Startseite » Brandschutz »

Hochfließfähig und formbeständig

Rohrdurchführungen: Planungs- und Ausführungssicherheit durch optimalen Deckenverguss
Hochfließfähig und formbeständig

Der Begriff Deckenverguss ist in keiner Norm und auch nicht in den maßgebenden Zulassungen zu finden. Trotzdem weiß jeder, was damit gemeint ist: Die Verfüllung von Deckendurchbrüchen mit einer dafür geeigneten Vergussmasse. Diese hat aus Sicht des Brandschutzes dieselbe Bedeutung und damit den gleich hohen Stellenwert wie die Rohrabschottungen oder Rohrummantelungen selbst.

Mario Eschrich, Geberit-Produktmanager Sanitärsysteme/jo

Aus den Zulassungen und Prüfzeugnissen der klassifizierten Rohrdurchführungen und Installationsschächten wird die Bedeutung der Vergussmasse nicht immer ersichtlich. Auch wird hier nicht von einem Deckenverguss gesprochen, sondern vom Ausfüllen und Verschließen der Restöffnungen, Restfugen, Restspalte oder Hohlräumen.
Obwohl somit die Materialfrage eine bedeutende Rolle spielt, gab es hierzu bisher keine einheitliche Regelung. Genannt wurden u.a. Beton, Mörtel aus einem Gips-Reinsandgemisch, Mörtel der Mörtelgruppen II, IIa oder III, Zementmörtel und Gipsmörtel. Das sind alles Baustoffe, die nur eine wichtige Eigenschaft gemeinsam haben – sie sind nicht brennbar. Weitere Eigenschaften, die für einen optimalen Deckenverguss notwendig sind, bleiben unbeachtet. Daher ist es sehr sinnvoll, hier übergeordnete Begriffe zu verwenden, wie z.B.: nicht brennbar, formbeständig und ggf. hochfliesfähig. Da in den vergangenen zehn Jahren in den Zulassungen und Prüfzeugnissen die zulässigen Abstände zwischen den Leitungen immer kleiner geworden sind und heute die Null-Abstands-Regelung fast schon üblich ist, ist es sehr wichtig, auch den Deckenverguss dieser Entwicklung anzupassen.
Ein funktionierender Deckenverguss kann mit einem Verguss aus Beton oder dem üblichen Mauerwerksmörtel unter den beschriebenen Voraussetzungen nur sehr unzureichend hergestellt werden. Daher ist es nicht mehr ausreichend, nur von der Nichtbrennbarkeit der Vergussmasse auszugehen. Für das vollständige Schließen ist ein hochfließfähiger, feinkörniger Baustoff erforderlich. Es muss sichergestellt sein, dass dieses Material alle Hohlräume selbsttätig (im Sinne von Eigenfließfähigkeit) und vollständig ausfüllt.
Mörtelgruppen
Erläuterungen zu den Mörtelgruppen sind unabdingbar, da sie in vielen Verwendbarkeitsnachweisen in Bezug auf klassifizierte Rohrdurchführungen aufgeführt sind. Die Mörtelgruppen II, IIa und III kommen aus der DIN 1053–1, einer Norm für Mauerwerk und Mörtel für Mauerwerk. Danach gibt es Normalmörtel mit einem vorgegebenen Mischungsverhältnis Kalk/Zement und Normalmörtel in unterschiedlicher Zusammensetzung mit Eignungs- oder Gütenachweis nach Tabelle A2 und der entsprechenden Zuordnung in Mörtelgruppen.
In der Praxis kommt jedoch nur der Mörtel mit Nachweis zur Anwendung. Bereits mit Veröffentlichung der DIN EN 998 im September 2003 wurde jedoch die Tabelle A2 in DIN 1053–1 zurückgezogen. Die Mörtelgruppen wurden durch Mörtelklassen ersetzt. Jeder aktuelle Verweis auf die Mörtelgruppen ist damit gegenstandslos. Im Übrigen ist nochmals darauf zu verweisen, dass es sich dabei um Mörtel für Mauerwerk handelt – nicht aber um Mörtel für einen Deckenverguss. Das sind zwei völlig verschiedene Anwendungsbereiche mit unterschiedlichen Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen. So muss beispielsweise für den Eignungsnachweis bei einem Mauerwerksmörtel die Druckfestigkeit und die Mindesthaftscherfestigkeit geprüft werden. Die Druckfestigkeit hat jedoch beim Ausfüllen von Restspalten und beim Verguss innerhalb von Installationsschächten keine praktische Bedeutung, weil es hier keine großen statischen Belastungen gibt. Die Prüfung der Mindesthaftscherfestigkeit erfolgt in Verbindung mit einem zuvor erstellten Mauerwerk.
