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Auch Gullys in der Pflicht

Flachdächer von Hallenbauten
Auch Gullys in der Pflicht

Bei „baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art und Nutzung“ wie z. B. großen Hallenbauten, die dem Brandschutz unterliegen, ist auch der Brandschutz von Gullys oder Lüftern Pflicht. Die Sita Bauelemente GmbH bietet hier eine neue Problemlösung.

In der DIN 18234, Teil 3 und 4, ist „die Begrenzung der Brandweiterleitung in den Dachaufbau und/oder auf die Oberfläche des Daches bei unterseitiger Brandbeanspruchung“ u. a. für Durchdringungen vorgeschrieben. Bei Gullys kommt hier der Brandschutz von kleinen Durchdringungen zum Tragen.
Durchdringungen generell
Kleine Durchdringungen werden aus brennbarem oder aus nicht brennbarem Material hergestellt. Ganz allgemein müssen Durchdringungen so ausgeführt werden, dass der Eintritt von Flammen und Gasen in den Profil- oder Dachraum verhindert wird. So sind so genannte Sickenfüller um die Durchdringung herum in einer Mindestbreite von 0,12 m aus folgenden Materialien auszuführen:
Entweder mit nicht brennbaren Baustoffen nach DIN 4102 (Schmelzpunkt > 1000 °C) oder mit Phenolharz-Hartschaum nach DIN 18164–1 oder mit expandierten mineralischen Baustoffen (Zulassung des DIBt erforderlich). Die Platzierung der Durchdringung im Stahltrapezblechdach bestimmt die Anzahl der notwendigen Sickenfüller.
Nicht brennbare Durchdringungen basieren auf der Ausführung mit nicht brennbaren Bauteilen, z. B. Gussgullys und Gussrohrleitungen. Bei brennbaren Durchdringungen, z. B. Gullys aus PUR und Rohren aus Polyethylen, ist es das Ziel, die Brandweiterleitung von unten zu verhindern. Da hier mit brennbaren Gullys und Rohren gearbeitet wird, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen von der Gebäudeinnenseite erforderlich.
Nicht brennbare Durchdringungen
Nicht brennbare Durchdringungen erfordern den Einsatz nicht brennbarer Bauteile, z. B. Gully und Rohr aus Gusseisen.
Bei einem regelkonformen z. B. Stahltrapezblechdachaufbau werden je nach Anschnitt der Profilhohlräume die ersten zwei oder drei Sicken im Umkreis der Durchdringung mit Sickenfüller aus nicht brennbarem Material belegt. Diese Maßnahme soll verhindern, dass im Notfall Feuer und Rauchgas durch die Sicken weitergeleitet werden. Als nächstes folgt die Montage eines Zulageblechs und eines nicht brennbaren Dachablaufes, z. B. eines Sita-Gussgullys.
Wenn die Dampfsperre und ein feuerfestes Rohr angeschlossen sind, wird die Wärmedämmung aus nicht brennbarem Material verlegt. Hier ist eine Mindestgröße von 1 x 1 m, also 1 m² gefordert, wobei die Durchdringung mittig in dieser Fläche angeordnet werden sollte. Aufstockelement, Dachabdichtung und der abschließende Kiesfang komplettieren diese kleine nicht brennbare Durchdringung.
Brennbare Durchdringungen
Brennbare Durchdringungen müssen von innen aufwändig brandschutztechnisch ummantelt werden. Die Brandweiterleitung ist von unten zu verhindern. Das ist das Ziel bei der brennbaren Durchdringung, die im Grundaufbau der nicht brennbaren Durchdringung gleicht. Da hier mit brennbaren Gullys und Rohren gearbeitet wird, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen von der Gebäudeinnenseite erforderlich.
Die ersten zwei oder drei Innenraumsicken werden dazu mit feuerfestem Sickenfüller gefüllt und dann von unten mit einer nicht brennbaren Wärmedämmung verkleidet. Zur Fixierung dieser Konstruktion und zum weiteren Schutz wird von unten ein Halteblech mit nicht brennbaren Schrauben an dem Stahltrapezblech verschraubt.
