Besonders in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Seniorenwohnheimen, Hotels und Großküchen kommt es auf optimale Raumnutzung und barrierefreie Zugänge an – dafür sind Schiebetüren prädestiniert. Kommt noch die Anforderung nach Brandschutz hinzu, ist es meist schwer, eine bauaufsichtliche Zulassung zu bekommen. Zustimmungen im Einzelfall bedeuten lange Abwicklungszeiten und zudem Kosten auf Kundenseite. Planer und Architekten können nun aus dem breiten Schiebetürenprogramm von Schörghuber eine zugelassene T30 Schiebetür wählen – und zwar eine ein- und zweiflügelige Variante der Brandschutz-Schiebetür mit Zulassung des DIBts. Die 50 mm Türen Typ 3N-ST (einflügelig) und Typ 4N-ST (zweiflügelig) sind zusätzlich auch rauchdicht und schalldämmend (einflügelig) lieferbar. Zu montieren mit Holz-, Stahl- oder Edelstahlzarge sowie in feststehende Seitenteile mit und ohne Verglasung, können die Schiebetüren ebenfalls mit Lichtausschnitten versehen werden. Ausgeführt werden sie aus Gründen der Barrierefreiheit ohne Bodenschwelle.
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