Die entsprechenden Ergebnisse haben somit in Bezug auf einen Deckenverguss keinerlei Aussagekraft. Hier hat in der Zwischenzeit ein Umdenkungsprozess mit dem Ziel stattgefunden, praxisorientierte Vorgaben anzuwenden. Trotzdem wird der entsprechende Hinweis für eine gewisse Übergangszeit aus formalen Gründen in den bereits vorhandenen Dokumenten noch zu finden sein.
Zukünftig wird es in den Allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) ausstellt und den Allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen die die vom DIBT zugelassenen Prüfstellen ausstellen, eine einheitliche Formulierungen geben. In dieser Formulierung werden die Mörtelgruppen in Bezug auf den Baustoff des Deckenvergusses nicht mehr zu finden sein. Es werden hier übergeordnete Begriffe Einzug halten, die sich ausschließlich auf die für den Brandschutz notwendigen Eigenschaften nicht brennbar und formbeständig beziehen. Von den zuständigen Stellen ist folgende Formulierung für das Verschließen von Restfugen, Restöffnungen und Restspalten bei Durchführungen von Rohren durch Decken und Wände in den AbP festgelegt worden:
„Der vorhandene Restspalt zwischen Bauteillaibung und Rohr muss mit formbeständigen, nichtbrennbaren Baustoffen wie z.B. Beton, Zementmörtel oder Gips vollständig in Bauteildicke verschlossen werden.“
Schalungssystem
Wird der Deckenverguss vom Maurer hergestellt, wird für die Schalung ein handelsübliches Schalungsmaterial – mit allen damit verbundenen Nachteilen – verwendet. Es ist praktisch unmöglich, bei mehreren dicht nebeneinander liegenden Rohren eine passgenaue Schalung herzustellen. Zwangsläufig ergeben sich mehr oder weniger große Spalte, die dann mit Papier oder anderen gerade greifbaren Materialien ausgestopft werden. Nicht selten werden die Restöffnungen in dieser Weise zur Hälfte ausgestopft und der Rest dann mit der Vergussmasse ausgefüllt. Im Brandfall kann ein derartiger Deckenverguss seine Funktion nicht erfüllen. Die Erstellung einer derartigen Schalung ist zudem sehr zeitaufwändig.
Die Lösung: Komplettes Deckenverschluss-System
Mit der bisher üblichen Methode ist also ein im Brandfall zuverlässig funktionierender Deckenverguss nicht zu erstellen. Es wird dringend erforderlich, dass der Umdenkungsprozess auch bei allen an der Planung und Ausführung Beteiligten stattfindet.
Mit dem Geberit Deckenverschluss-System FSH90 wurde dieser Prozess intensiviert. Es werden mit diesem Produkt ganz neue Wege beschritten und damit die bisherigen Probleme auf einfache Weise gelöst. Das System besteht aus der mineralischen Vergussmasse und dem Schalungssystem. Die Vergussmasse ist hochfließfähig, sehr feinkörnig, nichtbrennbar und formbeständig. Das sind alles Eigenschaften, die an einen im Brandfall voll funktionsfähigen Deckenverguss zu stellen sind.
Auch bei sehr kleinen (bis auf Null gehenden) Rohrabständen wird sichergestellt, dass alle Öffnungen und Spalte vorschriftsmäßig in Bauteildicke verschlossen werden. Generell müssen die geltenden Abstandsregelungen für die jeweiligen Rohrsysteme und die geltenden Maßnahmen für die Rohrabschottung eingehalten werden. Für die Vergussmasse liegt ein notwendiges Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis als Nachweis der Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 vor. Das Schalungssystem kann als verlorene oder demontierbare Schalung eingesetzt werden und ist so konzipiert, dass auch im Bereich der Rohre keine Spalte entstehen, durch welche die hochfließfähige Vergussmasse austreten kann. Der Rahmen ist stufenlos anpassbar, bei größeren Aussparungen können 2 Rahmen hintereinander montiert werden. Zusätzliche Abstützungen sind hier nicht erforderlich.
bba-Infoservice Deckenverschluss-System 578 www.brandschutzfragen.de
Unsere Top-3-Projekte des Monats
MeistgelesenNeueste Artikel

Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der bba-Infoservice? Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum bba-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des bba-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de