Das Schutzkonzept: Im Notfall soll das brennbare Rohr ab einer bestimmten Temperatur verschlossen werden. Zentrale Funktion kommt hierbei der SitaBrandschutzmanschette zu, die mit nicht brennbaren Schrauben an Rohr und Halteblech fixiert wird.
Die bei dem Deutschen Institut für Bautechnik zugelassene Brandschutzmanschette enthält ein Material, das bei einer definierten Temperatur aufschäumt, das Rohr zusammendrückt, sofort verschließt und damit die Brandweiterleitung verhindert.
Brandschutzeinheit als Safe
Eine ganz neue, normengerechte Komplettlösung im Sinne der DIN 18234 bietet der SitaFiresafe®. Diese Brandschutzeinheit besteht primär aus einem nicht brennbaren Schutzkörper, in den ein brennbares Bauteil, z. B. ein Gully oder Dachlüfter, eingebaut wird. Indem der Firesafe® brennbare Bauteile mit einer nicht brennbaren Schutzhülle umgibt, erfüllt er alle Vorgaben der Brandschutzordnung.
Das Prinzip ist einfach: In den nicht brennbaren Einbaukörper, der überdies mit nicht brennbarem Dämmmaterial verfüllt ist, wird ein die Durchdringungsöffnung abdichtender Gully oder Lüfter eingesetzt. Im Übergang zum brennbaren Rohr ist eine Brandschutzmanschette angeordnet, die sich bei einem Brand infolge der Temperaturerhöhung selbsttätig schließt.
Der Firesafe® selbst hält den Temperaturerhöhungen Stand und verhindert, dass Rauch und Flammen in die Dachkonstruktion eindringen können.
In wenigen Arbeitsschritten wird ein normgerechter Einbau sichergestellt. Sind die angeschnittenen Sicken rund um das Einbauloch mit Vollsickenfüllern versehen, wird die Brandschutzeinheit eingesetzt und mit dem Stahltrapezprofil verschraubt. Es folgen Dampfsperre und Wärmedämmung. Der Kragenrand des Firesafe® dient gleichzeitig als Verstärkungsblech nach DIN 18807–3 für diese kleine Durchdringung. Nach dem Einbau des Aufstockelements kann die Dachfläche abgedichtet werden.
Viele Vorteile in einer Einheit
Neben der Kombination von Brandschutzfunktion und zuverlässiger Dachabdichtung bietet der SitaFiresafe® noch eine Reihe weiterer Vorteile. Als komplett vormontierte Brandschutzeinheit (inklusive Verstärkungsblech, Gully mit Brandschutzkasten, Anschlussrohr und Brandschutzmanschette) sichert er den normgerechten Einbau. Mögliche Sicherheitslücken, z. B. durch fehlerhafte Montage, werden von vornherein ausgeschlossen.
Hinzu kommt eine erhebliche Arbeits- und Zeitersparnis für den Planer, Bauleiter und Ausführenden. Der Dachdecker bereitet die Durchdringung vor und setzt den SitaFiresafe® ein. Er kann den Einbau jetzt komplett vom Dach aus durchführen.
Brandschutztechnische Ummantelungsarbeiten im Innenbereich des Gebäudes, für die bisher oft Hubbühnen und Absprachen mit mindestens zwei Gewerken etc. erforderlich waren, entfallen.
Der Planer und Bauleiter hat nur noch einen Ansprechpartner für den Bereich des Brandschutzes von Durchdringungen – nämlich den Dachdecker. Es sind keine aufwendigen Planungs- und Koordinierungsarbeiten notwendig. Als Komplettlösung sichert die Brandschutzeinheit zudem eine gute Optik. Da die einzelnen Montageelemente von dem Einbaukörper verdeckt werden, entstehen optisch ansprechende Durchdringungen.
Weitere Informationen
Brandschutz- Gully-Einheit bba 538
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