Startseite » News »

Mit Dachaufstockungen per Nagelplattenbinder bezahlbaren Wohnraum schaffen

Wohnungsmangel
Mit Dachaufstockungen bezahlbaren Wohnraum schaffen

Um die Situation am Wohnungsmarkt wirksam zu entspannen, sollten Bestandsgebäude systematisch aufgestockt werden – das fordern jedenfalls die „Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte“ und der „Interessenverband Nagelplatten“. Der Vorteil dabei ist, dass für das „Bauen auf bereits bebautem Grund“ kein einziger Quadratmeter Bodenfläche neu versiegelt werden muss.


Achim Dathe, Baufachjournalist abp | vs

In Deutschland fehlen derzeit grob geschätzt 400.000 Wohnungen. Vor allem in Schwarmstädten und Ballungszentren, zunehmend aber auch im Speckgürtel rund um die Metropolen, wird das Wohnen dadurch immer teurer.

Markterhebungen haben ergeben, dass in Großstädten etwa jedes vierte Bestandsgebäude on top ein zusätzliches Geschoss tragen könnte, oftmals sogar zwei. „Leichte, extrem robuste Tragwerke aus Nagelplattenbindern eignen sich für Aufstockungsvorhaben bestens“, sagt Oliver Amandi, Mitglied im Marketing-Ausschuss des Interessenverbandes Nagelplatten und Geschäftsführer von MiTek Industries.

Studie bestätigt Potenzial für Millionen neue Wohnungen

Änderung der Landesbauordnungen gefordert

Wer sein Haus aufstocken, den Dachstuhl erneuern und das Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausbauen will, sieht sich mit einer Vielzahl von Vorbedingungen konfrontiert, die erfüllt sein müssen, bevor es losgehen kann.

„Die Landesbauordnungen einiger Bundesländer machen es Eigentümern, die zusätzlichen Wohnraum schaffen wollen, bisher nicht gerade leicht. Viele gesetzliche Bestimmungen entpuppen sich als unnötige Hürden, die es schleunigst abzubauen gilt“, sagt Jochen Meilinger, Vorsitzender der Gütegemeinschaft Nagelplattenbinder in Ostfildern.

Die Politik reagiert bereits: Ein Bundesland nach dem anderen überarbeitet derzeit seine Landesbauordnung (LBO), um Genehmigungsverfahren abzukürzen und die grundsätzlich begrüßenswerten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden zu erleichtern.

So haben beispielsweise Berlin, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen die besondere Förderungswürdigkeit des Bauens mit Holz in ihren LBOs bereits verankert. Entsprechendes erwägt gegenwärtig auch Rheinland-Pfalz. Bemerkenswert ist, dass im Gesetzentwurf aus Mainz die Möglichkeit zur Aufstockung von Bestandsgebäuden mit Holzprodukten ausdrücklich hervorgehoben wird. In der Beschlussvorlage, die nun in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren geht, heißt es:

„Holz ist ein besonders nachhaltiger, umweltschonender Baustoff, der für die Erreichung nationaler und internationaler Klimaschutzziele eine wichtige Rolle spielt. Zudem ist Holz äußerst vielseitig einsetzbar. Es lassen sich Bauteile für alle Einsatzgebiete herstellen, besondere Vorteile bestehen zum Beispiel für das serielle Bauen sowie für Umbau- und Aufstockungsmaßnahmen.“

Geschossaufstockung mit Nagelplattenbinder

Nachhaltiger Baustoff

„Holz ist unentbehrlich, um die größte vorhandene Wohnflächenreserve – das Dachgeschoss – systematisch zu erschließen und dadurch die Wohnungsknappheit in ganz Deutschland zu überwinden“, argumentiert Elke Krug-Hartmann, Mitglied im Vorstand des Branchenverbandes GIN und Inhaberin des Nagelplattenbinder-Herstellers Krug Holzsystembinder.

„Zum Bau von Dachtragwerken wird von alters her hauptsächlich Holz verwendet; daran dürfte sich auch in Zukunft nichts ändern“, erklärt Kay-Ebe Schnoor, zweiter Vorsitzender des Interessenverbandes Nagelplatten. „Die Nachhaltigkeit des permanent nachwachsenden Naturwerkstoffs – in Deutschland übersteigt der Holzvorrat die jährliche Verarbeitungsmenge deutlich – legt eine öffentliche Förderung von Baumaßnahmen mit Holz nahe.“

Und er fährt fort: „Gerade dort, wo die Wohnungsnot am deutlichsten zutage tritt und nur noch wenige Freiflächen und Baulücken verfügbar sind – in Ballungsräumen, Innenstädten und stadtnahen Lagen –, lassen sich vorhandene Flachdächer auf Bestandsgebäuden durch gezielten Einsatz hölzerner Tragwerkskonstruktionen wie originäres Bauland nutzen.“ Der Geschäftsführer der GIN-Mitgliedfirma Ing.-Holzbau Schnoor hat dabei neben Wohngebäuden auch Lager- und Produktionshallen im Blick, die sich ebenfalls zu Wohnzwecken durch Aufstockung erweitern lassen.

