Aktuelle Überarbeitung: Holzbau Deutschland, Bund deutscher Zimmermeister im Zentralverband des deutschen Baugewerbes und die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. haben die Überarbeitete Vereinbarungen über KVH (Konstruktionsvollholz) aus Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche und Douglasie sowie die Verein-barung über Duobalken/Triobalken grund-legend überarbeitet und in wichtigen Punkten technisch angepasst. Die Überarbeitung wurde notwendig, da sich die bauaufsichtlichen Anforderungen für diese Produkte geändert haben. Die jetzt vorliegende Vereinbarung über KVH ermöglicht, Konstruktionsvollholz gemäß deutschen und ausländischen Sortiernormen herzu-stellen. Die Öffnung für ausländische Sortiernormen dürfte die Anwendung in Exportmengen deutlich vereinfachen. Zudem wird durch Bezugnahme auf DIN EN 14081–1 für nicht keilgezinktes Vollholz und DIN EN 15497 mit Anwendungsnorm 20000–5 für keilgezinktes Vollholz der Übergang auf ein europäisches Regelwerk vollzogen.
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