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Lärm- Erschütterungsschutz für Neubau eines Hotels in Berlin

Erschütterungsschutz für Neubau eines Hotels in Berlin
Unerschütterlich elastisch

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Mitte vergangenen Jahres eröffnete am Berliner Alexanderplatz das weltweit größte Haus der Hotelkette „Hampton by Hilton“. Die zentrale Lage im Osten der Hauptstadt hat nicht nur Vorteile: In unmittelbarer Nähe verkehren Straßenbahnen. Damit sich Erschütterungen und Lärm nicht auf das Gebäude übertragen, erhielt das Hotel einen Schwingungsschutz.

Anforderung:

Lärm- und Erschütterungsschutz vor Straßenbahn und Autoverkehr

Lösung:

Vollflächige Gebäudelagerung auf Matten aus geschlossenzelligem Elastomer (Schwingungsschutz)


Bei Projekten in Großstädten sind großflächige Gebäudelagerungen meist unverzichtbar. Wenn U-Bahn-Tunnel, Straßenbahnlinien und Hauptverkehrsadern zusammentreffen, müssen Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor Lärm und Erschütterungen getroffen werden.

Auch beim neuen „Hampton by Hilton“-Hotel (Collignon Architektur, Berlin) war eine elastische Lagerung unerlässlich – das ergab eine körper- und sekundärluftschalltechnische Untersuchung, die während der Planungsphase durchgeführt wurde.

Das L-förmige Gebäude mit angebautem Wohnblock verfügt über 344 Zimmer auf acht Etagen mit 12 200 m2 Bruttogeschossfläche. Es gliedert sich in ein weitgehend verglastes Erdgeschoss mit teilweise geschlossenen Flächen und einen darauf liegenden Baukörper. Die Fassade besteht aus weißen Brüstungs- und Fensterbändern mit teilweise gelochter und gewellter Metallverkleidung. Typologisch bezieht sich die Architektur des neuen Hotels stark auf seine Umgebung: Hier sind großmaßstäbliche, mächtige Gebäuden mit reduzierten Fassaden vorherrschend.

Erschütterungsschutz: Vollflächige Gebäudelagerung

Die angrenzenden Straßenbahnlinien sowie Verkehrsadern verursachen Lärm und Erschütterungen. Damit sich diese nicht über das Erdreich auf die Gebäudestruktur übertragen, wurde das Hotel mit einer vollflächigen Gebäudelagerung entkoppelt. Entlang des Straßenverlaufs wurden unter der Bodenplatte des Hotels „Sylodyn“-Matten von Getzner verlegt. Diese verhindern die Übertragung von unerwünschten Schwingungen auf die Gebäudestruktur.

Eine Herausforderung bei dem Bauprojekt war das vorhandene Grundwasser: „Sylodyn-Matten sind geschlossenzellig und behalten ihre hervorragenden Eigenschaften auch dann, wenn sie unterhalb des Grundwasserspiegels eingesetzt werden“, erklärt Michael Biskup, Projektmanager bei Getzner. „Neben der Qualität der Materialien sind ein qualifiziertes Erschütterungsgutachten und ein fachgerechter Einbau ein Garant für den Erfolg einer solchen Maßnahme.“

Immissionsvorgaben erfüllt

Durch den Schwingungsschutz können die Grenzwerte der einschlägigen Richtlinien für (sekundäre) Luftschall- und Erschütterungsimmissionen im Hotel „Hampton by Hilton“ eingehalten werden. Die Ungestörtheit der Hotelgäste und der Umgebung ist damit sichergestellt.

„Die zum Schutz unserer Hotelgäste und der Bewohner des Viertels getroffenen Schwingungsschutzmaßnahmen zeigen Wirkung“, erklärt auch Marc Schmidt, General Manager des „Hampton by Hilton“. „Unser Hotel ist jetzt seit über einem halben Jahr in Betrieb und wir können mit gutem Gewissen sagen, dass unsere Gäste ihren Aufenthalt in unserem zentral gelegenen Hotel ungestört, auch während der Nacht, genießen können.“


Bauherr: Lambert Wohnbau GmbH

Architekten: Collignon Architektur und Design GmbH
www.collignonarchitektur.com

Planung Erschütterungsschutz: imb-dynamik GmbH

BGF: 12 200 m2

Standort: Berlin


Martin Domig, Produktmanager bei Getzner: „Die enge Zusammenarbeit mit dem Architektenteam von Collignon sowie die fortlaufende Abstimmung mit den involvierten Fachplanern und Ingenieurbüros ermöglichten es uns, eine – unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit sowie technischen Wirksamkeit – optimierte Lösung zu erarbeiten.“


Regelwerke / Normen

Zur Beurteilung erschütterungsbedingter Belästigungen von Personen finden die DIN 4150-2 und VDI 2057 Blatt 3 Anwendung.

Zur Beurteilung von sekundären Luftschallpegeln in Innenräumen infolge der Anregung aus umliegendem Schienenverkehr wird u.a. die 24. BImSchV herangezogen. In der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BImSchG mit dem Titel „Technische Anweisung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm“ werden Immissionsrichtwerte für Innenräume genannt.

Darüber hinaus wird zur Beurteilung von Sekundärluftschallpegeln häufig auch die Richtlinie VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ angewendet. Ggfs. werden auch die Empfehlungen der VDI 4100 „Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“ in Bezug auf Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen zusätzlich zur Festlegung der Anforderungen herangezogen.


Mehr zum Thema

  • bba-Fachbeitrag: Schwingungsschutz für ein Kulturzentrum in Paris

www.hier.pro/bba0518-schwingungsschutz

  • Beitrag von Michael Graser, Projektleiter SB Bautechnik, zum Erschütterungsschutz beim Hampton by Hilton

www.hier.pro/erschuetterungsschutz-graser

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