Startseite » News »

VDI-Richtlinie 2552 - Standardisierte Begriffe für BIM

Neue VDI-Richtlinie
Standardisierte Begriffe für Building Information Modeling (BIM)

Standardisierte Begriffe für Building Information Modeling (BIM)
Mit der neuen VDI-Richtlinie 2552 Blatt 2 sollen die Begriffe aus dem Bereich Building Information Modeling (BIM) vereinheitlicht bzw. standardisiert werden. Bild: VDI

Die einheitliche Verwendung von Begriffen ist gerade bei neuen Techniken, Methoden und Prozessen wichtig. Dies trifft auch für Building Information Modeling (BIM) zu, vor allem, weil dieses Thema stark international beeinflusst und von vielen Fachdisziplinen geprägt wird. Die neue VDI-Richtlinie 2552 Blatt 2 adaptiert bereits etablierte Bezeichnungen und vereinheitlicht die im Umlauf befindlichen Begriffe.

Um möglichst viele Begriffe in das Regelwerk zu integrieren, beträgt die Einspruchsfrist für den Entwurf der Richtlinie neun Monate – die maximale Zeitspanne.

Die BIM-Richtlinienreihe VDI 2552 ist der nationale Standpunkt in den internationalen Standardisierungsaktivitäten. Der VDI-Koordinierungskreis Building Information Modeling hat in Zusammenarbeit mit dem für die Spiegelung der deutschen Aktivitäten in den internationalen Standardisierungsgremien zuständigen DIN-Ausschuss eine Übersicht zu den nationalen und internationalen Ausschüssen erarbeitet. Ziel ist es, dass Inhalte abgestimmt werden, um so bei den teilweise parallel arbeitenden Gremien ein widerspruchsfreies Normenwerk zu ermöglichen. Hierzu gibt es personelle Überschneidungen in den auf unterschiedlichen Ebenen arbeitenden Gremien.

Herausgeber der VDI-Richtlinie 552 Blatt 2 „Building Information Modeling; Begriffe“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Juni 2018 als Entwurf und kann zum Preis von EUR 39,50 beim Beuth Verlag bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/2552 oder www.beuth.de möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 28.02.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

Zum VDI: Mit rund 150 000 Mitgliedern ist der VDI Verein Deutscher Ingenieure der größte technisch-wissenschaftliche Verein Deutschlands. Als Sprecher der Ingenieure verfolgt er das Ziel, wichtige Impulse zu geben für neue Technologien sowie technische Lösungen für mehr Lebensqualität, eine bessere Umwelt und mehr Wohlstand. Mehr als 12 000 ehrenamtliche Experten bearbeiten jedes Jahr neueste Erkenntnisse zur Förderung des Technikstandorts Deutschland. Als drittgrößter technischer Regelsetzer ist der VDI Partner für die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft.

Unsere Top-3-Projekte des Monats
MeistgelesenNeueste Artikel

Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der bba-Infoservice? Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum bba-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des bba-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de