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Allgemeine Bauartgenehmigung für typische Mischinstallation: An Mischinstallationen, die durch feuerwiderstandsfähige Bauteile führen, werden hohe brandschutztechnische Anforderungen gestellt. Mit der allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.53–2258 für das System „Viega Mischinstallation Versorgung“ sind solche Kombinationen aus metallenen Steigesträngen mit Viega Rohrleitungssystemen und den Kunststoff-Rohrleitungen „Raxofix“ bzw. „Sanfix Fosta“ abnahmesicher möglich. Mit der neuen allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.53–2259 ist auch die Kombination aus nicht-brennbaren Guss-Abflussleitungen im Strang und den Viega WC-Elementen (z. B. Steptec, Eco Plus) möglich, wenn diese direkt oder indirekt mit brennbaren oder nichtbrennbaren Etagensammelleitungen angeschlossen sind. Dabei dürfen auch weitere Viega Entwässerungsgegenstände nachgeschaltet werden. Das macht die Installation solcher Systeme wesentlich wirtschaftlicher. Das Brandschutzsystem „Viega Mischinstallation Versorgung“ darf im Nullabstand zu allen Rohrleitungsabschottungen gemäß Viega abP -2400/003/15-MPA BS verlegt werden. Das reduziert den Platzbedarf im Schacht und in Deckendurchbrüchen.