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Trittschalldämmung: Höhe und Flächengewicht maßgebend

Höhe und Flächengewicht maßgebend
Planungsaufgabe Trittschalldämmung

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Bei der Planung und Auswahl der richtigen Trittschalldämmung sind zahlreiche Einflussfaktoren zu beachten. Insbesondere bei Fußböden im Bestand sind hinsichtlich Aufbauhöhe und Flächengewicht planerische Grenzen gesetzt. Dann gilt es, bei minimaler Systemaufbauhöhe eine maximale Trittschallverbesserung zu erzielen.

Maurice Bonfrere, Produktmanager Boden,
Saint-Gobain Weber GmbH

Die Norm DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ legt die Anforderungen an die Trittschall- und Luftschalldämmung von Gebäuden fest. Oft stellen Planer und Bauherren erhöhte Anforderungen an den Trittschallschutz, zum Beispiel im gehobenen Wohnungsbau.

Ergänzend zur DIN 4109 regelt die Richtlinie VDI 4100 „Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“ die Empfehlungen an den Trittschallschutz der Deckenkonstruktionen von Wohnungen nach Schallschutzstufen (SSt). Die Richtlinie bezieht sich auf Mehrfamilienhäuser, Einfamilien-Doppel- und -Reihenhäuser sowie auf Decken innerhalb von Wohnungen oder Einfamilienhäusern.

Dabei unterscheidet man:

  • Schallschutzstufe 1 (SSt1) – Gehgeräusche im Allgemeinen kaum störend
  • Schallschutzstufe 2 (SSt2) – Gehgeräusche im Allgemeinen nicht störend
  • Schallschutzstufe 3 (SSt3) – Gehgeräusche nicht störend.

Diese Anforderungen können mit den heute gängigen Massivdecken in Verbindung mit einem schwimmenden Estrich wirtschaftlich erfüllt werden. Dabei ist eine entsprechende Aufbauhöhe für den einzubringenden Estrich und ein definiertes Flächengewicht zu gewährleisten.

Mindestraumhöhen
abhängig von Nutzung

Bei der Planung von Trittschalldämmlösungen für Wohnräume im Neubau müssen stets die in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegten Mindestraumhöhen für Wohn- und Aufenthaltsräume beachtet werden. Je nach Bundesland liegt das Mindestmaß für die lichte Höhe, also der Abstand zwischen der Oberkante des Fußbodens und der Unterkante der Decke, zwischen 2,20 und 2,50 m.

Bei der Sanierung bestehenden Wohnraums sollten Planer die Wohnflächenverordnung hinzuziehen.

So kann eine Verminderung der Deckenhöhe insbesondere bei Wohnräumen mit Dachschrägen Einbußen bei der zu vermietenden Fläche bedeuten. Laut Wohnflächenverordnung dürfen Flächen mit einer Deckenhöhe unter 2 m nicht zu 100% dem Wohnraum zugerechnet werden. Abstellkammer, Waschküche und andere Nutzräume gelten ohnehin nicht als Wohnraum und dürfen daher auch niedrigere Decken aufweisen.

Für Arbeits- und Bildungsstätten gelten andere Regeln, die in der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) festgelegt und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.2) konkretisiert sind. Gemäß § 6 Abs. 1 der ASR A1.2 hat „der Arbeitgeber solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen“.

Als ausreichend geltende lichte Raumhöhen für Arbeitsräume in Abhängigkeit von der Grundfläche sind wie folgt definiert:

  • bis 50 m2 – 2,50 m
  • 50 bis 100 m2 – 2,75 m
  • 100 bis 2 000 m2 – 3,00 m
  • über 2 000 m2 – 3,25 m

Verbindliche Kennzahlen zum Platz- bzw. Luftraumbedarf für allgemeine Unterrichtsräume sind in den landesspezifischen Schulgesetzen, Schulbauverordnungen oder Schulbaurichtlinien nur an sehr wenigen Stellen zu finden. Da Schulgebäude allerdings prinzipiell Arbeitsstätten darstellen, fallen sie ebenfalls unter die ArbStättV, so dass die Anforderungen des Baurechts entsprechend anzuwenden sind.

