muster-Industriebaurichtlinie (M-IndBauRL) die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten und ist für alle Industriedächer mit einer Fläche von mehr als 2 500 m² einzuhalten. Es empfiehlt sich jedoch, die Regeln der DIN 18 234 auch schon bei Dächern mit kleineren Flächen einzuhalten. So kann vermieden werden, dass bei einer künftigen Erweiterung eines Daches über 2 500 m² hinaus zum Beispiel eine zusätzliche Brandmauer eingezogen werden muss.
Intelligente Detaillösungen
Bei großflächigen Dächern mit Profilhohlräumen oder mit Luftzwischenräumen kann es im Brandfall geschehen, dass die Flammen oder brennbare Gase innerhalb de Dachaufbaus weiterlaufen. Um dies zu vermeiden, sind nach DIN 18 234 Abschottungen von mindestens 12 cm Dicke aus nicht brennbaren und nicht thermoplastischen Dämmstoffen erforderlich. Um kleine Durchdringungen (bis 0,3 x 0,3 m, z. B. bei Kabeldurchführungen) herum sollte die Wärmedämmung bei profilierten flächigen Baustoffen mindestens eine Fläche von 1 x 1 m abdecken. Um mittlere (bis 3 x 3 m, zum Beispiel Lichtkuppeln, RWG) und große (über 3 m, zum Beispiel Lichtbänder) Durchdringungen ist eine umlaufende Wärmedämmung mit 50 cm Mindestbreite erforderlich. Werden durch die Durchdringung Bauprodukte hindurchgeführt, die im Brandfall thermoplastisch wirken, sind zusätzliche Maßnahmen zu treffen: Beispielsweise der Einbau einer selbst schließenden Feuerschutzklappe oder einer Rohrabschottung. Stahlprofilrahmen zwischen Aufsetzkränzen von Lichtkuppeln oder Lichtbändern und dem Flächentragwerk sollen mindestens 2 mm dick sein und erfordern eine 50 cm breite, umlaufende, im Brandfall nicht thermoplastisch wirkende Wärmedämmung in der Dachfläche. Es sollte möglichst aus brandschutztechnischen Gründen auf Holz im Dachaufbau verzichtet werden. Bei Verwendung von Holzbohlenrahmen an Durchdringungen müssen nach DIN 18 234 der Rahmen zum Innenraum mit einer Blechverkleidung versehen, eine mindestens 50 cm breite Wärmedämmung um die Durchdringung herum angebracht und auf der Dachabdichtung ein schwerer Oberflächenschutz aus einem mindestens 50 cm breiten Kiesstreifen verlegt werden. Die gleiche Wärmedämmung und schwerer Oberflächenschutz sind erforderlich, wenn Aufsetzkränze aus im Brandfall schmelzenden Baustoffen wie PVC oder Aluminium verwendet werden. Die Lichtkuppel-Hersteller bieten inzwischen wärmegedämmte Aufsetzkränze aus Stahlblech oder glasfaserverstärktem Polyester an, die direkt auf das Flächentragwerk aufgesetzt werden und bei denen außer den Abschottungen in den Profilhohlräumen keine weiteren besonderen brandschutztechnischen Maßnahmen notwendig sind. Allerdings ist bei diesen Aufsetzkränzen zu beachten, dass wenn die Dachbahnen außen hochgeführt werden, diese mit einem Profil gegen Brandüberschlag aus der Durchdringung heraus geschützt werden. Alternativ kann die bituminöse Dachbahn auch direkt auf einen wärmegedämmten Fußflansch des Aufsetzkranzes aufgeklebt werden. Wer intelligent und preisbewusst plant und die Möglichkeiten der DIN 18 234 bei der Materialauswahl und bei der Ausführung nutzt, kann die Kostensteigerung gegenüber einem nicht nach DIN 18 234 gebauten Dach gering halten und trotzdem ein hocheffizientes und auch brandschutztechnisch wesentlich verbessertes Dach anbieten.In der Regel fällt für ein brandschutztechnisch nach DIN 18 234 eingestuftes Dach die Versicherungsprämie für die Feuerversicherung auch noch niedriger aus als für ein nicht klassifiziertes brandunsicheres Dach.
Weitere Informationen
Großflächige Dächer nach DIN 18 234 bba 513
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