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Ästhetische Lösung

Lärmschutz durch Sandkerngabione
Ästhetische Lösung

Die Arbeitsteiligkeit unserer Gesellschaft bedingt, dass Güter und Dienstleistungen an einem Ort hergestellt bzw. erbracht und an anderen Orten weiterverarbeitet bzw. verbraucht werden. Durch diese Arbeitsteiligkeit sowie durch die räumliche Trennung zwischen Arbeits- und Wohnstätte hat sich ein weit verzweigtes Straßen- und Schienennetz entwickelt, das ein entsprechendes Verkehrsaufkommen bewältigen muss.

Der vom Verkehrsaufkommen ausgehende Lärm kann z.B. die Wohnqualität in einem Gebiet in der Nähe eines Verkehrsweges stark beeinträchtigen. Der Gesetzgeber sieht in solchen Fällen einen Lärmschutz vor.
Umgebungslärmrichtlinie
Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen und werden im Wesentlichen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und den zugehörigen Verordnungen geregelt.
Auf europäischer Ebene wurde 2002 die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet, die seit dem 24. Juni 2005 in nationales Recht umgesetzt ist.
Demnach müssen Kommunen für Ballungsräume und stark befahrene Verkehrswege sogenannte Lärmkarten erstellen. Um festgestellte Lärmprobleme dann zu lösen, müssen konkrete Aktionspläne bis Mitte 2008 aufgestellt werden.
Lärmschutz wird unterschieden in aktive und passive Maßnahmen. Aktiver Lärmschutz greift direkt an der Schallquelle, passiver Lärmschutz geschieht am Immissionsort, z.B. durch schallgedämmte Fenster.
Eine häufig angewandte Möglichkeit des aktiven Schallschutzes ist der Bau von Lärmschutzwänden. Sie dämmen den Lärm, so dass an einem zu schützenden Immissionsort (z.B. Wohnbebauung) dieser so weit abgeschwächt wird, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.
Der Schallschutz einer Lärmschutzwand lässt sich über die beiden Eigenschaften Schalldämmung und Schallreflexion beschreiben. Die Schalldämmung verhindert bzw. vermindert den Schalldurchgang.
Bei der Schallreflexion wird der Schall von einer Aufprallfläche (Absorber) teilweise geschluckt (absorbiert) und teilweise zurückgeworfen.
Da herkömmliche Steingabionen zu geringe Lärmschutzwirkung haben, entwickelte die Firma Rothfuss aus Hemmingen bei Stuttgart eine neue Lärmschutzgabione mit speziellem Sandkern. Die neue Sandkerngabione „Silent plus“ erzielt in der Schallabsorption und der Schalldämmung sehr gute Werte. Die Eignung als Lärmschutzwand wurde durch Messungen des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik in Stuttgart nachgewiesen.
Die von den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Lärmschutzwände“ (ZTV-Lsw 88) geforderten Werte wurden dabei sehr deutlich übertroffen.
Für die Schalldämmung fordert die ZTV-Lsw 88 mindestens einen Wert von 25 dB, der von der Sandkerngabione mit 37 dB klar übertroffen wird. Ein Unterschied im Schallpegel von 10 dB wird etwa als Halbierung der Lautstärke wahrgenommen.
Bei der Schallreflexion bezeichnet die ZTV-Lsw 88 Flächen mit mehr als 8 dB als hochabsorbierend, also schallschluckend. Mit 20 dB liegt die Lärmschutzgabione „Silent plus“ auch hier deutlich über den geforderten 8 dB.
Optische Aspekte
Da der Sandkern zusammen mit der Schaumlavabefüllung auf der Lärmseite die Anforderungen an den Schallschutz allein übernimmt, ist man in der Auswahl des Steinmaterials auf der lärmgeschützten Seite frei.
Die Auswahl kann allein nach optisch-ästhetischen oder wirtschaftlichen Aspekten getroffen werden.
Die Steine für die Befüllung der Gabione „Silent plus“ müssen druckfest, witterungsbeständig und frostbeständig sein. Durch eine fugenlose Bauweise mit der Sandkerngabione entsteht eine homogene Lärmschutzwand. Die mögliche Bauhöhe einer Lärmschutzwand entspricht den technischen Möglichkeiten der Gabionenbauweise.
Weitere Informationen
Sandkerngabione bba 567
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