Gemeinsam mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) vergibt das Land Nordrhein-Westfalen zum vierten Mal den »Schulbaupreis NRW«. Dieser zeichnet vorbildliche Schul- und Bildungsbauten in Nordrhein-Westfalen aus.
Das Verfahren richtet sich an Schulen, Schulträger sowie an Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner, die in gestalterischer und pädagogischer Hinsicht herausragende und vorbildliche Neu- und Umbaumaßnahmen in und an Schulen realisiert haben. Einreichungen sind bis zum 20. März 2023 möglich.
Wichtiger Beitrag zur Baukultur
Schulen sind nicht nur für ihre unmittelbaren Nutzerinnen und Nutzer von großer Bedeutung. Sie prägen Städte, Stadtteile und -quartiere, sie bilden Gemeinschaften und Gesellschaften. Die gestalterische Qualität von Schulbauten spielt dabei eine maßgebliche Rolle.
»Schulen leisten einen erheblichen Beitrag zur Baukultur des Landes Nordrhein-Westfalen«, so Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer NRW. »Als öffentliche Gebäude gestalten sie unsere gebaute Umwelt mit, sie sind Lern- und Lebensort von Kindern, Jugendlichen und Lehrkräften.«
»Der Schulbau hat einen großen Einfluss auf die Möglichkeiten des Lehrens und Lernens«, ergänzt Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller. »So macht es viel aus, wenn der Arbeitsplatz Schule innovative Ideen fördert, praktikabel ist und sich alle wohlfühlen. Ich freue mich daher sehr, dass guter Schulbau und damit auch besseres Lernen und Lehren durch die Verleihung des Schulbaupreises NRW gefördert wird.«
Integrative Planung und moderne Pädagogik
Der »Schulbaupreis NRW« will zeigen, wie durch das Zusammenspiel integrativer Planung und moderner Pädagogik nachhaltiger, zukunftsfähiger und somit guter Schulbau gelingen kann. Die Bedeutung von Stadt- und Freiraumplanung sowie Architektur und Innenarchitektur bei Schulbauten soll dabei herausgestellt und ihr positiver Einfluss auf das Umfeld, auf die Beteiligten und die pädagogische Arbeit in der Schule betont werden.
Zu dem Auszeichnungsverfahren eingereicht werden können Neubaumaßnahmen, Umbaumaßnahmen und Modernisierungen sowie Baumaßnahmen im schulischen Außenbereich. Um die Auszeichnung können sich Mitglieder einer Architektenkammer und Bauherren bzw. Schulträger in gegenseitigem Einvernehmen bewerben. Das Objekt muss in NRW liegen und zwischen dem 20. April 2018 und dem 19. April 2023 fertig gestellt worden sein.
Für ausgezeichnete Projekte gibt es eine Urkunde und eine Gebäudeplakette. Darüber hinaus werden die Gewinner öffentlich bekanntgegeben.
Auslobung und weitere Informationen finden Sie unter www.aknw.de/schulbaupreis