Trittschalldämmung
für problematische Bestandsdecken

Besonders in der Sanierung wird ein angemessener Trittschallschutz häufig durch dünn dimensionierte Beton- oder Holzbalkendecken sowie geringe Raumhöhen erschwert. Aber auch Rippendecken mit zu geringer flächenbezogener Masse, Hohlkörperdecken und ungeeignete, zu steife oder nicht alterungsbeständige Dämmschichten sowie alte Holzbalkendecken beeinträchtigen den Schallschutz. Geringe Raumhöhen und begrenzte Tragfähigkeit der Bestandsdecken erschweren die Sanierung zusätzlich.

Gefragt sind daher besonders schlanke Modernisierungslösungen mit einem geringen Flächengewicht, die gleichzeitig eine möglichst große Trittschallverbesserung gewährleisten.

Die “weber.floor“ Trittschalldämmsysteme des Herstellers Saint-Gobain Weber bieten Trittschallschutz für jeden Bedarf. Je nach Anwendungsfall können Planer den Fokus auf eine extrem geringe Aufbauhöhe oder auf eine besonders ausgeprägte Trittschallminderung legen.

Guter Schallschutz
bei minimaler Aufbauhöhe

Das schlankere der beiden Systeme zur Trittschalldämmung basiert auf der kombinierten Trittschall- und Trennlagenbahn „weber.floor 4955“. Das lediglich drei mm dicke Material besteht aus einer Glasfaser-Dämmschicht und ist beidseitig mit einer PE-Folie kaschiert. Dank selbstklebender Folienüberlappung an den Stößen lassen sich die Bahnen schnell verlegen. Anschließend wird der Dünnestrich „weber.floor 4365“ in einer Schichtdicke von mindestens 25 mm aufgebracht. Für die nötige Stabilität sorgt ein Glasfaser-Armierungsgewebe.

Bereits mit dieser Mindestaufbauhöhe von 28 mm erzielt das bauaufsichtlich zugelassene System eine geprüfte Trittschallminderung von ∆ Lw = 17 dB.

Durch seinen schlanken Aufbau und sein geringes Gewicht eignet sich das System hervorragend für die komfortorientierte Sanierung in mehrgeschossigen Bestandsimmobilien und stellt auch für Aufstockungen in Leichtbauweise eine gute Lösung dar.

Fokus auf Schallreduzierung

Auf Mineralwolle basiert das weber.floor Trittschalldämmsystem mit einer Mindestaufbauhöhe von 40 mm. Es eignet sich sowohl für den Einsatz im Neubau als auch im Bestand und bietet trotz seines ebenfalls noch schlanken Aufbaus hervorragende Schallschutzwerte:

Bei einer Gesamtdicke von 45 mm erzielt es bereits eine geprüfte Trittschallminderung von ∆ Lw = 29 dB.

Auch bei diesem System rollen Fachhandwerker die Trittschallbahn einfach aus und verkleben sie mit der integrierten, selbstklebenden Folienüberlappung. Darüber kommt ebenfalls das Systemgewebe, und der weber.floor 4365 Dünnestrich wird in einer Schichtdicke von mindestens 25 mm aufgetragen.

Belegreife

Ein großer Vorteil für Sanierungsmaßnahmen in bewohnten Gebäuden ist die schnelle Begehbarkeit und Belegreife des eingesetzten Dünnestrichs. Dadurch werden die Sanierungszeiten deutlich verkürzt. Die Oberfläche kann bereits nach zwei bis vier Stunden betreten werden. Belegt werden kann der Estrich nach einem Tag mit Fliesen, nach drei Tagen mit elastischen und textilen Belägen und nach sieben Tagen mit Parkett oder Laminat.

Die Sanierungslösung eignet sich für alle tragfähigen und ebenen Untergründe, beispielsweise Beton und alte Estriche, feste Dielen, Bauplatten oder alte Bodenbeläge.

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