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Deutlich weniger Treppenlärm durch Trittschalldämmung

Neubau eines Wohnparks in Karlsruhe
Weniger Lärm durch Trittschalldämmung

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Bei den Treppen des Karlsruher Projekt „Wohnpark in der südlichen Luisenstraße“ war erhöhter Trittschallschutz gefordert, so dass sich die Planer dafür entschieden haben, ein spezielles Treppen-Trittschallschutzsystem einzusetzen, woraus sich die Anforderungen an die Trittschalldämmung ableiteten.

Dipl-Phys. Michael Bähr, Leiter Bauphysik Schöck | be

Ein Wohnpark mit sechs Stadtvillen wurde 2015 in der Karlsruher Luisenstraße gebaut. Im Dezember 2012 hatte die Jury den Entwurf des Architekturbüros Architrav aus Karlsruhe als Siegerentwurf prämiert. Der Architekt Eberhard Fichter hat den Ort neu interpretiert und Räume in sachlich-zeitloser Architektursprache geschaffen mit vielen Grünbereichen. Ein Innenhof im Gebäudeensemble bietet seinen Bewohnern einen geschützten, privaten Raum abseits der öffentlich zugänglichen Wege. Gewohnt wird in 2- bis 4-Zimmer-Eigentumswohnungen auf Wohnflächen mit 55 bis 184 m². Bodentiefe Fenster bringen Licht ins Innere der Wohnungen, die einen barrierefreien Übergang vom Wohn- zum Terrassenbereich bieten.
Ausgerichtet sind die sechs Stadtvillen mit Balkonen und Loggien nach Süd-Westen. Repräsentative Treppenhäuser mit Natursteinbelag und Fahrstühlen von der Tiefgarage zu den Wohnetagen sorgen für eine zeitgemäße Erschließung.
Erhöhter Trittschallschutz
Zeitgemäß ist hier auch der erhöhte Trittschallschutz in den Treppenhäusern. Guter Schallschutz ist eine der wichtigsten Eigenschaften von Wohngebäuden. Denn die Qualität der Schalldämmung hat entscheidenden Einfluss auf die Wohn- und Lebensqualität der Hausbewohner. Gleichzeitig steht schlechter Schallschutz oft am Anfang von Streitigkeiten zwischen Wohnparteien und ist nicht selten Ausgangspunkt für juristische Auseinandersetzungen mit dem Planer. Wird die Schalldämmqualität eines Gebäudes bewertet, spielt Trittschall aus dem Treppenhaus eine entscheidende Rolle. Rhythmisches, impulsartiges Auftreten auf Treppenstufen oder -podesten mit hart besohlten Straßenschuhen wird häufig als besonders störend und belästigend empfunden. Entsprechend müssen Treppen schalltechnisch entkoppelt werden.
Aus dieser Notwendigkeit zum Trittschallschutz von Treppen leiten sich die Anforderungen für die in einem Wohngebäude zu erreichenden Trittschalldämmwerte von Treppen ab. Im Idealfall legt der Bauherr nach fachlicher Beratung mit dem Planer die gewünschte Qualität der Trittschalldämmung des Gebäudes und der Treppe fest. In der Folge wird dieses Schalldämmniveau Bestandteil der werkvertraglichen Vereinbarung zwischen Bauherrn und Planer. Dem Planer stehen zur Orientierung und Beratung insbesondere folgende standardisierte Empfehlungen und Richtlinien zur Verfügung:
  • DEGA-Schallschutzausweis 103 (fünf Schallschutzklassen D bis A, vgl. DEGA-Memorandum BR 0101, für Neubau)
  • VDI-Richtlinie 4100 (drei Schallschutzklassen I, II und III)
  • DIN 4109 Ausgabe Juli 2016 (Mindestanforderungen).
Bei der werkvertraglichen Vereinbarung der Schalldämmqualität dürfen folgende rechtlich festgelegte Mindestwerte nicht unterschritten werden:
  • Öffentlich-rechtliche Mindestanforderungen nach der bauaufsichtlich eingeführten Norm DIN 4109
  • Privatrechtliche Mindestanforderungen nach den Anerkannten Regeln der Technik (A.R.d.T.)
