Firmen im Artikel
Schallschutz trifft Brandschutz: Die Schalldämmplatten „PhoneStar“ von Wolf Bavaria können ohne Nachteile für die Brandschutzeigenschaften in Konstruktionen der Feuerwiderstandsklassen F30, F60, F90 und F120 eingebaut werden – das besagt jedenfalls eine aktuelle gutachterliche Stellungnahme. In DIN-konformen Metall- und Holzständerwänden führen die Platten laut Gutachten nur zu geringfügigen Abweichungen von der Norm.
Die PhoneStar-Verbundplatten bestehen aus zwei- oder dreilagiger nassfester Wellpappe, deren Hohlräume mit hochverdichtetem Sand gefüllt sind. Dieser absorbiert Schall wirkungsvoll. Bei einlagigem Einbau im Alt- oder Neubau erreicht die „PhoneStar ST Tri“ Luftschalldämmwerte von bis zu 57 dB, mit einer beidseitigen Beplankung verbessert sich dieser Wert auf bis zu 64 dB. Zu den weiteren Vorteilen der Platte gehören eine geringe Aufbauhöhe (ca. 25 mm) und eine einfache Handhabung auf der Baustelle.
Die gutachterliche Stellungnahme zum Brandschutz von Dipl.-Ing. Cord Meyerhoff von der IBB GmbH in Groß Schwülper bewertet Veränderungen im Brandverhalten verschiedener raumabschließender Trennwände, in die zusätzlich ein- oder beidseitig PhoneStar-Schalldämmplatten integriert worden sind. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:
- nicht-tragende, raumabschließende Metallständerwände der Feuerwiderstandsklassen F30-A, F60-A, F90-A und F120-A,
- nicht-tragende, raumabschließende Holzständerwände der Feuerwiderstandsklassen F30-B, F60-B und F90-B,
- tragende, raumabschließende Holzständerwände als einschalige Außenwände der Feuerwiderstandsklassen F30-B und F60-B sowie
- tragende, raumabschließende Holzständerwände als zweischalige Gebäudeabschlusswände (Doppelwand) der Feuerwiderstandsklassen F30-B und F60-B.
Die PhoneStar-Verbundplatten befinden sich dabei zwischen der raumseitig angeordneten Gipskarton-Feuerschutz-Platte und der Unterkonstruktion. In seiner Stellungnahme geht Meyerhoff davon aus, dass die PhoneStar-Verbundplatten bei einer einseitigen Brandbelastung zunächst durch die GKF-Platten vor Abbrand geschützt werden. Im weiteren Verlauf ist laut Gutachter zu erwarten, das die Verbundplatte nach Zermürben der GKF-Platte nach und nach verkohlt, wobei die Sandfüllung aus der versagenden Wabenstruktur fällt und so die Wand entlastet. Als Verschleißschicht verzögerten die Platten darüber hinaus die Temperatureinleitung in die dahinter liegenden Wandbauteile, wodurch eine Verbesserung der brandschutztechnischen Leistungsfähigkeit der begutachteten Konstruktionen anzunehmen sei. Auf dieser Basis kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass die Versagenskriterien nach DIN 4102-2: 1977-09 für die begutachteten Feuerwiderstandsklassen im Hinblick auf Standsicherheit unter Eigengewicht, Tragfähigkeit, Raumabschluss und Isolation durch die modifizierte Konstruktion nicht überschritten werden. Die Bauteile sind laut Stellungnahme weiterhin in die gleiche Feuerwiderstandsklasse einzustufen, „da die Konstruktionen die geforderten Leistungskriterien mit ausreichender Sicherheit erfüllen und keine wesentlichen Abweichungen gegenüber den brandschutztechnisch nachgewiesenen Konstruktionen gemäß der DIN 4102-4 : 2016-05 darstellen“. Allerdings wird bei den Metallständerkonstruktionen eine Modifizierung der Baustoffklasse in „AB“ erforderlich.