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Feuerschutzabschlüsse richtig wählen

Pflicht-Vorgaben und weitere Kriterien
Feuerschutzabschlüsse richtig wählen

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Feuerschutzabschlüsse: Wichtigstes Kriterium bei der Wahl einer Brandschutztür ist, dass sie die geltenden Normen erfüllt – dies allein ist aber nicht alles: Eine große Rolle spielen auch die Faktoren Wirtschaftlichkeit mit Anschaffungs- und Betriebskosten, die Ästhetik und Zusatzfunktionen wie Einbruchschutz, Schallschutz und anderes.

Ingo Hahn, Teckentrup, Verl | be

Der erste Schritt bei der Wahl der Feuerschutzabschlüsse ist relativ einfach: Je nach baulicher Gegebenheit ist eine bestimmte Sicherheitsklasse zu wählen und diese sind in den Normen und Vorschriften des Brandschutzes geregelt – unter Beachtung des Gebäudes und dessen Nutzung. Das Regelwerk setzt sich aus einer Reihe von Normen zusammen. Im Grunde sind die Vorgaben der europäischen Produktnorm für Brandschutzabschlüsse – die EN 16034 – schon lange bekannt. Nur ihre Einführung hat sich schon mehrfach verschoben.
Nach aktuellem Wissensstand (Januar 2016) wird die Euro-Norm nun am 1. September 2016 in Kraft treten. Mit diesem Datum beginnt dann die Koexistenzphase von deutscher (DIN 4102) und europäischer Norm (EN 16034), voraussichtlich für drei Jahre. In dieser Zeit besteht ein Wahlrecht, nach welcher Norm ein Feuerschutzabschluss definiert wird. Aktuell greift noch die Zulassung nach DIN 4102.
Dagegen ist die Prüfnorm EN 1634–1 („Feuerwiderstandsprüfungen für Tür und Abschlusseinrichtungen, Teil 1: Feuerschutzabschlüsse“) schon seit einiger Zeit verabschiedet. Sie legt fest, wie Türen und Tore zu prüfen sind, um als Feuerschutzabschluss zu gelten, definiert also die Prüfkriterien. Viele Türen wurden schon nach dieser Prüfnorm erfolgreich getestet – diese Bauelemente bleiben zugelassen, wenn die neue Produktnorm in Kraft tritt. Das ist vor allem international ein Vorteil: In Ländern, die sich bereits nach den EN-Prüfnormen richten (wie Österreich), können die EN-geprüften Türen sofort eingesetzt werden, eventuell sind zusätzliche, nationale Vorschriften trotzdem zu berücksichtigen. Beim Rauchschutz ist die Situation vergleichbar: Die Prüfnorm wird zwar bereits angewendet (EN 1634–3), das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird in Deutschland aber noch nach DIN 18095 erteilt.
Der Trend zur einheitlichen europäischen Norm schreitet also weiter voran, wenn auch langsamer als geplant. Andererseits leistet sich Deutschland nach wie vor sechzehn unterschiedliche Landesbauordnungen, die das jeweilige Schutzniveau definieren – in einigen Bundesländern auch mit der Brandschutzklasse T60. Es gilt also, immer genau in der Zulassung zu schauen, ob die gewählte Tür in der spezifischen Einbausituation zum Einsatz kommen darf.
Unabhängig von der Brandschutzklassifikation muss die Tür seit 2013 zudem die Bauprodukteverordnung (BauPVO) erfüllen – nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit. Sie schreibt für alle (Bau-)Produkte, die in einer harmonisierten, europäischen Norm geregelt sind, das CE-Zeichen vor wie zum Beispiel Außentüren nach EN 14351–1. Zusätzlich müssen die Produkte eine Leistungserklärung (Declaration of Performance DoP) nach neuer Verordnung aufweisen.
Faktor Wirtschaftlichkeit: Montage- und Betriebskosten
Brandabschnitte werden in der Regel durch Wände aus Beton oder Mauerwerk getrennt, im Gewerbebau sind auch Trockenbau-Lösungen üblich. Der Wandaufbau beeinflusst die zum Teil sehr unterschiedliche Montage der Brandschutz-Türen. Dennoch lassen sich grundsätzliche Empfehlungen geben: Zunächst geht es um Sicherheit. Die zuverlässige Funktion der Brandschutzelemente hängt maßgeblich vom einwandfreien Einbau ab. Darum liefern die Hersteller detaillierte Montage-Anleitungen, die Bestandteil der Zulassung sind – und schulen ihre Partner aus dem verarbeitenden Gewerbe. Die Hersteller-Vorgaben sind exakt einzuhalten, ein Abweichen führt zum Verlust von Zulassung und Gewährleistung.
Der zeitliche Aufwand für den Einbau der Feuerschutzabschlüsse ist bei jedem Element anders, also ein wichtiger wirtschaftlicher Aspekt – schließlich sind Zeitvorteile letztlich Geldvorteile. Ein Beispiel ist das Baukastensystem „Serie 62“ von Teckentrup. Es basiert auf einer 62 mm dicken Türblattkonstruktion. Sie ist nach EN 1634–1 geprüft und in Deutschland (nach immer noch gültiger DIN 4102) zugelassen, die Rauchschutzvariante hat analog die Prüfung nach EN 1634–3 bestanden und die Zulassung nach DIN 18095. Dadurch erfüllen diese Türen also schon jetzt die zukünftigen Anforderungen der EN-Produktnorm. Hinzu kommt die universelle Einsetzbarkeit – die Zulassung gilt für Mauerwerk, Beton und Porenbeton ebenso wie für Leichtbauständerwände.
