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Das entkoppelte Bad

Schallschutz bei Sanitärinstallationen
Das entkoppelte Bad

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Fließ-, Aufprall- und Betätigungsgeräusche aus der Hausinstallation breiten sich als Körperschall in der Gebäudekonstruktion aus und können den Ruhekomfort teils erheblich einschränken. Abhilfe schaffen eine intelligente Grundrissplanung sowie schallgedämmte Rohre, entkoppelte Befestigungen und optimierte Armaturen – im Idealfall kombiniert mit einer Vorwandinstallation in Systembauweise.

Anforderung:

Schallschutz gegen Geräusche aus Bad und Küche im Wohnungsbau

Lösung:

Optimierte Grundrissplanung in Kombination mit Vorwandinstallationssystemen und entkoppelten Befestigungen


Markus Hoeft

Der Schutz gegen Geräuschübertragung aus Sanitäranlagen und ähnlichen Installationen wird in den meisten Fachschriften oder Regelwerken als Drittes nach dem Luftschall und der Trittschalldämmung von Decken behandelt. Dies darf jedoch nicht dazu verleiten, das Thema auch als drittrangig anzusehen. Gerade weil es in den letzten Jahrzehnten Fortschritte im Luft- und Trittschallschutz der Baukonstruktion gegeben hat, steigt die Bedeutung des Installationsschallschutzes.

Denn in einer insgesamt ruhigeren Wohnumgebung werden die Fließgeräusche des Wassers oder die Betätigungsgeräusche von Armaturen deutlicher wahrgenommen und eher als störend empfunden. Gleichzeitig ist auch bei diesem Teilaspekt des Schallschutzes die Anspruchshaltung der gestiegen: Von einer neu gebauten, als modern empfundenen Wohnung wird erwartet, dass sie ein ruhiges, ungestörtes Wohnen ermöglicht. Dementsprechend sinkt die Toleranzschwelle gegen hörbare Geräusche aus Nachbarwohnungen.

Geräusche unterschiedlicher Herkunft

Aus Sicht der Gebäudeplanung gibt es beim Installationsschallschutz einige Besonderheiten gegenüber den anderen Aspekten des Schallschutzes. So werden die Aufprall- und Fließgeräusche überwiegend als Körperschall weitergeleitet. Anders als beim Luftschallschutz hilft es also nicht oder zumindest nicht allein, die trennenden Bauteile schwerer und/oder dicker zu planen. Körperschall unterliegt nicht dem ‚Bergerschen Massegesetz‘.

Hinzu kommt, dass Installationsgeräusche aus sehr verschiedenen Quellen stammen können. Bei den Trinkwasser- und Abwasserinstallationen sind Fließ-, Aufprall- und Betätigungsgeräusche zu berücksichtigen. Je nach Art des Geräusches treten sie in den Rohrleitungen selbst, in den Auslaufarmaturen oder bei Ausstattungsgegenständen wie Waschtischen oder Duschtassen auf. Von dort werden sie bei hängenden Waschbecken oder WC in die Wände, bei Duschtassen aber auch in den Boden eingetragen. Weitere Schallquellen in der Haustechnik können sich außerdem aus der Heizungsanlage, der Lüftungstechnik oder Aufzügen ergeben.

Eingeschränkte Mindestanforderungen

Die Mindestanforderungen an den Schallschutz inklusive des Installationsschallschutzes legt die DIN 4109–1 fest. Danach dürfen Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen maximal einen A-bewerteten Schalldruckpegel LAF,max,n von 30 dB(A) erreichen. Die nackte Zahl sagt hier allerdings wenig, weil sich aus den Fußnoten und dem Begleittext in der Norm eine Reihe von Einschränkungen ergeben.

So gilt der Wert nur für fremde schutzbedürftige Räume. Im Wohnungsbau sind Wohnräume, einschließlich Wohndielen oder Wohnküchen, sowie Schlafräume schutzbedürftig. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass das Bad und die Küche (sofern keine Wohnküche) in einer angrenzenden Wohnung nicht geschützt werden müssen. Es darf bezweifelt werden, dass dies der lebenspraktischen Erwartungshaltung von Bauherren und Bewohnern entspricht. Sie werden irritiert sein, wenn Sanitärgeräusche aus der Nachbarwohnung zu hören sind – und sei es nur in ihrer Küche oder ihrem Bad.