Nachverdichtet mit Holz

Schnell und umweltschonend

Für die verstärkte Nutzung von Bestandsgebäuden spricht, dass sich zusätzliche Wohnungen oftmals schneller durch Aufstockung als durch Neubaumaßnahmen auf der grünen Wiese herstellen lassen.

Auch die Natur profitiert von der nachhaltigen Strategie, zuerst vorhandene Bausubstanz als Basis zu nutzen und die Tragfähigkeit des jeweiligen Objekts für eine Aufstockung zu prüfen, bevor man einen Neubau in Erwägung zieht. Dies gilt umso mehr, als für Aufstockungen mit Nagelplattenbindern kein einziger Quadratmeter Acker- oder Grünland planungs- und kostenintensiv erschlossen werden muss.

Außerdem sind die hölzernen Fachwerkkonstruktionen sehr leicht und beaufschlagen den Bestand nur mit geringen zusätzlichen Lasten, was ebenfalls fürs Aufstocken mit Nagelplattenbindern spricht.

Gebaut wird auf dem, was schon steht

„Auf Flachdächern unzähliger Bestandsgebäude ist noch jede Menge Platz, um fachwerkartige Wände aus Holz sowie obenauf einen stabilen Dachstuhl aus Nagelplattenbindern zu errichten“, sagt Bodo Mierisch, Mitglied im Marketing-Ausschuss des Interessenverbandes Nagelplatten sowie Geschäftsführer bei Opitz Holzbau.

Seiner Ansicht nach sollten für solche Gebäudeerhöhungen ausnahmslos alle Bundesländer die baurechtlichen Voraussetzungen gezielt vereinfachen und öffentliche Fördermittel in einer attraktiven Größenordnung bereitstellen. „Das dürfte investitionsbereite Bauherren und Wohnbauunternehmen am ehesten motivieren, etwas gegen den akuten Wohnungsmangel zu unternehmen. Unter diesen Voraussetzungen fiele es auch den Kommunen leichter, mehr Menschen, die es in die Großstadt zieht, eine Zukunftsperspektive zu bieten und bezahlbaren Wohnraum zu vermitteln.“

Doppel-Update fürs Dach

Mindestens ein Geschoss „on top“

Landauf, landab erkennen Städte und Kommunen die Notwendigkeit, Zuzug verstärkt durch öffentlich geförderte Aufstockungs- und Ausbaumaßnahmen zu ermöglichen. Gütegeprüfte Nagelplattenbinder-Konstruktionen sind für solche Bauvorhaben prädestiniert. Ob sich ein Bestandsgebäude um ein Geschoss oder gar zwei nach oben erweitern lässt, hängt dabei von den spezifischen Gegebenheiten vor Ort ab.

„Der Einsatz ausgeklügelter Computerprogramme in der Planungsphase macht selbst die komplexesten Tragwerks-Geometrien sicher beherrschbar“, erklärt Ralf Stoodt, Obmann im GIN-Güteausschuss. Bei Beauftragung eines GIN-Mitgliedsunternehmens – alle Adressen stehen im Internet auf www.nagelplatten.de – kann sich der Auftraggeber auf eine vergleichsweise preiswerte Aufstockung mit robusten Tragwerkskonstruktionen aus gütegeprüften Nagelplattenbindern verlassen.

Gestaltungsfreiheit erleben

Für die Errichtung eines zu Wohnzwecken ausgebauten Dachstuhls zum Beispiel auf einem privaten Bungalow, wie er in den 1960er und 1970er Jahren groß in Mode war, kommen sogenannte Studiobinder in Betracht, die GIN-Mitglieder maßgenau in ihren Werkshallen vorfertigen und zum Verbauzeitpunkt just-in-time auf die Baustelle liefern. Dort wird jedes einzelne Element so montiert, dass die zusätzlich auflagernden Lasten über vorherbestimmte Knotenpunkte sicher auf die Umfassungswände des Hauses abgeleitet werden.

Dass die Statik des Tragwerks mit Nagelplattenverbindungen von GIN-Mitgliedern selbst berechnet und ohne Zusatzkosten mitgeliefert wird, macht das Aufstocken mit gütegeprüften Nagelplattenbindern auch für Privathaushalte attraktiv.


Mehr zum Thema

Unsere Top-3-Projekte des Monats
MeistgelesenNeueste Artikel

Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der bba-Infoservice? Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum bba-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des bba-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de