Startseite » Brandschutz »

Jeder allein oder jeder an alle

Rauchwarnmelder in Wohnungen
Jeder allein oder jeder an alle

Brandschutzfachleute verlangen schon längere Zeit Rauchmelder für jede Wohnung, neun Bundesländer schreiben die Geräte inzwischen zwingend vor, teilweise sogar mit Nachrüstpflichten für Bestandsbauten. Der Planer muss die richtigen Melder für die jeweilige Einbausituation auswählen und über ihre eventuelle Vernetzung entscheiden.

Markus Hoeft

Außerhalb Niedersachsens dürfte es zunächst wenig Aufmerksamkeit hervorgerufen haben, als die dortige Landesregierung kurz vor Weihnachten 2010 einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Landesbauordnung (LBO) beschloss und darin u.a. die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen verpflichtend festschrieb. Schon spannender ist, dass Niedersachsen bei In-Kraft-Treten des Entwurfs das zehnte Bundesland mit einer solchen Auflage sein wird. Wir befinden uns also auf dem – zugegeben sehr allmählichen, weil föderalen – Weg zu einer allgemeinen Rauchmelderpflicht in deutschen Wohnungen.
Rauchmelder sind ein relativ preiswertes, aber wirksames Instrument zum Schutz von Menschenleben, denn Todesfälle bei Bränden haben häufig nicht Hitze oder Flammen, sondern Rauchvergiftungen zur Ursache. In Privathaushalten stellen vor allem nächtliche und deshalb von niemandem oder zu spät bemerkte Brände eine Gefahr dar.
Reichlich Regelwerke
Die Installationspflicht haben die Bundesländer nach Gebäudeart und Zeit verschieden ausgestaltet. Sie greift teils nur bei Neu- und bestimmten Umbauten, gilt andernorts mit bestimmten Nachrüstungsterminen aber auch für Bestandsbauten. Die technischen Details beruhen relativ einheitlich auf DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung.
Danach müssen „in Wohnungen … Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben“.
Trotzdem sind die Norm und die jeweiligen LBO-Forderungen nicht völlig deckungsgleich. So werden Rauchmelder in den LBO tatsächlich nur für Wohnungen verlangt, während DIN 14676 auch für wohnähnliche Räume gilt, z.B. Containerbauten, Bungalows sowie Hotels und Pensionen mit weniger als zwölf Betten.
Die eingesetzten Geräte müssen der Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen, was durch das CE-Zeichen bestätigt wird. Das Zeichen sagt jedoch nichts über die Produktgüte aus, weshalb qualitätsgeprüfte Geräte zusätzliche Prüfsiegel tragen können, etwa VdS oder TÜV-GS. Auch derart geprüfte Geräte müssen „nur“ DIN EN 14604 entsprechen, die lediglich einen europäischen Mindeststandard beschreibt, sozusagen den kleinsten gemeinsamen Nenner.
Für Geräte mit erweiterten Leistungen oberhalb der Norm hat die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes deshalb zusätzlich die vfdb-Richtlinie 14–01 herausgegeben. Rauchmelder nach dieser Richtlinie weisen dann beispielsweise eine fest eingebaute Zehn-Jahresbatterie sowie eine Reduzierung der Fehlalarme auf.
Bauvarianten
Rauchmelder – oder Rauchwarnmelder, wie sie offiziell in den Normen heißen – arbeiten mit optischen Sensoren. In der Messkammer des Gerätes werden kontinuierlich Lichtstrahlen ausgesendet, die im Normalzustand nicht die Linse des Fotoelements erreichen. Tritt im Brandfall jedoch Rauch in die Messkammer ein, kommt es zu einer Streuung des Lichts, das dann auch auf den Sensor fällt, woraufhin dieser Alarm auslöst. Einfache Geräte arbeiten mit einer Leuchtdiode als Lichtquelle. Möglich sind aber auch zwei verschiedenfarbige LED oder ein Laser, wodurch die Zuverlässigkeit der Erkennung und der Schutz vor Täuschungen verbessert werden sollen.
Das Detektieren von Rauch (statt Hitze) hat den Vorteil, dass auch Schwelbrände, die zunächst wenig Wärme, dafür aber kalten Rauch erzeugen, in einem frühen Stadium erkannt werden können. Rauchmelder warnen dadurch zuverlässig vor Bränden, sind aber gegen das Auslösen bei leichtem Rauch, etwa von Zigaretten, geschützt. Schwierigkeiten können jedoch größere Mengen Wasserdampf bereiten, die eventuell als Brandrauch fehlinterpretiert werden, weshalb optische Rauchmelder nicht in Bädern und Küchen eingesetzt werden sollten. Auch in Räumen mit sehr starker Staubentwicklung (z.B. bei entsprechender Heimwerker- bzw. Hobbytätigkeit) oder in Räumen mit ungeschützten Feuerstellen, etwa offenen Kaminen, ist der Einsatz nicht sinnvoll. Eine Alternative sind in diesen Fällen thermische Sensoren, die jeder Komplettanbieter ergänzend zu den Rauchmeldern im Sortiment hat. Der Hitzemelder spricht auf bestimmte Höchsttemperaturen an, die je nach Typ in Größenordnungen um 54–58 °C liegen. Zusätzlich ist der Fühler für plötzliche, ungewöhnlich starke Temperaturanstiege sensibilisiert.
