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Imposante absturzsichernde Brandschutzverglasung für Uni Leipzig

Absturzsichernde Brandschutzverglasung für ein neues Universitätsgebäude in Leipzig
Gläserner Übergang

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Am Augustusplatz in Leipzig ist ein architektonisch herausragender Gebäudekomplex entstanden. Der Universitätsneubau des Rotterdamer Architekten Erick van Egeraat setzt sich aus dem „Neuen Paulinum“ und dem „Neuen Augusteum“ zusammen. Am Übergang der Gebäude wurde eine optisch durchgehende, 36 m hohe Glaskonstruktion realisiert, die gleichzeitig Anforderungen an Brandschutz sowie Absturzsicherheit erfüllt.

Anforderung:

36 m hohe, optisch durchgehende Glaskonstruktion mit hohen Anforderungen an Brandschutz und Absturzsicherheit

Lösung:

Einseitige Riegelkonstruktion mit absturzsichernder Brandschutzverglasung


Dipl.-Ing. Claudia El Ahwany | vs

Der Bauort am östlichen Rand der Leipziger Innenstadt blickt auf eine wechselvolle Geschichte zurück. Hier befand sich das zwischen 1831 und 1836 erbaute Augusteum, das als Hauptgebäude der Universität Leipzig diente. Im Zweiten Weltkrieg wurde es stark beschädigt und 1968 auf Geheiß der DDR-Regierung abgerissen. Auch die angrenzende, historisch bedeutsame Paulinerkirche ließen die Machthaber sprengen – obwohl diese im Krieg weitgehend unversehrt geblieben war. Auf dem frei gewordenen Bauplatz wurde ein grauer Zweckbau im sozialistisch-nüchternen Stil errichtet. Nach der Wiedervereinigung war dieser jedoch nicht mehr erwünscht. Den 2001 ausgeschriebenen Wettbewerb zur Neu- und Umgestaltung des innerstädtischen Universitätskomplexes gewann drei Jahre später das Architekturbüro Erick van Egeraat.

Gewagte Glaskonstruktion

Im Dezember 2017 wurde das Neue Paulinum eröffnet, das mit seiner gelungenen Fassade aus Glas und Stein die Umrisse der alten Kirche nachempfindet. Es beherbergt eine Aula sowie die Universitätskirche St. Pauli; im Hauptgebäude (Neues Augustinum) sind repräsentative Bereiche der Universität, Institutseinrichtungen und administrative Funktionen untergebracht.

Für den Übergang zwischen den beiden Gebäuden plante der Architekt eine 36 m hohe Glaskonstruktion, an die sich ein 6 m langes, um 63° geneigtes Glaselement anschließt, welches wiederum fast nahtlos in die Dachfläche übergeht. Das Problem: Zum Zeitpunkt des Entwurfs gab es kein Produkt, mit dem diese Konstruktion realisierbar gewesen wäre – zumal die Brandschutzvorschriften der Sächsischen Bauordnung und einer Sonderbautenverordnung berücksichtigt werden mussten.

Mit Hoba fanden die Planer schließlich einen Partner, der bereit war, auch ungewöhnliche Lösungen zu entwickeln. Nach den Wünschen des Architekten kreierte der Brandschutzspezialist aus dem schwäbischen Adelberg die „Hoba-9-Systemverglasung“.

Brandschutz plus Absturzsicherung

Bei der Hoba-9-Systemverglasung handelt es sich um eine Brandschutzverglasung mit Absturzsicherheit in der Einbaukategorie A (DIN 18008 Glas im Bauwesen). Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 90 min lang seine Funktion (F90). Vertikale Stöße werden durch eine Silikonfuge miteinander verbunden. Um die immense Höhe von 36 m zu erreichen, verbanden die verantwortlichen Ingenieure die Elemente (ca. 2,5 x 5 m) durch eine einseitige Riegelkonstruktion, lastabtragend an die Betonstirnkante. Die Glasfläche auf der Außenseite konnte, wie gewünscht, optisch durchgehend gestaltet werden.

Auch an anderer Stelle kam die Hoba-Neuentwicklung zum Einsatz – beispielsweise in einem Flur im zweiten Stock des Hauptgebäudes. Dieser bietet dank seiner bodentiefen absturzsichernden Brandschutzverglasung einen ungehinderten Blick ins Foyer. Hier sind die Glaselemente 2,3 x 2,3 m groß und zum Teil auch geneigt.


Bauherr: Freistaat Sachsen, Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement

Architekten: Erick van Egeraat, Rotterdam
www.erickvanegeraat.com

Standort: Leipzig


Claus Schmid, Geschäftsführer bei Hoba: „Für uns ist die Zusammenarbeit mit den Planern sehr wertvoll. Zahlreiche Weiterentwicklungen und Innovationen sind vor allem deshalb entstanden, weil wir uns zum Ziel gesetzt haben, deren gestalterische Wünsche zu realisieren.“


Absturzsichernde Verglasungen nach DIN 18008 „Glas im Bauwesen“

Absturzsichernde Verglasungen schützen Menschen vor dem Sturz aus größerer Höhe (z. B. Balkonbrüstungen, Treppengeländer, Panoramaaufzüge). Ab welchem Höhenunterschied die Verglasung absturzsichernd sein muss, wird von der jeweiligen Landesbauordnung bestimmt. In der Regel liegt er bei 1 m. Bei Absturzhöhen bis zu 12 m muss die Brüstung eine Mindesthöhe von 90 cm haben. Bei größeren Absturzhöhen muss sie mindestens 110 cm hoch sein. Es werden drei Kategorien unterschieden:

Kategorie A:

Personen werden nur durch die Verglasung vor dem Sturz gehindert. Es gibt keine Geländer, Riegel o.Ä. Infolgedessen sind hier die Anforderungen an das Glas und seine Montage am höchsten.

Kategorie B:

Hier wird die absturzsichernde Funktion über eine Verglasung und einen durchgehenden Handlauf sichergestellt.

Kategorie C:

Handläufe und Brüstungen sorgen dafür, dass keine Person abstürzt. Die Verglasung übernimmt lediglich eine ausfachende Funktion.

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