  • Die privatrechtlichen Mindestanforderungen für Treppen in Mehrfamilienhäusern im Standard-Wohnungsbau betragen L ’ n,w= 53 dB (entspricht Schallschutzstufe II VDI 4100 oder DEGA-Klasse C), bei höherem Standard mindestens L ’ n,w=46 dB.
Mit der Veröffentlichung der neuen Normenreihe DIN 4109 im Juli 2016 wurden die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen an den Trittschallschutz von Treppen in Mehrfamilienhäusern sowie in Doppel- und Reihenhäusern deutlich verschärft, und zwar von L ’n,w= 58 dB auf L ’n,w= 53 dB (Mehrfamilienhäuser) L ’n,w= 53 dB auf L ’n,w = 46 dB (Doppel- und Reihenhäuser). Die in der neuen DIN 4109 formulierten Anforderungen an den Schallschutz in Gebäuden sollen zeitnah bauaufsichtlich in den Bundesländern eingeführt werden.
Einbaufertiges Trittschallsystem bietet Sicherheit
Einbaufertige Komplettsysteme für die Trittschalldämmung von Treppen bieten dem Planer eine Reihe von Vorteilen. Neben hervorragendem Trittschallschutz und Sicherheit bei Planung und Ausführung wird die Gestaltungsfreiheit erhöht sowie die Planung vereinfacht. Zudem erleichtern Komplettsysteme für die Trittschalldämmung einen schallbrückenfreien Einbau der Treppe.
Geeignete einbaufertige Komplettsysteme für die Trittschalldämmung von Treppen bestehen aus aufeinander abgestimmten Trittschalldämm-Elementen mit integrierten Qualitätselastomerlagern. Je nach Treppenkonstruktion und Bauweise (Ortbeton oder Fertigbau) können mit diesen Elementen trittschallgedämmte Anschlüsse von Treppenläufen und -podesten realisiert werden, ergänzt durch einbaufertige Fugenplatten aus schalltechnisch geeignetem Material (z. B. PE-Schaum).
Einbaufertige Trittschalldämmsysteme erreichen heutzutage, sofern hochwertige Elastomerlager der neuesten Generation zum Einsatz kommen, bei üblichen
Treppenkonstruktionen in Mehrfamilienhäusern mindestens ein Trittschalldämmniveau, das der Schallschutzstufe III der VDI 4100 entspricht (L’n,w ≤ 39 dB).
Aus Planersicht ist es wichtig, darauf zu achten, dass für die Trittschalldämmelemente schalltechnische Messwerte nach DIN 7396, welche im Juni 2016 veröffentlicht wurde, vorliegen. Aufgrund des in der DIN 7396 vorgeschriebenen standardisierten und realitätsnahen Prüfaufbaus stellen die gemessenen Kennwerte (Prüfstandswert L, gemessen nach DIN 7396, und Treppen-Trittschallpegeldifferenz ∆Lw* nach DIN 7396) ein verlässliches Maß zur Charakterisierung der Trittschalldämmleistung der Elemente dar. Gleichzeitig erlauben diese Werte nach neuer DIN 4109 einen sehr einfachen pauschalen Nachweis der Einhaltung des geforderten Schallschutzes.
Umsetzung in der Praxis
In der Karlsruher Luisenstraße sind die Treppenläufe akustisch über die Schöck Tronsole Typ F von den Geschossdecken entkoppelt, die Zwischenpodeste mit der Schöck Tronsole Typ Z. Die seitlichen Fugen zur Treppenraumwand wurden mit der Schöck Fugenplatten Typ L ausgeführt.
Nach dem Einbau der gedämmten Treppen sollten schalltechnische Messungen vor Ort zeigen, welches Trittschallniveau im eingebauten Zustand tatsächlich realisierbar ist. Die dazu durchgeführten Prüfungen in Form von Körperschallmessungen im Rohbauzustand haben dabei ergeben, dass die Norm-Trittschallpegel der Treppenläufe und -podeste zwischen 32 dB und 38 dB liegen, was in einem Mehrfamilienhaus einen hervorragenden Trittschallschutz darstellt. Die Treppen erfüllen damit sogar die Anforderungen der Schallschutzstufe III nach VDI 4100 sowie der DEGA-Schallschutzklasse B.
Entwurf und Planung:
AGP Generalplaner GmbH und Architrav Architekten GbR, Karlsruhe
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