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Anforderungen an den Sommerlichen Wärmeschutz
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Ob ein Wintergarten von der EnEV erfasst wird, hängt u.a. von seiner Größe ab. Bild: Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH | Casa
Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine Verschärfung des sommerlichen Wärmeschutzes zu erwarten. Die Konstruktion von Wintergärten wird damit zu einer deutlichen Herausforderung. Eine Lösung sind hocheffiziente Sonnenschutzgläser kombiniert mit einer Verschattung und geregelter Belüftung.

Ralf Vornholt, Marketing Technik, Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH | jo

Um den gewünschten Komfort im Wintergarten zu realisieren, sind bei der Planung einige Aspekte hinsichtlich der Verglasung zu beachten. Dazu zählen z. B. Sicherheit, Klimatisierung und Komfort. Die Kniff besteht also darin, einen gläsernen Anbau zu errichten, der sowohl den Wünschen der Bauherren als auch allen konstruktiven und energetischen Anforderungen entspricht.
Prinzipiell ist der EnEV ein Wintergarten als eigener Wohnraumtyp nicht bekannt. Sie behandelt grundsätzlich den dahinterliegenden Wohnraum. Als Wohnraum ist grundsätzlich ein beheizter Raum mit einer Temperatur von mindestens 19 °C definiert. Ob ein Wintergarten darüber hinaus von der EnEV erfasst wird, hängt auch von seiner Größe ab. Als kleine Wintergärten definiert der Gesetzgeber Modelle mit einer Grundfläche von weniger als 12 m2. Für sie gilt keine Nachweispflicht. Ist der Wintergarten bis 50 m2 groß und wird er mehr als vier Monate pro Jahr als Wohnraum genutzt, muss die Konstruktion bestimmte Grenzwerte einhalten. Dasselbe gilt für Wintergärten zwischen 15 und 50 m2, die beheizt werden – auch, wenn sie nicht zum Wohnen dienen, sondern z. B. zum Überwintern empfindlicher Pflanzen.
Wintergärten, die das ganze Jahr über genutzt werden und direkt ans Haus anschließen, gelten bei der EnEV als Teil der äußeren Gebäudehülle. Des-halb fließen sie in die Energiebedarfsrechnung des gesamten Gebäudes ein.
Ist der Wintergarten hingegen vom Haus getrennt, etwa durch Fenster oder Türen, muss für ihn laut Verordnung eine eigene Berechnung durchgeführt werden.
Der Maximalwert für den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der Bauteile wird vorgegeben, wenn ein Wintergarten mit einer Nutzfläche von 15 bis 50 m2 nachträglich errichtet wird und mehr als vier Monate im Jahr als Wohnraum genutzt wird bzw. im Sommer mehr als zwei Monate gekühlt werden soll.
Wohn-Wintergärten sind Wintergärten, die ganzjährig zum Wohnen genutzt werden und dafür auf Behaglichkeitstemperaturen von 19 °C beheizbar sind. Wird der Wintergarten im Raumverbund mit dem Hauptgebäude gebaut, dann bilden seine Außenflächen einen Teil der Hülle des beheizten Gebäudevolumens. Der Wintergarten geht dann in den EnEV-Nachweis des Gebäudes ein. Das heißt: Die mit der EnEV vorgegebenen Höchstwerte des Primärenergieverbrauchs für das Gebäude einschließlich Wintergarten dürfen nicht überschritten werden. Wird der Wohn-Wintergarten thermisch abgetrennt vom Hauptgebäude (z.B. durch Wände, Türen und/oder Fenster) und soll er ganzjährig auf Behaglichkeitstemperaturen zum Wohnen beheizt werden, ist er als Anbau bzw. Gebäudeerweiterung zu behandeln und der Nachweis entsprechend der Größe des Wohn-Wintergartens zu erbringen.
Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz
Häufig gehen Bauherren und Nutzer davon aus, dass ein Wohn-Wintergarten sowohl im Sommer als auch im Winter wie ein „normaler“ Wohnraum zu bewohnen sei. Der Wohn-Wintergarten gilt zwar als vollwertiger Wohnraum, aber er hat neben seinen Vorzügen (großes Lichtangebot, unmittelbarere Verbindung zur umgebenden Natur), die ihn für die meisten Nutzer zum bevorzugten Wohnzimmer werden lassen, auch seine konstruktionsbedingten Besonderheiten, insbesondere im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz. Dieser ist angesichts der Verschärfung der DIN 4108, Teil 2, in der nächsten EnEV deutlich kritischer zu sehen als der Wärmeverlust im Winter.
