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Konstruktionsvollholz: Baulicher statt chemischer Holzschutz

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Konstruktionsvollholz: Baulicher statt chemischer Holzschutz

Konstruktionsvollholz: Baulicher statt chemischer Holzschutz
Bild: KVH
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Die neue DIN 68800 stärkt den baulichen Holzschutz: Ein neues Merkblatt der Überwachungsgemeinschaft KVH informiert über die Bedingungen für den Einsatz von Konstruktionsvollholz ohne chemischen Holzschutz auf der Grundlage der neuen DIN 68800 „Holzschutz“. Gemäß neuer DIN 68800–1:2011 „Grundlagen des Holzschutzes“ dürfen vorbeugende chemische Holzschutzmittel nur dann eingesetzt werden, wenn alle Möglichkeiten des baulichen Holzschutzes ausgeschöpft sind. Die neuen Holzschutzmittelzulassungen nehmen die Vorgaben der DIN 68800–1:2011 auf und verbieten den Einsatz von Holzschutzmitteln in Aufenthaltsräumen, deren Nebenräumen sowie den vermeidbaren großflächigen Einsatz in anderen Innenräumen. Die Neufassung der DIN 68800–2: 2012 trägt den in den letzten 20 Jahren gemachten positiven Erfahrungen mit dem baulichen Holzschutz Rechnung und erlaubt, in noch mehr Anwendungsbereichen als bisher auf chemischen Holzschutz zu verzichten. Eine wesentliche Voraussetzung für das Verwenden von Holzprodukten ohne vorbeugenden chemischen Holzschutz ist die technische Trocknung. Technisch auf eine Holzfeuchte von weniger als 20 % getrocknete Konstruktionsvollhölzer KVH (aus allen Nadelholzarten) können ohne chemischen Holzschutz in den sogenannten Gebrauchsklassen (GK) GK 0 und GK 1 eingesetzt werden. Für GK 2 und 3.1 steht Konstruktionsvollholz KVH aus getrockneten Kernhölzern zur Verfügung. Damit dürfen in allen praxisrelevanten Anwendungsbereichen des Hochbaus Konstruktionsvollhölzer eingesetzt werden, die bei Beachtung der DIN 68800–2 keinen chemischen Holzschutz erfordern. Das Merkblatt „Einsatz von Konstruktionsvollholz KVH ohne chemischen Holzschutz“ enthält weiterführende Informationen und ist auf Anfrage kostenfrei erhältlich.

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