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Farbiger Brandschutz für Beton

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Farbiger Brandschutz für Beton

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Bei der Sanierung von Gebäuden ergeben sich gerne Überraschungen. Schon die Wahl der Sanierungsmaßnahmen ist eine planerische Herausforderung. Insbesondere, wenn es sich um öffentlich zugängliche Bauten handelt, für die nach Bauordnung nun eine Aufrüstung im Sinne des vorbeugenden baulichen Brandschutzes gefordert wird. Bei Bestandsbetondecken führt insbesondere die unzureichende Überdeckung der Armierung zu einem nicht ausreichenden Feuerwiderstand und damit zur Forderung nach Aufrüstung. Die Brandschutzbeschichtung Hensomastik B 3000 der Rudolf Hensel GmbH verzögert im Brandfall die Aufheizung von Beton- und Stahlbetonbauteilen in Abhängigkeit von der Auftragsmenge bis zu 90 Minuten lang. Für diesen Zeitraum wird verhindert, dass durch die thermische Expansion der Stahlarmierung der überdeckende Beton abplatzt und die konstruktive Tragfähigkeit der Betonbauteile gefährdet wird. Aufgrund seiner robusten Materialeigenschaften eignet sich die Brandschutzbeschichtung besonders für den Einsatz in Bereichen mit hoher Emissionsbelastung wie in Tiefgaragen oder Parkhäusern. Im Gegensatz zu Spritzputz ergibt die Beschichtung eine relativ glatte, weiße Oberfläche und optimiert damit die Lichtausbeute der in Parkhäusern und Tiefgaragen installierten Beleuchtung, was Leuchtmittel und Strom spart. Ein weiterer Einsatzschwerpunkt ist die Sanierung von Flach- und Rippendecken. Die benötigte Trockenschichtdicke beträgt lediglich 1 bis 2 mm und ist damit statisch nicht belastend. Die optisch ansprechende Oberfläche der Brandschutzbeschichtung und die Option eines farbigen Überstrichs ergeben zudem architektonische Gestaltungsmöglichkeiten. In Verbindung mit Betonacryl bietet sich Hensomastik B 3000 als kompatibles System zur Karbonatisierungssperre an. Frei von Halogenen, APEO, Boraten, Fasern oder Weichmachern, gehört das Produkt zur Green Product Linie, in der Hensel alle Non-VOC-Brandschutzprodukte des Unternehmens präsentiert. Aufgrund eines Anteils flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) unter der Nachweisgrenze sind sie als Baustoffe für ökologisches Bauen qualifiziert.

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