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Balkenschichtholz mit Zulassung für 420 mm Höhe

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Zulassung für Balkenschichtholz mit bis 420 mm Höhe

Zulassung für Balkenschichtholz mit bis 420 mm Höhe
Bild: Überwachungsgemeinschaft KVH e.V.
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Neue Möglichkeiten für Balkenschichtholz durch überarbeitete Zulassung: Seit mehr als 20 Jahren ist Balkenschichtholz nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z 9.1–440 des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) verfügbar. Die Zulassung war eine der Grundlagen für DIN EN 14080, die harmonisierte Produktnorm für Brettschichtholz und Balkenschichtholz, die seit 2018 auch in Deutschland Anwendung findet. Die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. hat die MPA Stuttgart mit der Durchführung von Untersuchungen zu BSH mit größeren Gesamtquerschnitten beauftragt. Untersucht wurden auch sehr schlanke, mittels Trennschnitten hergestellte homogene Querschnitte sowie Aufbauten aus Lamellen verschiedener Festigkeitsklassen (kombiniertes BSH).

Mit dem Antrag auf Erweiterung der bestehenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z 9.1–440 wurde der Geltungsbereich so angepasst, dass es keine Überschneidungen mit DIN EN 14080:2013 gibt. Der Titel der überarbeiteten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung lautet daher „Balkenschichtholz in Abweichung zu DIN EN 14080:2013“. Anders als bei BSH nach DIN EN 14080:2013 handelt es sich bei BSH nach Z 9.1–440 um ein national geregeltes Produkt, das mit dem Überwachungszeichen (Ü-Zeichen) zu kennzeichnen ist.

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