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Bauartgenehmigung für Gebäudeabschlusswände

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Bauartgenehmigung für Gebäudeabschlusswände

Bauartgenehmigung für Gebäudeabschlusswände
Bild: James Hardie Europe GmbH
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Nach umfangreichen Bauteilprüfungen präsentiert die James Hardie Europe GmbH jetzt die neue Bauartgenehmigung (Z-19.32–2254) für Gebäudeabschlusswände (F90-Baußen/F30-Binnen) mit Fermacell Gipsfaser-Platten. Insgesamt hat das Unternehmen 18 Konstruktionen für tragende und raumabschließende Gebäudeabschlusswände im Portfolio. Fermacell Gipsfaser-Platten verfügen über eine Allgemeine Bauartgenehmigung für Gebäudeabschlusswände (F90-Baußen/F30-Binnen). Diese beziehen sich auf insgesamt 18 verschiedene Konstruktionen, die zahlreiche Konstruktionsvarianten für tragende und raumabschließende Gebäudeabschlusswände mit der Klassifizierung F90-B/F30-B ermöglichen. Dabei bietet die Bauartgenehmigung die Möglichkeit, mit verschiedenen Beplankungsvarianten der Außenbekleidung einen Aufbau für die F90-B Klassifizierung zu realisieren. Es gibt schlanke Aufbaumöglichkeiten mit Außenbekleidung von 2 x 12,5 mm Gipsfaser-Platten sowie auch einlagige Lösungen mit 15 mm Powerpanel HD, das zugleich einen temporären Wetterschutz bzw. dauerhaft wirksamen Wetterschutz ermöglichen kann. Die Varianten der Bekleidungsdicken sind abhängig von der Wahl des Dämmstoffes, des Holzquerschnittes sowie der zulässigen statischen Auslastung. Wesentlich für die Planungs- und Ausführungssicherheit ist die Definition von verschiedensten Anschlusssituationen, die über die Bauartgenehmigung geregelt werden und somit ausführbar sind. Zu diesen Details gehören Ausführungen für den Deckenanschluss innen und außen, Sockelanschlüsse, Dachanschluss, für Wand-Wand- oder Wand-Deckenanschlüsse und Eckausbildungen sowie für den Einbau von Steckdosen.

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