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Mehr Verantwortung für den Planer

EU-Schallschutznormung
Mehr Verantwortung für den Planer

Immer wieder müssen Bauherren nach Fertigstellung ihres Hauses bzw. ihrer Wohnung feststellen, dass das Bauwerk bestimmte bauphysikalische Anforderungen nicht erfüllt.

Insbesondere fehlender Schallschutz stellt oft einen Grund zur Beschwerde dar. Dies belegen zahlreiche Gewährleistungsfälle, beispielsweise wenn für Wohnobjekte mit gehobenem Komfort („Komfortwohnungen“, „qualitativ hochwertige Ausstattung“) geworben wird und nur die bauaufsichtlichen Anforderungen nach DIN 4109 eingehalten werden. Derartige Fälle, die auf mangelhaften Schallschutz zurückzuführen sind, können in den meisten Fällen nur mit aufwändigen und teuren Sanierungsmaßnahmen behoben werden. Vermeiden lassen sich derartige Fälle durch vorausschauende und exakte Planung, Ausführung sowie der Auswahl geeigneter Baustoffe.
Überarbeitung der Norm
Die geplante Überarbeitung der Schallschutznorm DIN 4109 berücksichtigt diese Aspekte. Fest steht schon heute, dass Schallschutz künftig stärker als bisher dem Zuständigkeitsbereich des Planers zugeordnet sein wird und zu einer detaillierten Bemessungsaufgabe im Rahmen eines abgestimmten schalltechnischen Gesamtkonzeptes werden soll.
Neues Rechenverfahren
Im Mittelpunkt steht der Nachweis des Schallschutzes im Gebäude für den konkreten Einzelfall. Der pauschale Zusammenhang zwischen Schalldämmung und flächenbezogener Masse der einzelnen Baustoffe gehört damit der Vergangenheit an.
Das neue Rechenverfahren sieht für jeden Baustoff eine separate Ermittlung vor. Die Schallübertragungswege zwischen zwei Räumen oder Wohnungen erhalten damit einen völlig neuen Stellenwert, denn diese finden nicht nur über die trennenden Bauteile, sondern auch über die flankierenden Bauteile wie Innen- und Außenwände sowie Decken statt (Schall-Längsleitung).
Die beste Direktdämmung einer Wohnungstrennwand nützt nichts, wenn die flankierenden Bauteile die Gesamtdämmung negativ beeinflussen.
Auch für flankierende Bauteile gilt der bekannte Grundsatz: Im Massivbau wird Schallschutz im Wesentlichen durch Masse erreicht. Der renommierte Akustik-Experte Prof. Dr.-Ing. Heinz-Martin Fischer, Fachhochschule Stuttgart, Lehrgebiet Bauakustik, führt dazu aus: „Flankierende Bauteile sollen also ausreichend schwer sein. Vorteilhaft sind dabei große Rohdichten, um die Wanddicken trotz großer flächenbezogener Masse gering zu halten. Diese Aussage gilt gleichermaßen für Innenwände wie für Außenwände.“
Vergleichsrechnungen haben ergeben, dass es bei Gebäuden mit leichten Flanken zu einer um bis zu 3 dB geringeren Gesamtschalldämmung kommen kann. Dies gilt insbesondere für Wände aus Steinen mit schalltechnisch ungünstiger Lochung.
Neben der Direktschalldämmung kann in derartigem Fall insbesondere auch die Schall-Längsleitung deutlich geringer ausfallen, als aufgrund der flächenbezogenen Masse der Wände zu erwarten wäre. Diese Differenzen stellen eine deutliche Qualitätsminderung dar.
Große Rohdichten
Eine sichere Lösung stellt daher die Ausführung aller Innen- und Außenwände in Kalksandstein dar. Von besonderem Vorteil sind hier die großen Rohdichten von Kalksandstein und das damit verbundene hohe Gewicht. Durch die große, flächenbezogene Masse ist ein sehr guter Schallschutz gesichert. Darüber hinaus wird eine Flächen sparende Bauweise mit geringen Wanddicken und Wohnflächengewinnen von bis zu sieben Prozent erzielt. Dies gilt für alle Innen- und Außenwände. Auch die Ausbildung der Stoßstelle von Bauteilen hat erheblichen Einfluss auf die gesamte Schallübertragung der Konstruktion. Die heute übliche Stumpfstoßtechnik ist bei kraftschlüssiger Anbindung gleichzusetzen mit der traditionellen Verzahnung des Knotenpunktes. Kommt es jedoch zu Rissen im Anschlussbereich, so kann die Schallübertragung über die Längswand deutlich zunehmen und den Schallschutz verschlechtern. Bei leichten Flanken kann die Gesamtschalldämmung der Konstruktion um bis zu 10 dB verringert werden. Es liegt dann ein schalltechnischer Schadensfall vor. Massive Längswände aus Kalksandstein sind auch hier deutlich sicherer. Die Kalksandstein-Industrie empfiehlt die Ausführung des Knotenpunktes mit durchstoßender Trennwand – zum Beispiel: Wohnungstrennwand durchstößt Außenwand.
Neue Stumpfstoßvariante
Im Falle eines Abreißens des Stumpfstoßes werden mit dieser neuen Konstruktion statt einer Verringerung sogar bessere Werte der Gesamtschalldämmung erzielt. Die neue Kalksandstein-Stumpfstoßvariante stellt somit eine dauerhafte, verlässliche Lösung dar und sorgt damit für mehr Planungs- und Ausführungssicherheit. Bis zur baurechtlichen Einführung der neuen DIN 4109 ist noch nach alter Systematik zu rechnen. Sinnvoll ist der Einsatz des neuen Rechenverfahrens allerdings bereits jetzt in der bauakustischen Planung. Die Vereinheitlichung der europäischen Schallschutznormen betrifft jedoch nicht die Anforderungswerte an den Schallschutz der DIN 4109. Diese bleiben weiterhin in nationaler Verantwortung.
Dipl.- Ing. Bernd Niebuhr, Hannover, in Zusammenarbeit mit Dipl.- Ing. (FH). Thomas Hanold, Bundesverband Kalksandsteinindustrie Hannover
Weitere Informationen
Schallschutz
mit Kalksandsteinen bba 545
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