Ähnliches gilt für die Aussage des „fremden“ Bereichs, der nicht nur bei den Installationsgeräuschen, sondern auch beim Luft- und Trittschallschutz im Mittelpunkt der Norm steht. Dort ist das Prinzip, vor allem unterschiedliche Nutzungseinheiten (Wohnungen) schalltechnisch gegeneinander abzugrenzen, allerdings auch sinnvoll. Denn innerhalb der eigenen Wohnung wird es in der Regel hinnehmbar sein, wenn das Spielen der Kinder im Kinderzimmer oder ein Gespräch im Nachbarraum mehr oder minder deutlich wahrzunehmen sind.

Schwerer zu akzeptieren sind Sanitärgeräusche, auch wenn sie von der eigenen Familie verursacht werden. Technisch lassen sich diese Geräusche für die Familienmitglieder nur bedingt beeinflussen und psychologisch gehören sie in gewissem Sinne zur Intimsphäre, in die man auch bei nahestehenden Menschen nicht eindringen möchte.

Erhöhter Schallschutz

Es kann sinnvoll sein, den Bauherrn bzw. Investor vorab auf diese Einschränkungen des Schallschutzes nach DIN 4109–1 hinzuweisen, damit sich keine falsche Anspruchshaltung entwickelt. Zumal die Einschränkungen weitergehen: Nach den Fußnoten zur Tabelle in DIN 4109–1 werden einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen, die beim Betätigen der Armaturen und Geräte entstehen sowie Nutzergeräusche im Bad nicht berücksichtigt. Diese Nutzergeräusche, für die beispielhaft das Abstellen des Zahnputzbechers auf einer halbhohen Vorwandinstallation oder das Schließen des WC-Deckels genannt werden, können allerdings durchaus laut sein. Innerhalb der Familie lässt sich auf diese Geräusche sicher einwirken, bei einem wenig behutsamen Nachbarn wird dies jedoch schwieriger.

Der Sanitärschallschutz nach DIN 4109–1 regelt also qualitativ bei weitem nicht alle Geräusche und nicht alle baulichen Situationen, aber auch quantitativ stellt er nur eine Mindestanforderung dar. Selbst bei Einhaltung der Anforderungen werden die Sanitärgeräusche in vielen Fällen hörbar sein.

Dies lässt sich erst vermeiden, wenn der Planung ein erhöhtes Schallschutzniveau nach anderen Regelwerken zugrunde gelegt wird. Die Anwendung dieser Regelwerke muss jedoch gesondert vereinbart werden. Infrage kommt zum Beispiel DIN 4109–5, die für Mehrfamilienhäuser 27 dB(A) und für Doppel- und Reihenhäuser 25 dB(A) als maximal zulässigen Schalldruckpegel festlegt. Auch bei diesem Niveau werden die Geräusche in vielen Fällen jedoch noch zu hören sein. In den tatsächlich nicht mehr wahrnehmbaren Bereich gelangt man erst mit den höheren Schallschutzstufen von Regelwerken wie der VDI-Richtlinie 4100 (2012) oder den DEGA-Empfehlungen 103. In einem solchen Planungsrahmen kann dann auch der Schallschutz für den eigenen Wohnbereich präzise definiert und vereinbart werden.

Aber auch wenn keine besonderen Regelwerke für den Schallschutz vereinbart sind, sollte der Planer prüfen, ob er im hochwertigen Wohnungsbau über die Mindestanforderungen von 4109–1 hinausgeht. Denn nur so dürfte ein Bauwerk nach anerkannten Regeln der Technik entstehen, mit dem der Architekt ein überzeugendes Projekt abliefert und gleichzeitig spätere Diskussionen mit dem Bauherrn bzw. den Bewohnern vermeidet.

Sanitärschallschutz beginnt mit dem Grundriss

Egal, ob Basisschallschutz nach DIN 4109 oder erhöhter Schallschutz in Zusammenarbeit mit einem Sanitärfachplaner oder Akustiker, Schallschutzplanung beginnt beim Grundriss und bei der Baukonstruktion. Im Idealfall grenzen schutzwürdige Räume wie Wohn- oder Schlafzimmer nicht unmittelbar an Sanitärräume. Im mehrgeschossigen Wohnungsbau sollten Bäder und Küchen zudem stets übereinander liegen und nicht von Geschoss zu Geschoss verspringen, weil dadurch die Berührungspunkte zwischen Hausinstallationen und schutzbedürftigen Räumen vermehrt werden würden. Aus dem gleichen Grund sind die Installationen möglichst nicht an Wänden zu Schlafzimmern zu befestigen. Gleiches gilt für Wohnungstrennwände, damit es nicht zu einer Schallübertragung in den fremden Wohnbereich kommt.

