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Bestandsaufnahme

Brandschutz: Warten auf die EN
Bestandsaufnahme

Wer den Einsatz von Bauelementen plant, benötigt bauaufsichtlich zugelassene Produkte. Das klingt selbstverständlich und einfach, denn die Hersteller haben für diese Zulassung zu sorgen. Doch was passiert, wenn sich die Zulassungsvoraussetzungen nach dem Einbau ändern? Kann ein in Deutschland nach DIN zugelassenes Produkt noch eingebaut werden, wenn die neuen Euro-Normen gelten? Dürfen Türen oder Tore mit deutscher Zulassung im (europäischen) Ausland eingesetzt werden – oder ist für jedes Land eine eigene Zulassung erforderlich? Welche Sonderrolle nimmt der Brandschutz ein?

prn/jo

Hierzu eine Bestandsaufnahme, Stand November 2009: Schritt für Schritt ersetzen Europäische Normen „unsere“ DIN-Vorgaben. Das beeinflusst besonders stark das Zulassungsverfahren, denn bald löst eine europäische Prüfnorm, die prEN 16034, die bislang in Deutschland gültige DIN 4102 ab.
Schon seit einiger Zeit – und leider auch noch weiterhin – arbeiten die verschiedenen Stellen an den neuen Normen. Die Entwürfe sind schon bekannt. Voraussichtlich tritt die neue EN im Jahr 2011 in Kraft. Die Dauer der Koexistenzphase ist noch nicht festgelegt, sie kann zwischen 12 und 36 Monaten dauern. Wer bei der Produktwahl die aktuellen Entwicklungen kennt, kann aber schon heute „Europa-sicher“ bauen.
Europäisches Zulassungsverfahren
Mit Inkrafttreten der neuen europäischen Produktnorm für Feuerschutz-Abschlüsse ändern sich unter anderem die Prüfkriterien. Beispielsweise gibt die europäische Prüfnorm andere Messpunkte vor als die DIN. Weil die EN-Vorgabe also von der DIN abweicht, prüfen einige Hersteller derzeit sowohl nach den deutschen als auch nach den europäischen Kriterien.
Auch nach bestandener Prüfung nach Euro-Norm ist heute noch eine Zulassung nach deutscher Norm nötig – weil die gültigen Leistungsmerkmale gemäß DIN nachgewiesen werden müssen. Die Zulassung nach EN ab Gültigkeit der europäischen Produktnorm ist dann aber kein Problem, denn die erforderliche Prüfung ist bereits erbracht.
Neue Außentür-Norm
Im Februar 2010 endet die Koexistenzphase der EN 14351–1. Damit herrscht für Fenster und Außentüren weitgehend Klarheit. Anders ist die Lage bei Innentüren und im Feuerschutz: Der Teil 2 Normenfamilie ist noch im Stadium der Vornorm. Heute ist unklar, wann die Innentürnorm Gültigkeit erlangt. Bei der Brandschutznorm ist mit der Einführung im Jahr 2011 zu rechnen. Anstelle des Teils 3 (Feuerschutz) kommt EN 16034.
Die Logik der europäischen Normen kennt eine übergeordnete Produktnorm. Die EN 14351–1 ist beispielsweise die „Dach-Norm“, die alle Anforderungen definiert. Hinzu kommen (in diesem Fall) Klassifizierungs-, Prüf- und Berechnungsnormen sowie Elektro-Normen. Die Klassifizierungsnormen helfen dabei, unterschiedliche Produkte zu vergleichen, die Prüfnormen legen fest, wie der Nachweis zu erbringen ist, dass ein Produkt die Dachnorm einhält und sobald eine Tür mit Strom versorgt wird, kommen auch die „Normen zur Sicherheit elektrischer Geräte“ ins Spiel.
