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Für maximal mögliche Geräuschreduzierung auf der Treppe sorgen Schallschutzelemente von Fuchs-Treppen. Die Anforderungen an Schallschutz sind genau festgelegt. Maßgeblich ist hier die DIN 4109, Beiblatt 2, die die Planung und Ausführung von Schallschutz im Hochbau regelt. Dadurch soll die Schallübertragung aus fremden Wohn- und Arbeitsbereichen auf ein verträgliches Maß reduziert werden. Die beim Begehen der Geschossverbindung entstehenden Schwingungen werden als Trittschall über die Wände übertragen. Für Mehrfamilienhäuser gilt deshalb ein Treppen-Schalldämmwert von 53 dB, für Doppel- und Reihenhäuser 46 dB. Die Experten von Fuchs-Treppen wissen, welchen Einfluss eine richtig entkoppelte und gedämmte Treppe auf den Wohnkomfort hat. Entscheidend dafür sind drei Bereiche: zwischen Trittstufe und Holm, an den Wandauflagerpunkten sowie am Deckenanschluss. Bei Fuchs-Treppen werden die Stufen von Stahl-Holz-Treppen serienmäßig mit einer Schalldämmunterlage ausgestattet. Um die Wirksamkeit des Schallschutzes über die vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus noch zu verbessern, empfehlen die Experten, auch die Decken- und Wandauflagerpunkte mit Schalldämmelementen zu versehen. Besonders effektiv ist das ‚Sylomer-Hybridsystem‘. Damit bietet Fuchs-Treppen den derzeit besten Schallschutz für Leichtbau-Treppenanlagen.