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Eigenständige Klassifizierung für Bodenbeläge

Koexistenz der Normen DIN EN 13 501–1 und DIN 4102
Eigenständige Klassifizierung für Bodenbeläge

Eigenständige Klassifizierung für Bodenbeläge
Gestalterisches Highlight und technische Herausforderung an die Beläge im Evelina Children's Hospital in London (Architekten: Hopkins Architects, London) sind die Intarsien, die die Landschaften der einzelnen Abteilungen thematisieren. Bild: Freudenberg Bausysteme KG
Seit Januar 2007 gibt es in Deutschland eine Koexistenz der beiden Brandschutznormen DIN EN 13 501–1 und DIN 4102, die bis auf weiteres andauern wird.

Ein Termin, bis wann die DIN 4102 ihre Gültigkeit verliert, ist derzeit nicht festgeschrieben.
Die europäische Norm enthält zwei weitere Baustoffklassen und stellt zusätzliche Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen.
Neu ist auch, dass es für Bodenbeläge eine eigenständige Klassifizierung gibt.
Im Dezember 1988 erließ der Rat der Europäischen Gemeinschaften die Bauproduktenrichtlinie mit dem Ziel, technische Hemmnisse beim Warenverkehr mit Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union abzubauen.
Die Bauproduktenrichtlinie legte die grundsätzlichen sicherheitsrelevanten Anforderungen fest. Die nähere Konkretisierung erfolgte in den folgenden Jahren mit Hilfe technischer Spezifikationen wie harmonisierte Normen und europäische technische Zulassungen.
Mehr als 30 unterschiedliche Testverfahren
Zu den wesentlichen Anforderungen an Gebäude zählen die Festlegungen für den vorbeugenden baulichen Brandschutz.
Zum damaligen Zeitpunkt gab es in den EU-Ländern mehr als 30 unterschiedliche Testverfahren, die nicht miteinander verglichen werden konnten. Gleiches galt demzufolge auch für die daraus resultierenden Brandschutzklassen. Um Feuerwiderstandsdauer und Brandverhalten von Baustoffen nach einheitlichen Prüfnormen nachweisen zu können, wurde für den vorbeugenden baulichen Brandschutz ein Klassifizierungskonzept erarbeitet.
Die Umsetzung in die entsprechenden Normen erfolgte wiederum in den jeweiligen Ländern.
Für Deutschland sind die Anforderungen, die der europäische Gesetzgeber an das Brandverhalten von Baumaterialien stellt, in DIN EN 13 501 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten“ geregelt.
Im Vergleich zur DIN 4102 gibt es mit der neuen Norm folgende Änderungen/Neuerungen:
  • DIN EN 13 501 ist in sieben Baustoffklassen gegliedert. DIN 4102 beinhaltet fünf Baustoffklassen.
  • Nach DIN EN 13 501 müssen nicht brennbare Baustoffe zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Rauchentwicklung (s) und brennenden Abfallens/Abtropfens (d) erfüllen. Für den Rauch sind die Klassen S1, S2 und S3 eingeführt worden, für brennendes Abtropfen gibt es die Klassen D0, D1 und D2. Das Kriterium „Abtropfen“ gilt nicht für Bodenbeläge.
  • Für Bodenbeläge gibt es eine eigenständige Klassifizierung, die an dem tiefer gestellten fl (flooring) erkennbar und deshalb in der Norm in einer separaten Tabelle aufgeführt ist.
Für Bodenbeläge sind folgende Besonderheiten zu beachten:
  • Bei schwer entflammbaren Bodenbelägen bestehen Anforderungen an die Rauchentwicklung.
  • Bei normal entflammbaren Bodenbelägen bestehen keine Anforderungen an die Rauchentwicklung.
  • Bodenbeläge der Klassen A2, B, C und D, die die Anforderungen an die Rauchentwicklung nicht erfüllen, sind den normal entflammbaren Belägen zuzuordnen.
  • Bodenbeläge der Klasse A2fl – s2 dürfen nicht mit nicht brennbaren Belägen verwechselt werden.
Harmonisierung mit Vor- und Nachteilen
Die europaweite Harmonisierung der Brandschutzanforderungen an Baustoffe bringt einige Vorteile und einige Nachteile mit sich.
Vorteilhaft ist, dass die Vorschriften sowie Prüfungs- und Klassifizierungsanforderungen vereinheitlicht sind. Davon werden insbesondere europaweit tätige Planungsbüros profitieren.
Als nachteilig könnte sich die Neuerung erweisen, wenn einige EU-Länder mit der DIN EN 13 501 schleichend eine Erhöhung der Brandanforderungen umsetzen wollen.
So gibt es beispielsweise in Belgien und Italien die behördliche Vorgabe, dass in öffentlichen Gebäuden grundsätzlich alle Flure als Fluchtwege gelten (auch wenn diese nicht speziell als Fluchtweg ausgewiesen sind).
Hier verlegte Bodenbeläge müssen den Anforderungen der neuen Klasse Bfl-s1 entsprechen, während nach den alten Regeln ein schwer entflammbarer Belag gemäß den Anforderungen der Klasse Cfl-s1 (entspricht der Einstufung B1 nach DIN 4102) als ausreichend erachtet wurde.
Kautschuk-Bodenbeläge
nora Kautschuk-Bodenbeläge sind bis auf wenige funktionsbedingte Ausnahmen als schwer entflammbar B1 nach DIN 4102, Teil 1 bzw. Cfl – s1 oder sogar Bfl – s1 nach DIN EN 13 501–1 eingestuft. Kautschuk-Spezialbeläge wie norament 923 und norament 923 grano besitzen hohe brandhemmende Eigenschaften und sind nach DIN EN 13 501–1 schwer entflammbar Bfl – s1 klassifiziert.
Sie eignen sich für besondere Brandschutzanforderungen und sind mit Ausnahmegenehmigung auch in Bereichen, in denen nicht brennbare Stoffe (Baustoffklassen A1fl und A2fl-s1 nach DIN EN 13 501–1) gefordert werden, einsetzbar. Diese nora Spezialbeläge übertreffen selbst die Anforderungen der Klasse Bfl – s1 und sind brandtoxikologisch unbedenklich gemäß DIN 53 436.
Die Bestimmungen der DIN EN 13 501 gelten während einer nicht definierten Übergangsphase parallel neben den Anforderungen der DIN 4102.
Zur Erlangung des seit 1.1.2007 notwendigen CE-Kennzeichens für Bodenbeläge ist allerdings die EN 13501–1 als Brandklassifizierungsnorm vorgegeben, insofern besteht die Wahlmöglichkeit zwar für den Auftraggeber bzw. Ausschreiber, nicht aber für den Hersteller bzw. „in den Verkehrbringer“ des Bodenbelages, für den die Erfüllung der mit dem CE-Kennzeichen verbundenen Anforderungen Priorität haben muss.
Weitere Informationen
Brandschutz mit Kautschuk- Bodenbelägen bba 560
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