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Lüftung fürs Passivhaus

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Lüftung fürs Passivhaus

Das Passivhaus Institut Dr. Feist in Darmstadt hat dem Komfort-Lüftungsgerät ComfoAir 180 von Zehnder Comfosystems das Zertifikat „Passivhaus geeignete Komponente – Wärmerückgewinnungsgerät“ verliehen. Das zentrale Lüftungsgerät für platzsparenden Einbau wurde dabei nach allen vom Passivhaus Institut festgelegten Prüfkriterien getestet: Behaglichkeit, Schallschutz, Wärmebereitstellungsgrad, Elektroeffizienz, Abgleich und Regelbarkeit, Raumlufthygiene und Frostschutz. Bei dem kompakten Gerät passen seine schmalen Abmessungen von 680 x 560 x 280 mm unauffällig in einen handelsüblichen Küchenschrank oder auch eine Wandnische. Damit bietet es sich für Neubau und Sanierung als platzsparende zentrale Raumlüftungslösung für Wohneinheiten bis zu 120 m² an. Raus aus der Abstellkammer, rein in den Wohnraum: Mit einem Schallleistungspegel von nur 43 dB(A) arbeitet das Lüftungsgerät nahezu geräuschlos und eignet sich für den Einbau in Küche, Bad oder Flur. Dabei kann ComfoAir 180 stündlich bis zu 180 m³ Luft fördern. Speziell im Passivhauseinsatz ist das Gerät für eine Luftleistung von 90 – 145 m³/h vorgesehen und erreicht dabei einen sehr guten Wärmebereitstellungsgrad von 82 %. Zu- und Abluft werden mit zwei hocheffizienten Gleichstrom-Ventilatoren betrieben, die Elektroeffizienz des Gerätes liegt bei gerade mal 0,27 Wh/m³. Das sichert einen äußerst niedrigen Stromverbrauch. Auch Druckunterschiede im Luftverteilsystem lassen sich leicht ausgleichen, da die Ventilatoren getrennt angesteuert werden. Für das Passivhaus-Zertifikats durchläuft ein Lüftungsgerät ein anspruchsvolles Prüfverfahren. So muss eine minimale Zulufttemperatur von 16,5°C auch bei Außenlufttemperatur von –10°C erreicht werden. Diese Vorgabe basiert auf den besonderen Rahmenbedingungen in Passivhäusern, in welchen keine zusätzlichen Heizflächen an Außenbauteilen erforderlich sind und die Zulufttemperatur nach unten begrenzt werden muss, um unbehaglichen Kaltlufteinfall zu vermeiden. Auch darf die elektrische Leistungsaufnahme des Lüftungsgeräts in den für Passivhäuser vorgesehenen Betriebszuständen einen Zuluftvolumenstrom von 0,45 W/(m³/h) nicht überschreiten.

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