Mit der EN 14351–1 (nach der Koexistenzphase) kommt auch das CE-Kennzeichen. Mit der CE Kennzeichnung verpflichtet sich der Hersteller, eine Konformitätserklärung abzugeben und mit Eigen- und Fremdüberwachung sicherzustellen, dass die CE-Richtlinien eingehalten werden.
Zulassungsverfahren für Feuerschutz-Abschlüsse
Bis Ende 2005 galt das alte Zulassungsverfahren gemäß Landesbauordnung. Danach war ein Antrag zu stellen, der den Antragsteller, den Zulassungsgegenstand (also die Art des Bauprodukts), die Bezeichnung des Produktes (wie „T 30 Tür“) und seine Beschreibung umfasste. Hinzu kam die Angabe der Produktionsstätte, eine Begründung des Antrages sowie weitere Anlagen, in erster Linie die Nachweise zur Normerfüllung:
  • Brandwiderstand nach DIN 4102–5
  • Dauerfunktion nach DIN 4102–18
  • Rauchschutz nach DIN 18095
  • Konstruktionsunterlagen
  • Anlagezeichnungen
Nach Erhalt der Zulassung unterlag der Hersteller u.a. weiterhin der Pflicht zur Eigen- und Fremdüberwachung, alle fünf Jahre stand eine Zulassungsverlängerung an. Sobald ein Produkt abweichend vom definierten Zustand eingebaut werden sollte, war eine „Zustimmung im Einzelfall“ erforderlich.
Mit dem modifizierten Zulassungsverfahren (seit 2006) haben sich vor allem die erforderlichen Anlagen geändert. Für den Nachweis von Rauchschutz sowie der Dauerfunktion besteht Wahlfreiheit zwischen DIN und EN, beim Brandschutz sind in Deutschland noch die Vorgaben der DIN 4102–5 gemäß Bauregelliste zu beachten. Weitere Nachweise, z.B. Schall- oder Wärmeschutz, können ergänzt werden.
Mit dem Inkrafttreten der Produktnorm prEN 16034 (Feuer- und Rauchschutzabschlüsse) wird dann das CE-Kennzeichen auch für Feuerschutz- und Rauchschutztüren verpflichtend.
Gestaltungsspielraum
Wenngleich es in der Natur einer Norm liegt, zu standardisieren – die Gestaltungsfreiheit für Feuerschutzabschlüsse war nie breiter als heute. Einige Beispiele: Die Teckentrup-Türen FSA 42 und 62 stehen für den Trend zu optisch anspruchvolleren Türen. Sie brauchen keine Bandprägung mehr, haben also eine glatte, flächenbündige Oberfläche über das gesamte Türblatt. Damit wirken sie eleganter als konventionelle Modelle. Die Zulassung als T60-Tür folgt einigen Landesbauordnungen, die diese neue Brandschutzklasse bereits berücksichtigen.
Folien-Beklebung innerhalb der Zulassung: Seit kurzem dürfen Teckentrup-Feuerschutzabschlüsse bauseits mit bestimmten Folien beklebt werden. Mit individuellen Bildmotiven bedruckt, fügen sie sich so ideal in jedes Gestaltungskonzept ein.
Edelstahl: Wo Türen besonders intensiv belastet werden, aber auch anspruchsvolle Optik zählt, bewähren sich Edelstahltüren. Mit einer breiten Palette an Oberflächen, Glaseinsätzen und Drückergarnituren fügen sie sich harmonisch in architektonische Konzepte ein – nicht nur als Feuer- (T30 / T90) und Rauchschutz, sondern auch optional mit Schallschutz, Wärmedämmung oder erhöhtem Widerstand gegen Einbruch. Die attraktiven Bauelemente sind schon in der Version mit V2A-Stahl für Feucht- und Hygieneräume zugelassen, die Alternative für extreme Bedingungen ist V4A-Stahl.
Die Normenfamilie DIN EN 14351: DIN EN 14351–1 Teil 1: Fenster und Außentüren prEN 14351–2 Teil 2: Innentüren prEN 16034: Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
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