In besonderen Situationen kann als dritte Schutzvorrichtung neben der Rauch- und Hitzewarnung außerdem ein chemischer Sensor eingebaut werden, der auf Kohlenmonoxid anspricht. Es gibt bereits Mehrfachmelder, die Rauch- und Hitzewarnung in einem Gerät kombinieren, ggf. sogar ergänzt um einen chemischen Sensor.
Stromversorgung
Die einfachste Lösung für Bestandsbauten ist die Stromversorgung der Rauchmelder mittels Batterie. Normale Alkali-Batterien können einige Jahre halten, trotzdem wird der regelmäßige Austausch im Rahmen der jährlichen Wartung empfohlen. Die (teureren) Lithium-Batterien werden auch als Zehn-Jahres-Batterien angeboten, obgleich man für diese Betriebsdauer in der Regel keine Garantie bekommt. Lässt die Leistungsfähigkeit der Batterie nach, meldet sich das Gerät mit einem Signalton und zeigt so die Notwendigkeit des Batteriewechsels an.
Für Neubauten oder komplette Neuinstallationen bei Sanierungen kann auch die kabelgestützte Versorgung mit 230 Volt erwogen werden. Dies klingt im ersten Moment aufwendig, spart aber Aufwand für den Service des Batteriewechsels und kann in Mehrfamilienhäusern deshalb durchaus kostengünstiger sein. Netzversorgte Rauchmelder besitzen eine Notstromversorgung, vernünftigerweise über fest eingebaute, sich ständig im aufgeladenen Zustand haltende Akkus.
Die Funktionsbereitschaft eines Rauchmelders kann jederzeit über einen Testknopf überprüft werden. Einige Modelle lassen sich außerdem zeitweise deaktivieren, etwa für Umbauphasen, in denen mit vermehrter Staubentwicklung zu rechnen ist.
Einbauorte
Rauchmelder werden am höchsten Punkt des Raums montiert. Sind mehrere Ebenen vorhanden erfüllt ein Rauchmelder an der obersten Decke die Mindestanforderungen, je einer pro Ebene erhöht jedoch die Sicherheit.
Die Grundfläche pro Rauchmelder soll 60 m² nicht überschreiten, anderenfalls sind zwei oder mehr Melder zu installieren.
Eine Besonderheit gilt für nach oben offene Dachgeschosse mit spitz zulaufender Decke, bei denen der Rauchmelder 30 bis 50 cm unter dem höchsten Punkt angebracht werden sollte. Zudem müssen die Geräte statt an der schrägen Decke an einem waagerechten Bauteil, etwa einem Dachbalken, befestigt werden. Der seitliche Abstand zu Wänden oder Einrichtungen soll mindestens 50 cm betragen, ideal ist die Mitte von rechteckigen Räumen mit glatter Decke. Bei abweichender Geometrie gibt DIN 14676 genauere Einbauempfehlungen.
Vernetzungen
Im Brandfall erzeugen Rauchmelder ein akustisches Signal, optional lässt sich ein zusätzliches optisches Signal einrichten. Der Signalton hat eine Stärke von 85 dB, was kaum zu überhören ist – sofern man sich im selben Raum befindet. Bei größerer Entfernung und/oder mehreren geschlossenen Türen kann die Bemerkbarkeit eingeschränkt sein. Für sehr große Wohnungen, ganze Einfamilienhäuser und Nebengelasse wie Keller, Garagen oder Gartenhäuser ist deshalb die Vernetzung der einzelnen Melder per Funk oder Kabel zu erwägen. Im einfachsten Fall sind sämtliche Melder untereinander verbunden, so dass im Brandfall jedes Gerät den Signalton aussendet und die Bewohner völlig unabhängig von ihrem Aufenthaltsort gewarnt werden. Auf diese Weise lassen sich Rauch-, Hitze- und Gasmelder elegant in ein System einbinden. Die Vernetzung lässt sich erweitern, indem zusätzlich eine Zentrale benachrichtigt wird. Wenn jedoch ohnehin eine Zentrale vorgesehen ist, kann jeder einzelne Melder neben seinem eigenen Signal auch nur an diesen Knoten melden. Die anderen Geräte bleiben im Brandfall dann stumm und die Benachrichtigung bzw. eventuelle Evakuierung der Bewohner muss von der Zentrale aus organisiert werden. Schaltungen mit Zentrale sind also technisch möglich, dürften aber im Wohnungsbau nur in ausgewählten Fällen sinnvoll sein, etwa wenn in hochwertigen Wohnanlagen ein ständig anwesender Wach- oder Empfangsdienst geplant ist.
In normalen Wohnungen sollte eher die Regel sein, dass jeder Melder allein anspricht oder – im vernetzten Fall – jeder an alle meldet.
Vernetzte und ggf. mit einer Zentrale verbundene Rauchmelder, die nach DIN 14676 installiert werden, ähneln kleinen Brandmeldeanlagen. Allerdings können sie eine von Versicherungen, der Feuerwehr oder dem Baurecht eventuell geforderte Brandmeldeanlage nicht ersetzen.
Auch eine Fernbenachrichtigung, etwa direkt bei der Feuerwehr oder dem an einem anderen Ort sitzenden Gebäudeeigentümer, ist mit den hier beschriebenen Rauchmeldern nicht möglich und nicht zulässig, sondern nur mit „echten“ Brandmeldeanlagen nach DIN 14675. Auch wenn die Nummern der Normen zum Verwechseln ähnlich sind, beschreiben DIN 14675 und 14676 doch völlig verschiedene Dinge.
Unsere Top-3-Projekte des Monats
MeistgelesenNeueste Artikel

Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der bba-Infoservice? Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum bba-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des bba-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de