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Entwurf DIN 4109-5: Infoblatt zu erhöhten Schallschutzanforderungen

Trittschalldämmung an Treppen in Doppel- und Reihenhäusern
Entwurf DIN 4109-5: Infoblatt zu neuen erhöhten Schallschutz-Anforderungen

Die geforderten bewerteten Norm-Trittschallpegel an den erhöhten Schallschutz ändern sich. Der als Entwurf vorliegende Teil 5 der DIN 4109 definiert die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau. Insbesondere die Werte zur Trittschalldämmung an Treppen in Doppel- und Reihenhäusern sollen sich signifikant verschärfen. Architekten und Planern stellt die Schöck Bauteile GmbH unter www.schoeck.de ein Infoblatt mit den neuen Anforderungen zur Verfügung.

Nach fast 30 Jahren wurden die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau überarbeitet. Gegenüber den in der DIN 4109-1 festgelegten Mindestanforderungen, definiert der als Entwurf vorliegende Teil 5 künftig diese erhöhten Anforderungen und löst damit das bisherige Beiblatt 2 ab. Dabei haben sich unter anderem die Werte an die Trittschalldämmung von Treppen in Doppel- und Reihenhäusern um 5 dB von L’n,w £ 46 dB aus dem Beiblatt 2 auf nunmehr L’n,w £ 41 dB verschärft.

In den Entwurf wurde darüber hinaus auch der bewertete Norm-Trittschallpegel von L’n,w £ 58 dB aus den Mindestanforderungen für Balkone nach DIN 4109-1 aufgenommen. Unabhängig von der bauaufsichtlich eingeführten Ausgabe der DIN 4109 sind damit die Anforderungen an die Trittschalldämmung von Balkonen mindestens einzuhalten.

Normgerechter Trittschallschutz von Schöck

Die aufeinander abgestimmten Trittschalldämmelemente für Massivtreppen des Bauteil-Spezialisten Schöck erfüllen bereits heute die verschärften Anforderungen. Die akustischen Kennwerte der Tronsole-Typen wurden nach DIN 7396 geprüft. So liegt beispielsweise die Trittschallpegeldifferenz der Tronsole „Typ Q“ für gewendelte Treppenläufe bei ∆L*n,w ≥ 30 dB – und erfüllt damit deutlich die geforderten erhöhten Anforderungen von L’n,w £  47 dB für Treppen in Mehrfamilienhäusern und von L’n,w £  41 dB für Treppen in Doppel- und Reihenhäusern nach Entwurf DIN 4109-5.

Die Einspruchsfrist zum neuen Entwurf dendete im August. Mit seiner Umsetzung wird der Teil 5 dann als Normteil in die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ aufgenommen und ersetzt das Beiblatt 2:1989-11 und DIN SPEC 91314:2017-01.

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