Startseite » News »

Hanffasern: Ökologischer Baustoff für ausgeglichenes Raumklima

Nachwachsende Rohstoffe
Hanffasern: Ökologischer Baustoff für ausgeglichenes Raumklima

Der „grüne“ Rohstoff ist als Baumaterial immer mehr im Kommen: „Hanf sorgt mit seinen wärmenden, kühlenden und Feuchtigkeit bindenden Eigenschaften dafür, dass sich der menschliche Organismus in einem sehr ausgeglichenen Umfeld wohlfühlt“, erklärt Jens Geibel (49), Mitbegründer und Betreiber eines Planungs- und Beratungsbüros für ökologisches und nachhaltiges Bauen im nordrhein-westfälischen Leichlingen. Der Experte plädiert für den vermehrten Einsatz von Hanffasern beim Errichten und Sanieren von Gebäuden.

In Verbindung mit Lehm, Kalk oder/und auch Holz verändert Hanf laut Geibel die klimatischen Strukturen für Heizung und Kühlung. Parallel zum persönlichen Wohlfühlklima lässt sich wegen der sehr hohen CO2-Bindung das Treibhausgas einsparen. „Hanf ist eine der ältesten und vielseitigsten Kulturpflanzen und in der heutigen modernen Zeit ein großer Faktor zur Durchsetzung unserer ökologischen und wirtschaftlichen Zukunft“, sagt der Tischlermeister und staatlich geprüfte Holz- und Betriebstechniker.

Bewegte Geschichte

Hanf sei bereits vor Jahrtausenden in Asien und Indien zur Herstellung von Seilen, Papier und Textilien verwendet worden. Von dort aus verbreitete sich die Pflanze nach Europa und in die USA. Neben Flachs sei Hanf die wichtigste Industriepflanze gewesen. In Deutschland sei der berauschende Hanf 1929 verboten worden. Die Abgabe in Apotheken sei jedoch bis 1971 möglich gewesen. Erst im Zuge der Studentenrevolte sei der Verkauf von Hanf in Deutschland vollständig verboten worden.

1982 folgte das Verbot des Hanfanbaus, wodurch die Verwendung der ältesten Kulturpflanze nicht mehr möglich war. Ausgehend von den USA fand Hanf als Nutzpflanze im selben Jahrzehnt immense Beachtung. Auslöser für diese Entwicklung war das 1985 erschienene Werk „Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf“. Infolge des Drucks rückte Hanf als Nutzpflanze erneut in den Fokus und der Anbau von Hanfsorten mit einem THC- Gehalt unter 0,2 % wurde in Europa legalisiert.

Nachfrage nach Hanffasern wächst

Heute sei zwar der Anbau, Besitz und Handel von Rauschhanf strafrechtlich verfolgt, anderseits sei der Anbau von Nutzhanf erlaubt. „Aufgrund der hohen Nachfrage nach Hanffasern für verschiedenste Branchen werden die Anbauflächen von Hanf zukünftig stark zunehmen“, prognostiziert Geibel.

Als Industriehanf werden alle Sorten der Gattung Cannabis sativa verwendet. Im Vergleich zu den als Rauschmittel verwendeten Hanfarten enthalte Industriehanf deutlich weniger Tetrahydrocannabinol (THC). Neben den Hanffasern werden auch die Samen, Blätter, Blüten und die Schäben des Industriehanfs zur weiteren Verarbeitung genutzt. Aus ihnen entstehen nicht nur Baustoffe, wie Dämmungen und Leichtbauplatten, sondern auch Textilien, Hanföl und Hanfsaft. Damit werden ca. 97 Prozent der Hanfpflanze verarbeitet.

„Hanf ist extrem reißfest, wasserabweisend und zugleich leicht und bindet zudem sehr viel CO2“, preist Geibel die Vorzüge. Hanfpellets würden über den gleichen Brennwert wie Holzkohle verfügen, tragen aber im Gegensatz dazu nicht zum Treibhauseffekt bei. „All diese Eigenschaften machen Hanf zu einem beliebten ökologischen Baustoff“, so Geibel.

Hanf in der Landwirtschaft

Hanf stellt laut Geibel keine besonderen Ansprüche an die Bodenqualität und gedeiht fast überall. „Am besten geeignet sind allerdings tiefgründige, humöse, kalkhaltige Böden mit guter Wasserversorgung, die neutral bis leicht basisch sein sollten“, weiß der Hanf-Experte.

Hanf stelle keine besonderen Ansprüche an die Vorfrucht, gelte aber selbst als gute Vorfrucht hinsichtlich der Unterdrückung von Unkraut, der Auflockerung des Bodens durch sein verzweigtes Wurzelsystem und seiner hohen Selbstverträglichkeit. „Hanf eignet sich hervorragend zur Rekultivierung und Reaktivierung ausgelaugter Bodenflächen.“

Darüber hinaus bestehen weitere Vorteile für die Landwirtschaft: Es sei keine Unkrautbekämpfung und kein Pflanzenschutz erforderlich. Ein weit verzweigtes und tiefes Wurzelsystem verbessere die Böden. Sogar ein wiederholter Anbau am gleichen Acker sei möglich. Hanf keime rasch und verdränge Unkraut. Dieser Aspekt sei besonders für Bio-Bauern interessant. Stroh-Reststoffe lassen sich zudem als wertvoller organischer Dünger verarbeiten, so Geibel.

Cannabis Verband Bayern startet Volksbegehren in Bayern

Mehr Klarheit: Der Cannabis Verband Bayern (CVB) hat Mitte Dezember 2019 sein Volksbegehren „Ja zum Hanf als Rohstoff“ begonnen. „Hanf ist in der deutschen Rechtsordnung immer noch als Betäubungsmittel klassifiziert, die ganze Hanf-Branche braucht Klarheit“, fordert Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern. Mit Unterstützung der FDP Bayern und der Jungen Liberalen Bayern will der CVB bis März 2020 mehr als 25.000 Unterschriften im Freistaat sammeln.

Unbestimmte Begriffe und missverständliche Formulierungen im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtmG) führen Cerveny zufolge dazu, dass es zu einer uneinheitlichen und aus Bürgersicht oft willkürlichen Rechtsprechung kommt. Deshalb will Cerveny mit einem Volksbegehren eine bayerische Auslegung für das Betäubungsmittelgesetz schaffen. Insbesondere will er für die Hanfbranche Klarheit schaffen, welche Hanfprodukte verkauft werden dürfen.Hanf gilt nach wie vor als Betäubungsmittel, das grundsätzlich weder verkehrsfähig noch verschreibungsfähig ist.

Hanfpflanzen und -pflanzenteile sind laut EU-Verordnung nur dann als legales Produkt anzusehen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen oder „ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“. Damit scheidet für Cerveny jeder legale Verkauf an private Endkunden aus, sofern es sich nicht um Produkte aus Hanfsamen oder Hanfsamen selbst handelt. Samen unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Für Hanfaroma-Extrakte aus Blüten (Geschmacksstoff bei Eistee) und andere Hanfblüten-Extrakte (CBD-Öl) gibt es laut Cerveny keine klaren Vorgaben. Deshalb fordert er Klarheit.


Mehr zum Thema

Unsere Top-3-Projekte des Monats
MeistgelesenNeueste Artikel

Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der bba-Infoservice? Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum bba-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des bba-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de