Als Rahmengesetz für den Gewässerschutz verpflichtet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im § 62 jeden, Verunreinigung von Gewässern zu verhindern. Dementsprechend müssen Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe so beschaffen sein, errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung von Gewässern nicht zu besorgen ist (Besorgnisgrundsatz). StoCretec Gewässerschutz-Beschichtungssysteme für Betonböden kommen als Dichtflächen in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Medien zum Einsatz. Sie verhindern, dass giftige Stoffe in Gewässer gelangen.