Der wirtschaftliche Vorteil ergibt sich in erster Linie durch den rationellen Einbau: Die Befestigung erfolgt durch den Zargenfalz und benötigt nur einen Dübel (mit spezieller Abstützung) pro Befestigungspunkt. Das spart gleich zwei Arbeitsschritte: Das Ausklappen der Anker und das Setzen mehrerer Dübel mit langwieriger Hinterlegung der Zarge. Die Montage (von Eck-, Gegen- oder Umfassungszarge) ist also schneller fertig. Nach dem Einbau lässt sich das Türblatt noch um bis zu 4 mm heben. So kann die Tür einfach und schnell an das vorhandene Bodenniveau angepasst werden.
Ist die Tür in Betrieb, beeinflusst die Langlebigkeit ihre Wirtschaftlichkeit. Hier spielen Faktoren wie Rostschutz und Verschleiß eine Rolle. Auch hier führen pfiffige Lösungen zu besseren Ergebnissen. Um beim Beispiel „62er Serie“ zu bleiben: Die Türen kommen ohne Schweißnähte aus, der Korrosionsschutz (Verzinkung) bleibt also produktionsbedingt unbeschädigt. Besonders verschleißarm ist die Falle aus Verbundwerkstoff: Sie sorgt für leises und komfortables Schließen und schont das Element.
Darüber hinaus gelten Wartungspflichten für Brandschutzabschlüsse. Der Umfang hängt von der Komplexität der Tür ab – Türen mit elektrischem Antrieb erfordern beispielsweise mehr Prüfkriterien als manuell betriebene. Häufig bieten Metallbau-Betriebe die regelmäßige Kontrolle gemäß Prüfpflicht als Service-Leistung an. Wer hier spart, spart an der falschen Stelle: Er verliert nicht nur die Zulassung, sondern gefährdet sogar Menschenleben.
Faktor Optik: Schöner Brandschutz
Die Zeiten unattraktiver Feuerschutzabschlüsse bzw. Brandschutztüren sind längst vorbei. Schon klassische Stahltüren sind wesentlich ästhetischer als früher – durch Feuerschutz in Dünnfalz-Optik ohne Bandprägung, also mit planebenem Türblatt, auch für breite Durchgänge: Bei der zweiflügeligen Ausführung der „Serie 62“ wird die Mittelfalz ebenfalls flächenbündig ausgeführt. So verläuft zwischen den Flügeln eine harmonische Schattennut. Stumpf einschlagende Türen mit 3D-Bändern erweitern das gestalterische Spektrum. Stahltüren mit Verglasungen in verschiedenen Formen, Edelstahl-Oberflächen und -Beschläge bieten heute eine breite Auswahl ansprechender Lösungen.
Der Architektur-Trend zu größtmöglicher Transparenz hat außerdem auch den Brandschutz erfasst und zu rahmenlosen Türen geführt, die als Ganzglas-Elemente eine besonders gute Figur machen. Zur Eleganz tragen designorientierte Beschläge bei. Die Ausstattung der nur 27 mm dünnen „Teckentrup GL“ umfasst zum Beispiel Spezialbänder mit gebürsteten Edelstahlabdeckungen, ein Schloss mit eleganter Rundgriffgarnitur und ein hochwertiger Gleitschienen-Türschließer.
Mehr als nur Brandschutz
Brandschutz (und Rauchschutz) allein reicht oft nicht aus. Büros sollen akustisch von Werkhallen abgeschirmt werden, spezielle Gebäudetrakte sind vor Unbefugten zu schützen, häufig kommen Anforderungen an den Wärmeschutz hinzu.
Hier sind multifunktionale Türen gefragt, und für die meisten Anforderungs-Kombinationen gibt es Lösungen.
Bei der „Serie 62“ funktioniert das wie in einem Baukasten: Das System ist modular aufgebaut, Rauchschutz (nach DIN 18095), Einbruchschutz (bis RC 4) und Schallschutz (bis 37 dB) sind einzeln optional wählbar. Als gedämmte Tür erreicht sie zudem einen UD-Wert von 1,8 W/m²K.
Kommen für Feuerschutzabschlüsse Anforderungen des Einbruchschutzes hinzu, wird es besonders für Türen in Flucht- und Rettungswegen (EN 179 / EN 1125) knifflig: Dann müssen die Bauelemente von innen jederzeit zu öffnen sein, um die Fluchtmöglichkeit zu gewährleisten, von außen sollen sie dagegen gerade nicht leicht zu öffnen sein. Für diesen Fall kommen Sonderschlösser und -beschläge zum Einsatz.
Feuerschutzabschlüsse auch für große Öffnungen: Für größere Öffnungen, die nicht mehr durch Türen geschlossen werden können, bieten Sektional-, Hub-, Roll- oder Schiebetore Feuerschutz. Je nach Einsatzart liegt mal die eine, mal die andere Version nahe. Häufig kommen ein- oder zweiflügelige Feuerschutz-Schiebetore zum Einsatz, die im geöffneten Zustand seitlich neben der Öffnung „geparkt“ werden. Diese können auch rauchdicht oder mit Schlupftür ausgestattet werden. Fehlt der seitliche Platz, eignen sich Sectionaltore – ihre Führung kann entlang der Hallendecke, senkrecht nach oben oder bei einem Schrägdach auch entsprechend der Dachneigung geführt werden.
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