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Schwergewichte im Vorteil

Erhöhten Schallschutz vertraglich vereinbaren
Schwergewichte im Vorteil

Schwergewichte im Vorteil
Anforderungen nach DIN 4109 und Vorschläge für den erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 der Norm. Bild: KS-Original
Dipl.-Ing. Bernd Niebuhr/r.

Obwohl der bauliche Schallschutz in den rechtlichen Rahmen eingebunden ist, zeigen Gerichtsurteile, juristische Kommentare und Aussagen von Sachverständigen, dass eine einheitliche Darstellung der Rechtslage meist nicht erwartet werden kann. So kommt es, dass es bei rund 20 Prozent aller Baustreitigkeiten um den Schallschutz geht. Damit Planer nicht in undankbare Streitigkeiten und / oder Gewährleistungsfälle einbezogen werden, sollte bestmöglicher Schallschutz mit den richtigen Baustoffen von Anfang an eingeplant werden.
Unter richtigen Baumaterialien verstehen Experten massive Baustoffe mit hohem Gewicht. Kalksandsteine beispielsweise von KS-Original sind Schwergewichte und potenzielle Schallschutzsteine unter den Wandbaustoffen.
Unzureichende Mindestanforderungen
Die Mindestanforderungen der DIN 4109 an den Schallschutz reichen in den meisten Fällen nicht aus, um die Bewohner vor Lärm zu schützen. Streitigkeiten und Ärger sind vorprogrammiert. Demgegenüber steht das Beiblatt 2 zur DIN 4109 mit Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz, die – will man auf Nummer sicher gehen – von vornherein geplant werden sollten. Angesichts des rein zivilrechtlichen Charakters, der in Beiblatt 2 empfohlenen, erhöhten Werte, muss dieser erhöhte Schallschutz ausdrücklich zwischen Bauherren und dem Entwurfsverfasser widerspruchsfrei, vertraglich vereinbart werden.
Bei Wohnungstrennwänden im Geschosswohnungsbau treten immer wieder Gewährleistungsfälle auf, in denen der erhöhte Schallschutz einfach erwartet wird; beispielsweise wenn für Wohnobjekte mit gehobenem Komfort („Komfortwohnungen“ oder „qualitativ hochwertige Ausstattung“) geworben wird und nur die bauaufsichtlichen Mindestanforderungen nach DIN 4109 eingehalten worden sind.
Selbst wenn der Schallschutz nach Norm erreicht wird und die Ausführung mängelfrei ist, können Gewährleistungsfälle auftreten. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn durch die Art der Konstruktion nach den anerkannten Regeln der Technik ein höherer Schallschutz erreichbar gewesen wäre.
Fazit: Der erhöhte Schallschutz sollte Standard sein – insbesondere weil er mit schweren Steinen problemlos eingebaut werden kann.
Steinrohdichteklassen maßgebend
Die Mindestanforderungen der DIN 4109 für Wohnungstrennwände im Geschosswohnungsbau sehen 53 dB vor.
Eine verputzte 24 cm dicke KS-Oirginal-Wand der Steinrohdichteklasse 1,8 schafft diesen Wert mühelos.
Das im Beiblatt 2 der Norm empfohlene, erhöhte Schalldämmmaß von $ 55 dB, wird bereits mit einer 24er-Kalksandsteinwand der Rohdichteklasse 2,0 und beidseitigem, 1 cm dickem Gipsputz ohne weiteres erreicht. Allein schon die höhere Rohdichteklasse von 2,0 der Steine schafft die Sicherheit optimalen Schallschutz einzubauen.
Darüber hinaus sind bei der Schallschutz-Planung einige konstruktive Details besonders zu berücksichtigen. Denn die beste Direktdämmung einer Wohnungstrennwand nützt nichts, wenn die flankierenden Bauteile die Gesamtdämmung negativ beeinflussen.
So kann sich der Schall einerseits über die trennenden Bauteile und anderseits über die flankierenden Bauteile wie Innen- und Außenwände, Decken etc. seinen Weg bahnen.
Es hat sich gezeigt, dass optimaler Gesamtschallschutz erreicht wird, wenn alle Außen- wie auch Innenwände massiv und schwer ausgeführt werden.
Ferner empfiehlt KS die Wohnungstrennwand durch die Außenwand zu führen.
Kommt es beim „normalen“ Stumpfstoß zu Rissen im Anschlussbereich, kann der Schall über die Längswand übertragen werden und den Schallschutz erheblich verschlechtern.
Dies kann insbesondere passieren, wenn leichte Flanken verwendet werden. Eine Verringerung der Gesamtschalldämmung der Konstruktion um bis zu 10 dB ist möglich. Die „Durchstoßlösung“ schafft hier Sicherheit.
Weitere Informationen
Schallschutz mit KS bba 568
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