In diesem Zusammenhang maßgeblich ist die in Teil 2 der DIN 4108 festgelegte zeitliche Überschreitung der maximal zulässigen Solltemperatur eines Wohnraumes. Danach wurden für einen Wohnraum maximal 1 200 so genannte Temperaturgradstunden pro Jahr festgelegt. Als Grundlage dieser Berechnung dienen die für Deutschland definierten Klimazonen mit ihrer maximal zulässigen Solltemperatur, z.B. 25 °C für das Saarland, 26 °C für das Ruhrgebiet und das Rheintal und 27 °C für Freiburg im Breisgau.
Die Temperaturgradstunden errechnen sich aus der Überschreitung dieser Temperatur in Grad Celsius multipliziert mit der Dauer der Überschreitung in Stunden. Anders gesagt: Bei einer Raumtemperatur von 30 °C im Saarland beträgt die Übertemperatur 5 °C. Hält sich diese Temperatur über fünf Stunden im Raum, ergibt die oben beschriebene Multiplikation einen Wert von 25 Temperaturgradstunden. Dies würde bedeuten, dass es nach der neuen DIN 4108, Teil 2 maximal 48 solcher Tage pro Jahr geben darf. Ansonsten würde der Wert von maximal 1 200 Temperaturgradstunden überschritten und der Wohnraum entspräche nicht der EnEV.
Dies ist besonders für die Konstruktion von Wintergärten eine Herausforderung. Denn: Ein nach Süden ausgerichteter Wintergarten kann ohne geeignete Maßnahmen zur Verschattung und Belüftung schnell in Temperaturregionen von bis zu 70 °C kommen. Verfügt der an den Wintergarten angrenzende Wohnraum über kein zusätzliches Fenster, um für angemessene Belüftung zu sorgen, stellt sich die Situation besonders kritisch dar.
Sonnenschutzglas, Lüftung und Verschattung
Die Aufheizung des Innenraumes durch direkte Sonneneinstrahlung und diffuse Einstrahlung kann durch hocheffiziente Sonnenschutzgläser, geeigneter Verschattung und angemessene und geregelte Belüftung begrenzt werden. Das heißt: Grundsätzlich gilt für den Wintergarten, dass die Anforderung der EnEV erfüllt werden können, wenn gleich mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Generell gilt: Mit einer ausgeprägten Sonnenschutzverglasung können Innenraumtemperaturen dauerhaft gesenkt und Überschreitungen der thermischen Behaglichkeitsgrenze von 27 °C um 60 % reduziert werden.
Sehr guten Schutz bietet beispielsweise das Sonnenschutzglas „SGG Cool-Lite xtreme“, das eine hohe Lichtdurchlässigkeit von 60 % mit einem niedrigen Energiedurchlass von 28 % verbindet. Im Vergleich zu Wärmedämmglas wird die Aufheizung um bis zu 5° C gemindert. Für den Wintergarten empfiehlt sich zusätzlich entweder eine außenliegende Verschattung oder im Scheibenzwischenraum integrierte Systeme. Weiterer wichtiger Faktor ist die Be- und Entlüftung. Ein Beispiel: Ist ein Wintergarten mit einer leistungsfähigen Außenbeschattung versehen, muss die Raumluft immerhin noch zusätzlich zehn Mal pro Stunde gewechselt werden, um unangenehme Stauluft zu vermeiden. Bei einer Innenbeschattung wird von einem zwanzigfachen Luftwechsel ausgegangen. Um dieses Wechselspiel optimal zu regeln und um die Anforderungen der EnEV erfüllen zu können, ist eine elektronische Wintergartensteuerung und -regelung zusätzlich zu den bereits erwähnten Maßnahmen empfehlenswert.
Fazit
Bei optimalem Einsatz aller technischen Möglichkeiten, also der hocheffizienten Verglasung, Belüftung, Beschattung und der Steuerung dieser Komponenten sowie entsprechendem Nutzerverhalten, kann die sommerliche Aufheizung im Wintergarten soweit begrenzt werden, dass die Anforderungen der EnEV erfüllt werden können. Eine Kühlung durch Klimageräte auf niedrigere Temperaturen ist technisch – und auch im Rahmen der EnEV – möglich. Dies sollte allerdings unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit nur in Ausnahmefällen ein Lösungsweg darstellen.
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