Gesunde Gebäude brauchen schadstoffgeprüfte Möbel. Das Sentinel Haus Institut hat daher Prüfkriterien für emissionsarme gesunde Möbel veröffentlicht. Damit lassen sich wohngesunde Produkte schnell erkennen und im Sentinel Portal finden.
„Unsere Kunden fragen immer häufiger nach Möbeln mit einer hohen gesundheitlichen Qualität“, sagt Peter Bachmann, Geschäftsführer des Sentinel Haus Instituts. „Wer Kopfschmerzen, Unwohlsein, Allergien und Krankheiten vermeiden will, sollte auf eine wohngesunde Inneneinrichtung achten.“
Darauf reagiert der Konzeptanbieter für gesundes Wohnen und Bauen mit neuen, transparent und frei zugänglichen Prüfkriterien. Diese gelten für fest installierte und bewegliche Möbel aus Massivholz, Holzwerkstoffen, Kunststoffen und Metall. Inhaltliche Grundlage sind die Anforderungen des Kölner eco-Instituts für das eco-Institut-Label. Damit sind die Werte etwas strenger als beim „Goldenen M“ der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (RAL-GZ 430). Beide Zeichen können nach individueller Bewertung der Labordaten als Grundlage für eine Freigabe dienen.
Großes Interesse an gesundem Wohnen
„Die Menschen haben ein sehr hohes Interesse am sicher gesunden Bauen und Wohnen. Die Pandemie hat das noch verstärkt. Das zeigen aktuelle Umfragen des Verlags Gruner + Jahr und unsere eigenen Untersuchungen“, erklärt Bachmann. Das Institut hat bei Bau- und Reinigungsprodukten in Summe rund eine Million Artikel in seiner Datenbank unter www.sentinel-haus.de gelistet.
„Das Angebot geprüft emissionsarmer Möbel muss dringend der Nachfrage folgen. Unter anderem Hersteller von Küchen, Einbaumöbeln sowie von Büromöbeln können mit emissionsgeprüften Möbeln Bauherren, Architekten und Investoren ein attraktives Angebot für die Ausstattung ihrer gesunden Gebäude machen. Gleichzeitig profitieren sie von der Portalfunktion der Onlineplattform“, so Bachmann. Aktuell forscht das Institut mit dem Hersteller Swiss Krono an antiviralen Möbeloberflächen auf besonders emissionsarmen Holzwerkstoffen.
Was die Prüfkriterien ausschließen
Die Prüfkriterien schließen gesundheitsschädigende Konzentrationen von krebserregenden, erbgutverändernden und die Fortpflanzung schädigenden Substanzen ebenso aus, wie zum Beispiel nervengiftige Pyrethroide, Pestizide, zahlreiche Weichmacher und allergieauslösende oder -verstärkende Stoffe. Auch Gerüche können bewertet werden. Die Anforderungen für Lösemittel sind mit 300 Mikrogramm je Kubikmeter Raumluft nach 28 Tagen in der Prüfkammer ebenso niedrig, wie der Wert für Formaldehyd (36 µg/m³).