Auch wenn Geräusche aus haustechnischen Anlagen in großen Teilen als Körperschall weitergeleitet werden, kann die Masse der Installationswand die Schallübertragung beeinflussen. DIN 4109 geht von einer flächenbezogenen Masse der Installationswand ab 220 kg/m² aufwärts aus. Dieser Wert kann nur mit vergleichsweise schweren massiven Wänden erreicht werden, die aber dem Trend zu leichten Bauweisen entgegenstehen.

Leichtere Systemwände im Trockenbau sind jedoch möglich, wenn deren Anbieter die Konstruktionen für diesen Einsatzzweck empfehlen – etwa in der Ausführung als zweischalige Wand mit untereinander entkoppelten Schalen. Einem ähnlichen Gedanken der Entkopplung folgen biegeweiche Vorsatzschalen auf der schutzbedürftigen Wandseite oder raumhohe Vorwandinstallationen auf der Sanitärseite, die keine starre Verbindung zur trennenden Wand haben. Beim Bauen mit massiven Gips-Wandbauplatten besteht außerdem die Möglichkeit, die Installationswand selbst durch einen elastischen Anschluss von der Gebäudekonstruktion zu trennen.

Entkoppelte Befestigungen

Wegen der Übertragung als Körperschall sollten speziell Sanitärinstallationen mit der Geräuschquelle des fließenden Wassers an keiner Stelle einen akustisch starren Kontakt mit dem Bauwerk haben. Alle potenziellen Berührungspunkte müssen schalltechnisch entkoppelt werden. Rohrdurchführungen durch Wände oder Decken erhalten dafür weichfedernde Dämmmanschetten, die neben dem Schallschutz auch Brandschutzanforderungen erfüllen können. Sanitärgegenstände wie WC- oder Waschbecken werden elastisch befestigt bzw. bei Wannen oder Duschen auf elastische Lager gesetzt. Für Rohrleitungsbefestigungen lassen sich spezielle schallentkoppelnde Schellen verwenden.

Geräusche in der Wasserversorgung entstehen vor allem in den Armaturen, von wo sie sich in das Rohrsystem fortpflanzen können. Deshalb sind die Armaturen unbedingt in die Schallschutzüberlegungen einzubeziehen. Es dürfen nur geprüfte Armaturen und Geräte der Armaturengruppe I oder II verwendet werden. Die strengere und damit im Sinne des Schallschutzes bessere Armaturengruppe I entspricht einem Armaturengeräuschpegel Lap von maximal 20 dB(A) und darf ohne Einschränkung an einschaligen Wänden befestigt werden. In der Praxis können Probleme auftreten, wenn der Bauherr sich erst sehr spät für bestimmte Armaturen entscheidet oder die Armaturen später austauscht, ohne dabei deren Schallschutzqualität zu beachten.

Bei Abwasserrohren sind vor allem Richtungsänderungen und Abzweige eine Geräuschquelle, die man zwar in der Anzahl geringhalten, aber baupraktisch nicht völlig vermeiden kann. In kritischen Fällen verbessern die Rohrführung im abgekapselten und ggf. gedämmten Schacht oder eine schalldämmende Rohrummantelung den Schallschutz.

Systemlösung mit Vorwandinstallation

In Anbetracht der Vielfalt der möglichen Geräuschquellen und der ebenso vielfältigen Verbindungen bzw. Befestigungen aller Sanitärkomponenten kann der erforderliche schallschutztechnische Eignungsnachweis sehr komplex werden. Gerade wenn die einzelnen Ver- und Entsorgungssysteme separat geplant und befestigt werden, entstehen zudem hohe Anforderungen an die Ausführungsüberwachung. Der bauleitende Architekt muss theoretisch bei jeder verwendeten Armatur und jeder einzelnen Rohrschelle prüfen, ob das ausführende Handwerk die Vorgaben der Schallschutzplanung fachgerecht berücksichtigt hat.

Deutlich einfacher kann die Planung und Überwachung mit kompletten Sanitär-Systemlösungen in Form von Vorwandinstallationen sowie Installationswänden oder -schächten gestaltet werden. Die Sanitärkomponenten werden dann in der Regel allein am Vorwandsystem befestigt, sodass kein direkter Kontakt zur Baukonstruktion vorliegt. Außerdem bieten Systemlösungen einen optimierten und in der Herstellerdokumentation nachgewiesenen Schallschutz. Gleichzeitig werden die Funktionen der Standsicherheit sowie des Brand- und Feuchteschutzes erfüllt und potenzielle Fehlerquellen bei der Bauausführung minimiert.


In den tatsächlich nicht mehr wahrnehmbaren Bereich gelangt man erst mit den höheren Schallschutzstufen von Regelwerken wie der VDI-Richtlinie 4100 (2012) oder den DEGA-Empfehlungen 103.

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